Salzgitter und Walsrode

Umgang mit Akzeptanzabgaben auf kommunaler Ebene

Akzeptanzabgaben nach dem EEG und dem NWindPVBetG stellen Kommunen zusätzliche Gelder aus dem Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Salzgitter und Walsrode haben eigene Richtlinien entwickelt, um die Verteilung transparent und ortsnah zu gestalten. Ihre Beispiele zeigen, wie flexibel Kommunen diese Gelder für lokale Projekte einsetzen können.

Kommunale Motivation und Zielsetzung 

Für beide Städte stand zu Beginn die Frage im Raum, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben so umgesetzt werden können, dass sie einerseits administrativ gut handhabbar sind und andererseits vor Ort sichtbar wirken. Während Salzgitter den Fokus darauf legt, den Stadtteilen einen klaren Überblick über künftig zufließende Mittel zu geben und Verantwortung an die Ortsräte zu übertragen, setzt Walsrode auf einen stärker strukturierten, prozeduralen Ansatz mit definierten Beteiligungsprozessen, klaren Rollen und transparenter Entscheidungsfindung.

Die dargestellten Vorgehensweisen stehen dabei gleichwertig nebeneinander und verdeutlichen, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die gesetzlichen Vorgaben an lokale Gegebenheiten anzupassen. Gemeinsam ist beiden Kommunen der Anspruch, einen nachvollziehbaren, fairen und verlässlichen Rahmen für den Einsatz der Mittel zu schaffen.

Ausgestaltung der Richtlinien 

In Salzgitter umfasst die Richtlinie unter anderem Regelungen zu Verwendung, Aufteilung, Finanzmitteln und Berichtspflichten. Die Stadt bereitet Informationen über die betroffenen Gebiete auf, in denen Abgaben anfallen, und stellt diese künftig online zur Verfügung. Die Akzeptanzabgabe wird zu 50 % zwischen der Stadt und den betroffenen Ortschaften aufgeteilt. Die Entscheidung über die Verwendung des jeweiligen Ortsanteils liegt bei den Ortsräten. Zusätzlich wurde festgehalten, dass Projekte, die durch die Mittel ermöglicht werden, mit entsprechenden Hinweisen („Dies wurde ermöglicht durch Windkraft/Solarkraft in Salzgitter“) gekennzeichnet werden sollen. 

Walsrode hat die Richtlinie deutlich verfahrensorientierter gestaltet. Auch hier wird die Akzeptanzabgabe zu 50 % zwischen der Stadt und den betroffenen Ortschaften aufgeteilt. Für die „ortsnahe Akzeptanzabgabe” entwickeln Ortsvorsteher:innen Vorschläge zur Mittelverwendung – entweder allein (bei PV-Anlagen) oder gemeinsam in Arbeitsgruppen, die sich aus den Orten zusammensetzen, die im Umkreis von 2,5 km um die jeweilige Windenergieanlage liegen.  Mindestens einmal jährlich geben diese Gremien Empfehlungen für die Haushaltsplanung an den Stadtrat. Ergänzt werden diese Strukturen durch eine eigene Förderrichtlinie und die Verpflichtung, Vorschläge unter Beteiligung der örtlichen Bevölkerung zu erarbeiten. 

Kernpunkte im Überblick 

  • Städte
    • Salzgitter (kreisfreie Stadt, ca. 107.000 Einwohner)
    • Walsrode (Stadt im Heidekreis, ca. 31.000 Einwohner)
  • Rechtsgrundlage: Akzeptanzabgabe aus NWindPVBetG // § 6 EEG   
  • Zuständigkeiten
    • Salzgitter: Entscheidung liegt bei den Ortsräten. 
    • Walsrode: Entwicklung von Vorschlägen unter der Beteiligung der örtlichen Bevölkerung; Entscheidungen durch Ortsvorsteher*innen/Arbeitsgruppen; Empfehlung an und Beschlussfassung durch den Stadtrat. 
  • Transparenz
    • Salzgitter: Jährliche Veröffentlichung der Mittelverwendung; öffentliche Aufbereitung der betroffenen Gebiete. 
    • Walsrode: Jährlicher Bericht über Einnahmen und Verwendung auf der Website. 
  • Definition der Mittelverwendung
    • Salzgitter: Keine weiteren spezifischen Regularien über die Entscheidung der Ortsräte hinaus. 
    • Walsrode: Festgelegte Einsatzbereiche wie Infrastruktur, Energieeinsparung, kulturelle und soziale Angebote oder Maßnahmen zur Akzeptanz erneuerbarer Energien. 

Beide Kommunen haben mit ihren Richtlinien klare Grundlagen geschaffen, die den Umgang mit den neuen Mitteln strukturiert und nachvollziehbar machen. Salzgitter setzt dabei besonders auf verständliche Darstellung , während Walsrode mit definierten Verfahren und Beteiligungsformaten arbeitet. In beiden Fällen sollen die Mittelverwendungen künftig regelmäßig kommuniziert und weiterentwickelt werden – mit dem Ziel, lokale Projekte zu fördern und die Akzeptanz für erneuerbare Energien langfristig zu stärken. 

 

Kontakt

Katharina Brüntgens

0151 706 735 25
katharina.bruentgens [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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