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Auf nahezu jedem Dach in Niedersachsen kann heute eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. So lässt sich Strom mit der Kraft der Sonne erzeugen und selbst nutzen. Das ist wirtschaftlich – auf Wohngebäuden, Freiflächen und auch auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Jede PV-Anlage hilft zudem, die Stromerzeugung in Deutschland sauberer zu machen und auf erneuerbare Energien umzustellen.
Solarstrom ist in Niedersachsen die ideale Ergänzung zum Windstrom. Während Windkraftanlagen im Herbst und Winter den größten Stromertrag einfahren, kann Photovoltaik im Frühjahr und Sommer Höchstleistungen vollbringen. Photovoltaik-Anlagen haben eine ausgereifte Technik, lassen sich sehr wirtschaftlich betreiben, ermöglichen eine dezentrale Stromerzeugung und erhöhen mithilfe von Batteriespeichern den Eigenverbrauch. Solarstrom erfreut sich in der Bevölkerung zudem größter Beliebtheit und Akzeptanz – das belegen die aktuellen Zubauzahlen.
Dabei gibt es nicht nur die Möglichkeit, "klassische" Dachflächen mit Solarmodulen auszustatten, sondern zahlreiche weitere Optionen - von kleineren Stecker-Solargeräten auf dem Balkon bis zu großen Freiflächenanlagen.
Die wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage sind die Solarmodule, das Montagesystem und der Wechselrichter. Gegebenenfalls kommt dazu noch der Batteriespeicher. Die Solarmodule bilden zusammen den Solargenerator. Die in den Solarmodulen verbauten Solarzellen wandeln das Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Am weitesten verbreitet und bewährt sind mono- und poly-kristalline Solarzellen. Module, Wechselrichter und Stromnetz werden durch Kabel elektrisch verbunden. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um.
Technische Details
Der Solargenerator besteht aus elektrisch verschalteten PV-Modulen, die wiederum jeweils aus mehreren miteinander verbundenen Solarzellen aufgebaut sind. In der Solarzelle findet die Umwandlung des Sonnenlichts in Solarstrom statt. Auf dem Markt vorhandene Modultypen unterscheiden sich vor allem in den eingesetzten Halbleitermaterialien der Solarzellen oder spezieller Technologien. Am weitesten verbreitet ist die kristalline Siliziumsolarzelle. Silizium wird aus Quarzsanden hergestellt. Diese werden überwiegend aus Lockersedimenten gewonnen und stehen praktisch unbegrenzt zur Verfügung. Andere Halbleitermaterialen sind das amorphe Silizium (a-Si), Kupfer und Indium, Gallium und Selen oder Schwefel (CIS, CIGS) sowie Cadmiumtellurid (CdTe).
Die Modulwirkungsgrade werden unter Standard-Test-Bedingungen ermittelt und hängen wesentlich von den Zelltypen, den sonstigen eingesetzten Materialien (z. B. in der Reflexionsschicht) und der Bauweise (z. B. bei der Zellverschaltung) ab.
Die Leistungstoleranz und der Temperaturkoeffizient beschreiben weitere Eigenschaften von Modulen. Die Leistungstoleranz bezeichnet die Abweichung der gelieferten Nennleistung des Solarmoduls von der Datenblattangabe. Üblich sind heute nur noch positive Abweichungen von bis zu etwa drei Prozent. Die elektrische Leistung eines Solarmoduls nimmt mit steigender Temperatur ab. Daher ist bei Konstruktionen mit einer schlechteren Hinterlüftung der Module und somit sich leichter bildendem Wärmestau mit geringeren Erträgen zu rechnen. Der Temperaturkoeffizient wird für die elektrischen Kennwerte (Strom, Spannung, Leistung) ermittelt und gibt an, um wieviel Prozent die Modulleistung abnimmt, wenn sich die Modultemperatur um ein Grad (Kelvin) erhöht. Typischerweise liegt er bei höchstens -0,5 Prozent pro Grad Kelvin. Je näher der Leistungskoeffizient bei Null liegt, umso geringer wirkt sich eine Temperaturerhöhung aus. Gute Werte liegen bei -0,4 Prozent und darunter.
Für die Gefahren im Brandfall oder bei Blitzschlag verfügen die Standardanlagen über gut funktionierende Lösungen wie Brandabschaltung sowie Blitzschutz in geeigneter baulicher Qualität des Aufbaus der Anlage.
Solarmodul, AdobeStock_434096515
Der Wechselrichter wandelt den vom Solargenerator erzeugten Gleichstrom (DC: Direct Current) in gewöhnlichen Wechselstrom (AC: Alternating Current) um, der im Haushalt genutzt oder ins Netz eingespeist werden kann. Weiterhin erfüllt der Wechselrichter Funktionen, die für die Überwachung und Sicherheit der Anlage wichtig sind.
Die Leistung von Solargenerator und Wechselrichter müssen aufeinander abgestimmt sein, damit die Anlage optimal arbeitet. Die Leistung, die der Wechselrichter langfristig aufnehmen kann (= Nennleistung DC), sollte bei einer Anlage mit optimaler Ausrichtung in Niedersachsen nur geringfügig kleiner ausgelegt werden als die Leistung des Solargenerators. Andernfalls gehen bei hoher Einstrahlung Stromerträge verloren. Bei Anlagen, die ihre Spitzenleistung aufgrund der Standortbedingungen nie erreichen können (wie es etwa auch bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Anlagen der Fall ist), kann die Leistung des Wechselrichters auch geringer ausfallen.
Die Nennleistung AC gibt an, wie viel Wechselstrom permanent in das Netz eingespeist werden kann. Die Umwandlung in Wechselstrom geschieht, wie bei allen Energieumwandlungen, nicht ohne Verluste. Deshalb ist die DC-Leistung am Eingang eines Wechselrichters größer als der AC-Wert am Ausgang. Photovoltaikanlagen arbeiten meist im Teillastbereich, weshalb Wechselrichter bereits ab einer Auslastung von zehn Prozent der Nennleistung des Solargenerators hohe Wirkungsgrade von über 90 % erreichen sollten. Zum Vergleich sollte nicht der maximale Wirkungsgrad herangezogen werden, sondern der Europäische Wirkungsgrad, der die unterschiedliche Sonneneinstrahlung im Jahresverlauf und die damit verbundenen Schwankungen im Leistungsbereich der Wechselrichter berücksichtigt und einen durchschnittlichen Wirkungsgrad bei mitteleuropäischen Einstrahlungsverhältnissen wiedergibt. Sehr gute Wechselrichter können mittlere Wirkungsgrade von über 96 % erreichen. Sie liegen nur etwa ein Prozent unter dem maximalen Wirkungsgrad.
Der Wirkungsgrad des Wechselrichters hängt von der Temperatur und damit vom Standort ab. Räume, die sich im Sommer stark erhitzen, sind wenig geeignet. Beste Umgebungsbedingungen bietet eine gleichbleibend kühle Temperatur und niedrige Luftfeuchtigkeit sowie eine staubfreie Umgebung. Der Wechselrichter sollte gut zugänglich angebracht sein, um eine regelmäßige Kontrolle zu erleichtern. Beachten Sie auch, dass bei manchen Modellen störende Betriebsgeräusche auftreten können.
Der Wechselrichter, AdobeStock_443253776
In der Steuerung werden die Komponenten einer PV-Anlage miteinander verbunden und im Betrieb aufeinander abgestimmt. Eine einfache Steuerung dient vor allem dem Schutz der Anlage und der Einhaltung von technischen Vorschriften aus der Verbindung mit dem Stromnetz. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass der Stromnetzbetreiber aus Gründen des Netzbetriebs (z. B. Überlastung) über ein Signal die Einspeisung reduzieren oder ganz abschalten kann (Rundsteuerempfänger). Diese Eingriffsmöglichkeit kann vermieden werden, wenn der Wechselrichter von vornherein auf 70 % der maximalen Leistung der PV-Anlage begrenzt wird. Dies wird oft bei Anlagen < 10 kWp gemacht.
Heute werden vermehrt komplexere Steuerungseinheiten verwendet, die folgende weitere Funktionen haben können:
• Optimierer zur Verminderung der Auswirkungen von Abschattungen. Sie haben den Vorteil, dass die Leistung der nicht beschatteten Module nicht eingeschränkt wird, auch wenn einzelne Module der Anlage zeitweise beschattet werden. Bei Anlagen ohne Optimierer wird die Leistung aller Module in einem Strang eingeschränkt, wenn ein einzelnes Modul beschattet wird. Optimierer steigern damit die Erträge.
• In Verbindung mit Speichern: Unter Berücksichtigung der Wetterprognose, des zu erwartenden Eigenverbrauchs und der Stromnetzsituation werden Netzeinspeisung und Speicherbeladung optimiert.
• Durch Verbindung zu einzelnen, insbesondere stromintensiven Verbrauchern kann auch die Stromverbrauchsseite in die Optimierung eingebunden werden.
Zähler dienen dazu, alle für die Abrechnung und Meldung erforderlichen Daten zu erfassen. Bei kleinen PV-Anlage (kleiner als 7 kWp) reicht dazu in der Regel ein Zähler an der PV-Anlage, der erfasst, wie viel Strom die Anlage erzeugt hat, und ein Zähler, der misst, wie viel Strom ins Stromnetz eingespeist wird. Die Zähler werden einmal jährlich abgelesen. Aus der Differenz kann bestimmt werden, wieviel Solarstrom im Gebäude verbraucht wurde.
Der Stromzähler, AdobeStock_vchalup
Bei Anlagen größer 7 kWp muss ein Smart Meter eingebaut werden. Auch wenn diese im Moment noch nicht wirklich „Smart" sind, sollen sie zukünftig dazu genutzt werden, PV-Anlagen besser in das gesamte Stromsystem zu integrieren. Dabei können ständig Messdaten abgerufen werden, und es können auch Signale und Informationen vom Netzbetreiber oder Stromabnehmer an den Solarstromproduzenten zurückgegeben werden, z. B. um die PV-Anlage gezielt an- oder abzuschalten oder den Batteriespeicher zu steuern.
Bei noch größeren Anlagen (größer 100 kWp), wo der eingespeiste Strom über einen Direktvermarkter verkauft werden muss, müssen Zähler mit viertelstündlicher Leistungsmessung eingebaut werden.
Ausrichtung der PV-Anlage
PV-Module können auf Flach- und Schrägdächern installiert werden, sowohl in Richtung Süden als auch zweiseitig in Ost und West-Ausrichtung. Zwar ist der Ertrag auf Ost-West Seiten etwas geringer, dafür steht der Solarstrom durch die längere Einstrahlungszeit von morgens bis abends zur Verfügung.
Größe der PV-Anlage
Die PV-Anlage produziert nicht nur bei Sonnenschein Strom, selbst bei stark bewölktem Himmel ist es dank hocheffizienter Module immer noch erstaunlich viel. In Niedersachsen können auf einer Fläche von 5 - 8 qm Photovoltaik (das entspricht einer Leistung von 1 Kilowatt peak = 1kWp) im Jahr etwa 800 bis 1.050 Kilowattstunden Strom erzeugt werden.
Auf Einfamilienhäusern werden in der Regel PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 10 kWp installiert. Auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und Gewerbe- und Industriegebäuden können PV-Anlagen wesentlich größer ausgelegt werden.
Bei der Auslegung der Anlage müssen nicht nur der aktuelle Strombedarf, sondern auch künftiger Bedarf z.B. für Informationstechnologie und Elektromobilität berücksichtigt werden.
Steckersolar - eigener Strom vom Balkon
Neben PV-Anlagen auf dem Eigenheim werden kleinere Steckersolargeräte immer populärer und ermöglichen es auch Personen, die sich in einem Mietverhältnis befinden, Ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit einen kleinen Teil zur Energiewende beizutragen.
Unsere Webseite erläutert das Prinzip und die nötigen Umsetzungsschritte.
Der in der PV-Anlage produzierte Strom kann teilweise in Batteriespeichern gespeichert werden, damit er für die Eigenversorgung zur Verfügung steht, auch wenn die Sonne nicht scheint. Mit einem Speicher kann (bei vernünftiger Auslegung) der Anteil des mit der PV-Anlage produzierten Stroms, den man im Gebäude selber verbraucht, oft um 30 Prozentpunkte gesteigert werden. Damit kann der teurere Strombezug aus dem Netz weiter reduziert werden. Die Kosten für Batteriespeicher liegen aktuell (Frühjahr 2020) in Abhängigkeit der Größe bei 800 bis 1.200 Euro (netto) pro kWh Speicherkapazität. Speicher sind damit an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit. Durch entsprechende Förderprogramme und weitere zu erwartende Kostensenkung ist in Zukunft eine Verbesserung zu erwarten.
Das Land Niedersachsen hatte Ende 2020 ein Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt. Inzwischen ist das Förderprogramm beendet. Seit dem 07.09.2021 ist keine Antragstellung mehr möglich. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden weiterhin chronologisch abgearbeitet.
Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Wohngebäuden oder Gewerbebauten aber auch öffentliche Gebäude profitieren gleichermaßen vom selbst erzeugten Solarstrom. Die PV-Module sind in den letzten Jahren immer leistungsstärker geworden und ihr Preis gleichzeitig drastisch gesunken. Dadurch ist Solarstrom vom Dach günstiger als der Strom aus dem Netz.
Die Kosten im Blick, shutterstock_89stocker
Je nach Anlagengröße und gerechnet auf eine Anlagenlaufzeit von 20 Jahren lagen die Erzeugungskosten zuletzt bei ca. 7-12 Cent pro Kilowattstunde. Private Haushalte bezahlten bislang für Strom aus dem Netz etwa 30 Cent (brutto) pro Kilowattstunde. Die Preise sind 2022 sowohl für PV-Anlagen als auch den Strom aus dem Netz gestiegen. Dennoch bleibt PV-Strom günstiger als Strom aus dem Netz. Möglichst viel vom selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen, steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Die Investitionskosten für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren ständig gesunken. Dabei sind besonders die Module und Wechselrichter günstiger geworden, die Installationskosten entwickeln sich entsprechend der Lohnkosten. 2022 sind die Preise für Module und Wechselrichter aufgrund der weltweit großen Nachfrage und Lieferkettenproblemen gestiegen.
Die baulichen Gegebenheiten haben maßgeblichen Einfluss auf die Kosten der Realisierung einer Photovoltaikanlage. Insbesondere infrastrukturelle Kosten wie Dacharbeiten, Komplexität der Konstruktion, Gerüst- oder Kranbedarfe sowie elektrotechnische Anschlussarbeiten sind hier relevant.
Der Preis für 1 kWp installierte Leistung sinkt mit steigender Anlagengröße.
Für Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt rechnet man derzeit (08/2022) mit Kosten von etwa 1.500 bis 2.000 Euro pro KWp (netto); bei Anlagen bis 100 kWp liegen die Kosten deutlich niedriger.
Um einen angemessenen Preis zu bezahlen, sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden.
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Für kleinere Steckersolargeräte für den Balkon gibt es aktuell weder vom Bund noch vom Land Förderungen. Einige niedersächsische Kommunen haben jedoch regionale/kommunale Förderprogramme aufgelegt.
Die im „Osterpaket" beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - und bringt umfangreiche Neuerungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Dr. Manuale Herms hat in einem Vortrag dargestellt, was sich bei Vergütung, Ausschreibungen, Förderkulisse und Beteiligung ändert. Die Vortragsfolien finden Sie hier.
Von großem Interesse ist insbesondere die Erhöhung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Unterschieden wird hier zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Das neue EEG 2023 bringt verbesserte Bedingungen für den PV-Ausbau mit sich. shutterstock_319556600
Einspeisevergütung verbessert - Teil- oder Volleinspeisung?
Für Anlagen mit Eigenversorgung liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp nach dem neuen EEG bei 8,2 Cent/kWh; für Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,80 Cent/kWh.*
Einen noch höheren Vergütungssatz erhalten Anlagen mit Volleinspeisung. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten.
Zwei Anlagen auf einem Dach
Ab Inkrafttreten des Gesetzes dürfen auf einem Dach auch sofort zwei Anlagen entstehen, von denen eine nur teilweise einspeist - die andere den erzeugten Strom jedoch vollständig einspeist. Jede Anlage muss hierbei einen eigenen Zähler besitzen. Die Rolle - ob Volleinspeiser oder Teileinspeiser - kann jährlich bis spätestens 30.11. gewechselt werden und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. (EEG § 100, Abs. 14)
Dachanlagen bis 300 kW dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes 80 Prozent einspeisen, statt bisher nur 50 Prozent. Ab 01.01.2023 soll sogar mehr als 80 Prozent erlaubt sein.
Zahlreiche weitere Änderungen erleichtern die Nutzung großer Dachflächen ohne die Teilnahme an einer Ausschreibung und ermöglichen die Nutzung bestimmter Freiflächen, wie Moorböden oder Gartenflächen.
*Diese Vergütung gilt für neue Anlagen, die nach der Veröffentlichung der neuen Vergütungssätze auf den Seiten der Bundesnetzagentur in Betrieb genommen werden. Noch fehlt die beihilferechtliche Erlaubnis (Stand 10.8.2022). Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Bundesnetzagentur in der Veröffentlichung von EEG-Registerdaten. Dort können Sie im Abschnitt „Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag" sowie den beiden Excel-Tabellen mehr erfahren.
Die sogenannte 70%-Abregelung bei PV-Anlagen sorgt dafür, dass lediglich 70% der installierten PV-Leistung einer Anlage ins Netz eingespeist werden darf, wenn sie nicht am Einspeisemanagement teilnimmt. Hierdurch sollte ursprünglich die Netzstabilität gesichert werden - in Zeiten der Energiekrise sorgte die Regel jedoch für Diskussionen, weshalb sie für bestimmte Anlagen abgeschafft wird.
Neue Anlagen bis 25 kW: Im September 2022 hat das Bundeskabinett die Abschaffung der 70%-Abregelung bei neuen Anlagen (bis einschließlich 25 kW installierter Leistung) beschlossen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden. Ursprünglich war dieser Schritt für Anfang 2023 geplant.
Bestandsanlagen bis 7 kW: Zusätzlich wird die Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben.
Bestandsanlagen größer 7 kW: Damit auch bei Anlagen größer 7 kW die 70%-Abregelung vermieden werden kann, muss ein Smart Meter eingebaut werden. Da diese ohnehin sukzessive eingebaut werden sollen, kann eine Anfrage beim Netzbetreiber Sinn ergeben, welche Optionen es gibt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Das niedersächsische Bauministerium hat den Bauaufsichtsämtern in einem Erlass aus dem Februar 2023 Hinweise zu den Abstandsregeln von Photovoltaik-Anlagen gegeben. Darin wird erläutert, dass es möglich ist, die Abstände zur nächsten Brandschutzwand auf 50 cm zu verringern. Bislang sind 1,25 m Abstand vorgeschrieben und lediglich Glas-Glas-Module durften näher platziert werden. In der Praxis dürfen nun auch Glas-Folien-Module bis auf 50 cm an das Nachbarhaus heranrücken. Zum Artikel
Historische Bauten haben häufig einen sehr hohen Energiebedarf, der sinnvollerweise mit Photovoltaik oder Solarthermie gedeckt werden sollte. Hierzu haben Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden mit der Änderung des §7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes die Möglichkeit. Demnach ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal zu genehmigen, wenn das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt. Weitere Informationen hier
Ziel ist es, möglichst viel des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen. Dadurch sinkt der Bedarf an „eingekauftem" Netzstrom und das macht die Anlage rentabel. In Eigenheimen werden bis zu 30 Prozent des erzeugten Stroms direkt verbraucht, da der Strombedarf nicht immer zeitgleich mit der Erzeugung verläuft. In größeren Wohngebäuden, Unternehmen und öffentlichen Gebäuden ist ein wesentlich höherer Eigenverbrauch möglich – bis zur vollständigen Nutzung des selbst erzeugten Stroms. Zudem gibt es für den nicht selbst verbrauchten Strom – also die Überschüsse, die ins Netz gehen – eine Einspeisevergütung. Aktuell liegt sie bei 8,2 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp (Oktober 2022).
Im EEG ist definiert, wie hoch die Einspeisevergütung je Anlage ist. Quelle: shutterstock_319556600
Größere Anlagen auf Unternehmensdächern oder öffentlichen Gebäuden erhalten eine etwas geringere Einspeisevergütung. Die Bundesnetzagentur listet im Abschnitt „Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag" die aktuellen Vergütungssätze auf.
In allen Fällen wird weiterhin Strom aus dem Netz bezogen, je weniger desto besser. Mit einem Batteriespeicher kann mehr vom selbst erzeugten Strom verbraucht werden.
Die drei Faktoren Gestehungskosten (Preis des selbst erzeugten Stroms), Reduzierung des Stromeinkaufs und die Einspeisevergütung bilden die drei Pfeiler für den Betrieb einer PV-Anlage. Anders ist es übrigens bei PV-Anlagen auf Freiflächen. Ihr Strom wird vollständig ins Netz eingespeist.
Der Prozess der Installation aber auch der anschließende Betrieb einer PV-Anlage werfen für Gebäudeeigentümer eine Reihe von Fragen auf. Dies betrifft sowohl bauseitige als auch energiewirtschaftliche und steuerliche Fragen. Einen großen Teil der Fragen kann bereits der Installateur bearbeiten oder zumindest vorbereiten. Es gibt aber inzwischen auch eine Vielzahl von Marktakteuren, die die wirtschaftliche Nutzung von Dachflächen für PV mit anderen Betreibermodellen ermöglicht und so den Gebäudeeigentümer entlastet.
Unter dem Strich erfordert der Betrieb einer PV-Anlage kein besonderes technisches Wissen. Ist die PV-Anlage installiert und angemeldet (beides kann der Solar-Fachbetrieb übernehmen), sind bestimmte regelmäßige Mitteilungspflichten zum Stromverbrauch einzuhalten. Bei der Steuererklärung sind der selbst genutzte Strom sowie die Erlöse aus Einspeisevergütung darzustellen.
Prinzipiell ist es möglich,
• die Anlage auf dem eigenen Gebäude zu bauen und selbst zu betreiben (Eigenverbrauch steht im Vordergrund, Wirtschaftlichkeit: sehr gut)
• die Anlage auf dem eigenen Gebäude von einem Dritten finanzieren und bauen zu lassen und sie anschließend zurück zu mieten (der Gebäudeeigentümer muss kein Kapital einsetzen, Eigenverbrauch ist weiter möglich, der Dritte refinanziert seine Investition über Mietzahlungen).
• oder sie von einem Dritten bauen und betreiben zu lassen, ohne dass der Strom im Gebäude genutzt wird. Der Dritte kann einspeisen, regional und/oder direkt vermarkten.
Weiterführende Informationen
Präsentation des Unternehmens QCELLS zu Angeboten von PV-Betreibermodellen (PDF)
Präsentation der enercity AG zu Angeboten von PV-Betreibermodellen (PDF)
Das im Juli vom Bundestag verabschiedete Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bringt Verbesserung. Was sich bei Vergütung, Ausschreibungen, Förderkulisse und Beteiligung ändert, können Sie in den Folien des Vortrags von Dr. Manuela Herms nachlesen, welches wir ebenso wie ein FAQ auf unserer Themenseite zum neuen EEG eingebunden haben.
Das EEG 2023 sieht zudem Änderungen zu Ausschreibungsgrenzen und finanzieller Förderung vor. Einen guten Überblick zur Systematik bietet unsere Tabelle unten.
Im Jahr 2023 wurden 1,4 Gigawatt (GW) Photovoltaik Leistung neu gebaut, so dass am Ende des Jahres insgesamt rund 7,1 GW an Photovoltaik-Leistung installiert waren. Der PV-Ausbau im Jahr 2023 ist das beste bisherige Ergebnis: Im Vergleich zum Vorjahr (Zubau = 0,6 GW) konnte der Zubau im Jahr 2023 mehr als verdoppelt werden.
Zur Erreichung der niedersächsischen Ausbauziele von 65 GW im Jahr 2035 ist eine weitere Erhöhung des Zubaus von 18 % jährlich notwendig – die Verdopplung des Zubaus von 2022 auf 2023 zeigt, dass dies möglich ist. Wir haben analysiert, wie sich der Photovoltaik-Zubau im Jahr 2023 entwickelt hat. Unser Pressetext erläutert die wichtigsten Aspekte, interessante Grafiken illustrieren die Ergebnisse.
Der Strombedarf in Haushalten, Büros, Gewerbe und Industrie sinkt nicht, obwohl viele Einsparmöglichkeiten bereits umgesetzt wurden. Der Grund sind neue Anwendungen. Unsere Welt ist durch die Arbeit mit Computern, Smartphones und die Digitalisierung vieler Prozesse stromabhängiger geworden. Elektromobilität wird ausgebaut und entlastet das Klima, sofern der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Vor diesem Hintergrund braucht Deutschland ebenso wie alle europäischen Staaten künftig mehr erneuerbaren Strom, um diesen Bedarf zu decken, ohne das Klima weiter zu belasten.
Prof. Gunther Seckmeyer (Institut für Meteorologie und Klimatologie der Leibniz Universität Hannover) erklärt, wie es aktuell um unser Klima steht und was wir tun können, um die Erderwärmung zu bremsen (Vortragsfolien).
Vortrag von Prof. Dr. Gunther Seckmeyer. Thumbnail: AdobeStock_434096515
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