Die Berechnung der Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) basiert auf der Gegenüberstellung von Investitionskosten und jährlichen Einnahmen sowie Ausgaben über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Investitionskosten umfassen alle anfänglichen Ausgaben wie PV-Module, Befestigung, Kabel, Wechselrichter (inkl. ggf. Austausch nach ca. 10 Jahren), Gerüst und Handwerkerleistungen. Auch weitere Kosten, die der PV-Anlage direkt zugeordnet werden können wie beispielsweise ein spezieller Blitzschutz oder eine notwendige Erneuerung des Schaltschranks können zu den Investitionskosten hinzukommen. Jährliche Ausgaben, die etwa 2 % der Investitionskosten betragen, fallen für Wartung und Versicherung an; hinzu kommen ggf. Kapitalkosten.
Auf der Einnahmenseite stehen die eingesparten Stromkosten, die durch den Eigenverbrauch des produzierten Stroms entstehen, sowie die Einspeisevergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten überschüssigen Strom. Die eingesparten Stromkosten ergeben sich aus dem jährlichen Strombedarf des Haushalts, der Eigenverbrauchsquote und dem Strombezugspreis. Die Einspeisevergütung berechnet sich aus der jährlichen solaren Erzeugung der Anlage abzüglich des selbst verbrauchten Stroms, multipliziert mit dem Einspeisevergütungssatz.
Für Anlagen, die nach dem 25.2.2025 in Betrieb gehen, gilt zusätzlich, dass für Strom, der zu Zeiten negativer Strompreise an den Börsen eingespeist wird, keine Vergütung gezahlt wird – dafür wird der Förderzeitraum von 20 Jahren verlängert, wenn dies eintritt.