- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Steckersolargeräte (oft auch Balkonkraftwerke genannt) werden aufgrund steigender Stromkosten und dem Wunsch nach unabhängiger, klimafreundlicher Stromversorgung immer populärer – und ermöglichen es auch Mieterinnen und Mietern ihren eigenen Strom zu erzeugen. Hier erfahren Sie, was es bei Kauf, Installation und Betrieb zu beachten gibt.
Die Funktionsweise ist dabei einfach: Ein Stecker-PV Gerät produziert Strom, der über eine spezielle Einspeisesteckdose in den Haushaltsstromkreis eingespeist werden kann. Dort angekommen, kann der selbst erzeugte Strom verbraucht werden, um den Strombezug aus dem Stromnetz zu reduzieren. Dies führt neben einem Beitrag zur Energiewende dazu, dass die Stromrechnung reduziert und somit bares Geld eingespart werden kann.
Im Gegensatz zu PV-Anlagen auf dem Dach werden Steckersolargeräte nicht individuell geplant, sondern als komplettes Set für die vorgesehene Anbringung gekauft. Alle Verbindungsleitungen und Anschlüsse sind in der Regel vorkonfektioniert, sodass das Steckersolargerät ohne großen Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann.
Vertiefende Informationen zur Funktionsweise, Hintergründe zu Voraussetzungen bei Zähler und Steckdose und eine Auflistung der wichtigsten Schritte - vom Kauf bis zum Betrieb - haben wir in einem Faktenpapier zum Thema zusammengetragen. In den Vortragsfolien gibt es ebenfalls weiterführende Informationen zur Thematik.
Im Vortrag erläutert Julian Wehr die wichtigsten Schritte von der Anschaffungsüberlegung bis hin zur Stromeinspeisung in den Haushaltsstromkreis.
Für Steckersolargeräte (Balkon-Kraftwerke) gibt es weder vom Bund noch vom Land Niedersachsen spezifische Förderangebote.
Die Inanspruchnahme des KfW-Förderkredits 270 (der sich bei größeren PV-Anlagen auf dem Eigenheim anbietet) ist im Fall der Steckersolargeräte zwar möglich - eine Bedingung beinhaltet aber die zumindest teilweise Einspeisung und/oder Verkauf des erzeugten Stroms. Da hierdurch der bürokratische Aufwand deutlich erhöht wird, sollte eine Inanspruchnahme des Kredits gründlich geprüft werden.
Da PV-Anlagen in der Regel wirtschaftlich zu betreiben sind, gibt es keine Förderungen vom Bund oder Land. © 89stocker, shutterstock
Auch wenn es von Bund und Land keine spezifischen Förderangebote gibt, sollten sich interessierte nach den Gegebenheiten in der eigenen Kommune erkundigen. Denn einige niedersächsische Kommunen bieten Förderprogramme für ihre Bevölkerung an, mit denen unter anderem auch Steckersolargeräte gefördert werden. Die Höhe der Fördersumme variiert dabei - beträgt aber häufig zwischen 300€ und 400€.
Kommunale Förderprogramme gibt es zum Beispiel (Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Stadt Göttingen: Förderung Solar
Landkreis Oldenburg: Förderung Plug-In PV-Anlagen
Hansestadt Lüneburg: Förderprogramm in der Hansestadt Lüneburg
Landkreis Hildesheim: Förderprogramm Balkonkraftwerke
Samtgemeinde Scharnebeck: Förderprogramm der Samtgemeinde
Stadt Braunschweig: Förderprogramm für regenerative Energien
Welche Motivation Kommunen bei der Initiierung von Förderprogrammen für Steckersolargeräte antreibt, dazu haben wir die Stadt Braunschweig und die Stadt Göttingen befragt. Zum Interview
Während bis Mai 2024 noch eine Anmeldung der Steckersolargeräte beim Netzbetreiber nötig war, ist diese Pflicht mit den Änderungen des Solarpakets entfallen (§8 Abs. 5a EEG). Eine Anmeldung des Steckersolargerätes ist seither nur noch im Marktstammdatenregister nötig, wo der Anmeldungs-Vorgang ebenfalls erleichtert wurde.
Im Zuge des Solarpaket 1 gab es einige Erleichterungen für den Betrieb von Steckersolargeräten. Neben einer erleichterten Anmeldung wurde auch die maximale Leistungsgrenze von 600 Voltampere bzw. Watt auf 800 Voltampere erhöht. Weitere Informationen zu den Neuregelungen des Solarpakets gibt es in unserem Artikel.
Außerdem wurden im Juli 2024 Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht vom Bundestag beschlossen, wodurch die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Hierdurch werden Vermieterinnen und Vermieter als auch Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Installation von Steckersolargeräten zu gestatten.
Ein Tool der HTW Berlin gibt einen guten ersten Überblick, mit welchen Erträgen und finanziellen Ersparnissen man rechnen kann - je nach Modulgröße, Ausrichtung, üblichem Stromverbrauch im Haushalt usw.
Jörg Rettig
0511 89 70 39-30
joerg.rettig [at] klimaschutz-niedersachsen.de