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Freiflächen-Anlagen können Strom zu einem äußerst günstigen Preis erzeugen - und das emissionsfrei. Nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sollen PV-Freiflächenanlagen vorwiegend dort installiert werden, wo sie wenig Konkurrenz zu anderen Bodennutzungen bedeuten. Geeignet sind somit z. B. die sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete". Wir erklären, was es hierbei zu bedenken gibt.
PV-Freiflächen-Anlagen können in Niedersachsen auch in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten gebaut werden. Die entsprechende Verordnung wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.08.2021 veröffentlicht.
Ausschreibung und Genehmigung
Wer in "benachteiligten Gebieten" eine PV-Anlage bauen will, muss an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen und den Zuschlag erhalten. Nur dann ist eine Vergütung nach dem EEG gesichert.
Die Genehmigungsfähigkeit durch die zuständige Baubehörde muss ebenfalls bereits vor Teilnahme an einer Ausschreibung bestätigt sein.
Verfügbare Flächen
Welche Flächen zu den "benachteiligten Gebieten" gehören, zeigt eine Karte auf dem Umweltkartenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums. Dort können GIS-Daten heruntergeladen werden. Eine grobe Übersicht ist auf dieser Karte zu sehen.