Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass sich die Kommunen als zuständige Baubehörde unmittelbar mit konkreten Anfragen befassen. Dabei kann die Kommune von den Trägern des geplanten Projektes verlangen darzulegen, warum der Standort als geeignet erachtet wird und welche Aspekte bei der Auswahl berücksichtigt wurden. Mit einer knappen Checkliste kann Eigentümern bzw. Projektentwicklern aufgegeben werden, welche Informationen sie für eine Erstbefassung der Kommune mit dem Projekt zusammenstellen sollen.
Die umfangreiche Erarbeitung von Potential- oder Gunstflächen im Gemeindegebiet wird dagegen kritisch gesehen. Neben einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für die Gemeinde haben sie den Nachteil, dass die Flächenverfügbarkeit, die Eigentumsverhältnisse, die geeignete Größe und die Leistungsfähigkeit des Netzes nicht erfasst werden und die Aussagekraft über eine Realisierbarkeit von PV-Freiflächen-Anlagen folglich gering ist.