Freiflächen-Photovoltaik in Niedersachsen

Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, 65 GW Photovoltaik bis 2035 zu installieren. 50 GW auf Dächern und 15 GW auf Freiflächen. Im Klimagesetz des Landes wurde 2023 festgelegt, dass mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche für PV-Freiflächenanlagen bereitgestellt werden. Die Kommunen sind damit gefordert, ihren Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen zu leisten.

Im Vergleich zum Anbau von Energiepflanzen wie z.B. Mais sind Photovoltaik-Anlagen wesentlich effektiver. Sie erzeugen pro Hektar ca. 20 bis 30 mal mehr Energie. Deshalb ist eine gewisse Verschiebung der Flächennutzung von Energiepflanzen zu PV sinnvoll. Denn mehr als 6 Prozent der Landesfläche oder 11 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sind aktuell mit Energiepflanzen bebaut.

Nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sollen PV-Freiflächenanlagen vorwiegend dort installiert werden, wo sie wenig Konkurrenz zu anderen Bodennutzungen bedeuten. Geeignet sind somit z. B. Konversionsflächen, ein Streifen von 500 Metern Breite (ab 01.01.2023) entlang von Autobahnen und Schienenwegenlandwirtschaftlich benachteiligten Gebiete oder ungenutzte Gewerbegebietsflächen. Nur für die im EEG aufgeführten Flächen besteht ein Anspruch auf Vergütung. Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) definiert, welche bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen für Freiflächen-PV bevorzugt werden sollen.

Welche Solaranlage wie vergütet werden, zeigt unsere Übersicht (auch als PDF verfügbar).

Viele potenziell geeignete Flächen durften in Niedersachsen bislang nicht näher betrachtet werden, da PV-Freiflächenanlagen auf raumordnerisch definierten „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft" unzulässig waren. Mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 17.09.2022 können diese Flächen in die Standortsuche einbezogen werden. Der Info-Text zum LROP stellt den aktuellen Stand dar.

Das gibt es bei der Planung zu bedenken

Planungsrecht

PV-Freiflächenanlagen unterliegen dem Baurecht. Da die Anlagen meist im Außenbereich liegen, muss dort Baurecht geschaffen werden, in Form eines meist vorhabenbezogenen Bebauungsplans und einer damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplans. Die baurechtlich zuständigen Kommunen sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie ein Bebauungsplanverfahren einleiten wollen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Leitfaden des Landesverbandes Erneuerbare Energien erläutert den Planungsprozess.

Geeignete Standorte finden

Aufgabe des Flächeneigentümers bzw. des Projektentwicklers ist es, bereits im Vorfeld abzuklären, ob ein Standort prinzipiell geeignet ist. Bevorzugt sollten Standorte herausgefiltert werden, die für die Landwirtschaft keine hervorgehobene Bedeutung haben, Regeln des Naturschutzes müssen zwingend beachtet werden. Die technischen Anschlussmöglichkeiten ans Netz werden von Projektierern stets geprüft, ebenso die Chancen, mit der ins Auge gefassten Fläche bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zum Zug zu kommen. Es liegt im Interesse der Flächeneigentümer und Projektentwickler geeignete, konfliktarme und genehmigungsfähige Standorte zu finden.

Handlungsfähige Kommunen

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass sich die Kommunen als zuständige Baubehörde unmittelbar mit konkreten Anfragen befassen. Dabei kann die Kommune von den Trägern des geplanten Projektes verlangen darzulegen, warum der Standort als geeignet erachtet wird und welche Aspekte bei der Auswahl berücksichtigt wurden. Mit einer knappen Checkliste kann Eigentümern bzw. Projektentwicklern aufgegeben werden, welche Informationen sie für eine Erstbefassung der Kommune mit dem Projekt zusammenstellen sollen.

Die umfangreiche Erarbeitung von Potential- oder Gunstflächen im Gemeindegebiet wird dagegen kritisch gesehen. Neben einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für die Gemeinde haben sie den Nachteil, dass die Flächenverfügbarkeit, die Eigentumsverhältnisse, die geeignete Größe und die Leistungsfähigkeit des Netzes nicht erfasst werden und die Aussagekraft über eine Realisierbarkeit von PV-Freiflächen-Anlagen folglich gering ist.

Finanzielle Beteiligung

Auch die Partizipation von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern an PV-Freiflächenanlagen ist ein wichtiges Thema, das die Kommune mit Projektentwicklern erörtern sollte. Neben der im EEG 2021 beschlossenen Beteiligung der Kommune am Ertrag der Anlage (0,2 Cent/kWh), besteht auch die Möglichkeit der direkten Beteiligung der Kommune am Solarpark bzw. von Bürgerinnen und Bürgern oder der Betrieb durch eine Bürgerenergiegenossenschaft. Finanzierende Banken bieten zudem vermehrt Beteiligungen für regionale Anleger. Einen Überblick gibt eine Präsentation des BNE (PDF).

Ausgestaltung des Solarparks

Das Konzept der „guten Planung", erarbeitet vom Branchenverband BNE, beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung von Standards bei Planung und Ausgestaltung von Solarparks. Die Standortfindung wird dort ebenso thematisiert wie die ökologische Aufwertung der Flächen gegenüber dem bisherigen Zustand. Gut geplante Solarparks sind ein Gewinn für das Klima, den Boden- und den Artenschutz.

Was bei der Standortsuche aus Sicht der Landschaftsplanung zu berücksichtigen ist, erläutert Dr. Dieter Günnewig von Bosch und Partner in seinem Vortrag (Folien als PDF).

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Video-Vortrag zum Thema Freiflächen-PV von Dr. Dieter Günneweg.

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Gute Beispiele

Bürgersolarpark eröffnet in Hardegsen

Die Genossenschaft „Bürgerenergie Hardegsen“ ist zwar keine Gesellschafterin des Bürgersolarparks Hardegsen, dennoch kann sie durch die erfolgreiche Umsetzung des Projekts viele Pluspunkte für sich verbuchen. Von der Genossenschaft ging die Initiative aus, auf einer Hangfläche nah der Stadt Hardegsen eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. In rund zwei Jahren führte die Idee zum Erfolg: Die 11,68 Megawatt-Anlage mit einem Investitionsvolumen von mehr als 7,8 Millionen Euro erzeugt seit Dezember 2022 jährlich etwa elf Millionen Kilowattstunden Strom. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr ließen sich damit rund 3.200 Haushalte versorgen – ein wichtiger Baustein für die Energiewende im Landkreis Northeim in Südniedersachsen. Weitere Informationen zum Projekt



Erfolgreich mit PV-Freiflächen-Anlagen

Die Bürgerenergiegenossenschaft WaSoWi in Brake an der Unterweser verfügt über langjährige Erfahrungen mit eigenen PV- und Windenergieanlagen. Als sich die Möglichkeit eröffnete, in einem nahegelegenen Windpark eine Anlage zu kaufen und den Stromertrag zu erhöhen, ergriff die Genossenschaft die Chance - mit Erfolg. Mehr zum Projekt

Bürgerenergie Harz ermöglicht Beteiligung an Solarpark

Die Energiegenossenschaft „BürgerEnergie Harz eG“ steht kurz vor dem Abschluss ihres bislang größten Vorhabens: Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet sich im Bau und soll Anfang 2024 in Betrieb gehen. Mehr als 400 Mitglieder - darunter auch mehrere Gemeinden - tragen die Genossenschaft; weitere Bürgerinnen und Bürger können sich an diesem und weiteren Vorhaben beteiligen. Mehr zum Projekt

 

Kontakt

Dr. Sarah Kajari-Schröder

0511 89 70 39-54
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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