Erneuerbare Energien in Kommunen

PV auf öffentlichen Gebäuden

Die großen Dachflächen von Schulen, Rathäusern, Turnhallen und weiteren öffentlichen Liegenschaften eignen sich geradezu perfekt für PV-Anlagen. Da der Strom für Licht, Computer, Kantinen und co. in erster Linie tagsüber gebraucht wird, ist der Eigenverbrauch hoch und die Anlagen amortisieren sich innerhalb weniger Jahre.

Die Vorteile für eine konsequente Nutzung von PV auf den Dächern öffentlicher Gebäude liegen somit auf der Hand. Dennoch sind die Entscheidungswege länger und komplexer als bei einem privaten Einfamilienhaus.

Mit welchen Fragen sich eine Kommune im Vorfeld der Planung von PV-Anlagen auf ihren eigenen Liegenschaften befassen sollte, erklärt Horst Roch von der Energieagentur Schaumburg in dem folgenden Video.

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Die Folien zum Download finden Sie hier (PDF).

Nullsteuersatz für PV auf öffentlichen Gebäuden

Seit 1.1.2023 entfällt beim Kauf von Anlagen für öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Gebäuden die Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Es wird also also ein Nullsteuersatz  auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern angewendet.

Kostenfrei und unabhängig beraten lassen

Für jeweils zwei Gebäude, die von einer Kommune für PV priorisiert sind, bieten wir eine Impulsberatungen Solar für Kommunen an, bei denen die Eignung der Gebäude, aber auch Fördermöglichkeiten und verschiedene Betreibermodelle geprüft und vorgestellt werden.

Ihre Erfahrungen mit PV-Anlagen erläutern die beiden Kommunen Emden und Weyhe im folgenden Video:

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Christoph Runden, Klimaschutzmanager der Stadt Emden und Frank Seidel, Bürgermeister der Gemeinde Weyhe

Kommunen betreiben PV-Freiflächenanlagen

Neben Dachflächen können Kommunen auch PV-Freiflächenanlagen bauen und betreiben, um die Wertschöpfung am Ort zu halten. Die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften bietet hierbei einige Vorteile. Mehr dazu…

Stromkosten senken durch PV in öffentlichen Gebäuden

Rechenbeispiele: Ein Rathaus und ein Schulzentrum

Wir haben im Jahr 2019 fast 90 Impulsberatungen Solar für öffentliche Gebäude durchgeführt. Im Rahmen der Beratungen wurde jeweils auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Anhand des Rathauses in Leer und des Schulzentrums in Niedersachsen wird diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hier genauer beziffert.

Rathaus in Leer

Das neue Rathaus in Leer hat einen jährlichen Strombedarf von rund 260.000 kWh. Es wird vorgeschlagen, eine PV-Anlage mit 54,8 kWp zu installieren. Diese kann ca. 52.700 kWh/a Strom erzeugen. Nach Auswertung des Strombedarfslastgangs kann davon ausgegangen werden, dass davon 91 Prozent (ca. 48.000 kWh) direkt zur Deckung des eigenen Strombedarfs genutzt werden können. Daraus ergibt sich eine Stromkostenersparnis von gut 10.000 Euro (brutto) pro Jahr. Dies basiert auf einem Strombezugspreis von 23,8 ct/kWh und berücksichtigt die abzuführende EEG-Umlage.

Außerdem können Einspeiseerlöse für den nicht selbst verbrauchten Strom von 8,27 ct/kWh und damit rund 410 Euro pro Jahr erzielt werden. Diesen jährlichen Erlösen stehen Investitionen für die PV-Anlage in Höhe von knapp 71.000 Euro gegenüber. Berücksichtigt man die Betriebskosten u. a. für Wartung und Versicherung in Höhe von ca. 2 Prozent der Investition (1.417 €/a) ergibt sich daraus eine statische Amortisationsdauer von knapp 8 Jahren. Über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet entspricht das einer Gesamtkapitalrendite vor Steuer von 10 Prozent.

Schulzentrum in Niedersachsen

Das Schulzentrum in Niedersachsen hat einen jährlichen Strombedarf von rund 170.000 kWh - wobei dieses nicht ausschließlich tagsüber genutzt wird, sondern auch in den Abendstunden. Die vorhandenen Dachflächen ermöglichen bei kompletter Ausnutzung die Installation einer PV-Anlage mit bis zu 320 kWp. Diese könnte dann ca. 272.000 kWh/a Strom erzeugen.

Die Analyse der Lastganglinie hat ergeben, dass 25 Prozent der potenziellen Stromerzeugung (68.000 kWh) direkt zur Deckung des eigenen Strombedarfs genutzt werden könnten. Daraus ergibt sich eine Stromkostenersparnis von knapp 14.000 Euro (brutto) pro Jahr. Dies basiert auf einem Strombezugspreis von 23,3 ct/kWh sowie dem ermittelten maximalen Leistungsbedarf von 40 kW der Schule und berücksichtigt die abzuführende EEG-Umlage.

Außerdem können Einspeiseerlöse für den nicht selbst verbrauchten Strom von 7,1 ct/kWh und damit rund 14.500 Euro/Jahr erzielt werden. Diesen jährlichen Erlösen stehen Investitionen für die PV-Anlage i.H. von rund 380.000 Euro gegenüber. Unter Berücksichtigung von Betriebskosten für Wartung, Versicherung und ähnlichem in Höhe von 2 Prozent der Investition (6.400 Euro/Jahr) ergibt sich daraus eine statische Amortisationsdauer von 17,2 Jahren. Das entspricht über einen Zeitraum von 20 Jahren einer Gesamtkapitalrendite vor Steuer von 1,4 Prozent. Diese relativ geringe Rendite ist der im Vergleich zum Stromeigenbedarf sehr großen PV-Anlage geschuldet, die allerdings maximalen ökologischen Nutzen bringt.

Für eine eher an den Bedarf angepasste PV-Anlage mit 170 kWp und einer PV-Stromerzeugung von 144.500 kWh pro Jahr ergibt sich eine statische Amortisationsdauer von 12,9 Jahren. Das entspricht über einen Zeitraum von 20 Jahren einer Gesamtkapitalrendite vor Steuer von 5,0 Prozent.

Photovoltaik auf Parkplätzen

In Niedersachsen gibt es Parkplatzflächen in einer Größenordnung von ca. 3000 Hektar. Überdacht man diese Stellflächen mit Photovoltaik so könnten ca. 3,5 GW PV-Leistung installiert werden. Die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen ist notwendig, um die Ausbauziele für Strom aus Solarenergie zu erreichen. Informationen zu baurechtlichen Fragen, Überlegungen rund um das Thema öffentliche Ladeinfrastruktur, Erfahrungen aus einem realisierten Parkplatz-PV Projekt und Berichte von einem Parkplatz-PV-Projektierer finden Sie auf unserer Seite zum Thema "Photovoltaik auf Parkplätzen"