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Die großen Dachflächen von Schulen, Rathäusern, Turnhallen und weiteren öffentlichen Liegenschaften eignen sich geradezu perfekt für PV-Anlagen. Da der Strom für Licht, Computer, Kantinen und co. in erster Linie tagsüber gebraucht wird, ist der Eigenverbrauch hoch und die Anlagen amortisieren sich innerhalb weniger Jahre. Auch für die Nutzung gewerblicher Dachflächen und von Freiflächen haben die Kommunen entscheidende Handlungsmöglichkeiten.
Die Vorteile für eine konsequente Nutzung von PV auf den Dächern öffentlicher Gebäude liegen auf der Hand. Dennoch sind die Entscheidungswege länger und komplexer als bei einem privaten Einfamilienhaus.
Mit welchen Fragen sich eine Kommune im Vorfeld der Planung von PV-Anlagen auf ihren eigenen Liegenschaften befassen sollte, erklärt Horst Roch von der Energieagentur Schaumburg in dem folgenden Video.
Die Folien zum Download finden Sie hier (PDF).
Bildquelle: LK Schaumburg, N. Althoff
Für jeweils zwei Gebäude, die von einer Kommune für PV priorisiert sind, bieten wir eine Impulsberatungen Solar für Kommunen an, bei denen die Eignung der Gebäude, aber auch Fördermöglichkeiten und verschiedene Betreibermodelle geprüft und vorgestellt werden.
Ihre Erfahrungen mit PV-Anlagen erläutern die beiden Kommunen Emden und Weyhe im folgenden Video:
Christoph Runden, Klimaschutzmanager der Stadt Emden und Frank Seidel, Bürgermeister der Gemeinde Weyhe, im Gespräch
Bildquelle: Jürgen Fälchle
Wie können Städte und Gemeinden neben der Nutzung eigener Liegenschaften zum Ausbau der Photovoltaik beitragen? Im Grunde haben sie Einfluss auf fast alle Anwendungsfälle des Solarstroms. In einer Präsentation (s.u.) haben wir die Aktionsfelder zusammengestellt.
Um Kommunen bei dem verstärkten Solar-Zubau auf ihren Dächern zu unterstützen, haben wir zudem eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis erstellt. Das Dokument soll bei der Planung und Installation von Photovoltaikanlagen unterstützen, indem die wesentlichen Leistungen und Planungsanforderungen definiert werden.
Seit 1.1.2023 entfällt beim Kauf von Anlagen für öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Gebäuden die Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Es wird also also ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern angewendet.
Wenn Kommunen keine finanziellen oder personellen Kapazitäten haben, ihre Dächer selbst mit PV-Anlagen auszustatten, dann gibt es Alternativen: Wir stellen eine Möglichkeit an einem konkreten Beispiel vor: Die Kommune will nicht selbst investieren, jedoch vom PV-Strom profitieren und zudem die Wertschöpfung in der Region halten.
Neben Dachflächen können Kommunen auch PV-Freiflächenanlagen bauen und betreiben, um die Wertschöpfung am Ort zu halten. Die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften bietet hierbei einige Vorteile. Mehr dazu…
In Niedersachsen gibt es Parkplatzflächen in einer Größenordnung von ca. 3000 Hektar. Überdacht man diese Stellflächen mit Photovoltaik so könnten ca. 3,5 GW PV-Leistung installiert werden. Die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen ist notwendig, um die Ausbauziele für Strom aus Solarenergie zu erreichen. Informationen zu baurechtlichen Fragen, Überlegungen rund um das Thema öffentliche Ladeinfrastruktur, Erfahrungen aus einem realisierten Parkplatz-PV Projekt und Berichte von einem Parkplatz-PV-Projektierer finden Sie auf unserer Seite zum Thema "Photovoltaik auf Parkplätzen"
Dr. Sarah Kajari-Schröder
0511 89 70 39-54
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de