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Wer neu baut, sollte die PV-Anlage gleich mit planen und bauen. Sie gehört heute zum Standard und sorgt für günstigen Strom zum Eigenverbrauch. Auf bestehenden Gebäuden lässt sich ebenfalls in den meisten Fällen eine Anlage installieren. Eine qualifizierte Solarberatung schafft hier Klarheit. Mieterinnen und Mieter können mit Steckersolargeräten eigenen Strom vom Balkon erzeugen.
Die Größe Ihrer PV-Anlage hängt nicht allein von technischen und wirtschaftlichen Aspekten ab. Ihre Motivation und die Ziele, die Ihnen wichtig sind, spielen eine ebenso große Rolle. Was steht bei Ihnen im Vordergrund? Wer möglichst viel Solarstrom auf dem Dach erzeugen will, um z. B. den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen, belegt das Dach mit einer groß dimensionierten PV-Anlage. Geht es Ihnen um eine Unabhängigkeit bei der Stromversorgung oder wollen Sie sich für den Umstieg auf ein Elektroauto rüsten – dann ist ebenfalls eine größere Dimensionierung angeraten. Es lohnt sich, diese Fragen in der Familie zu diskutieren und Alternativen, z. B. in der Solarberatung, durchzusprechen.
Wer über Stromerzeugung spricht, sollte immer auch über seinen Stromverbrauch sprechen: wie groß ist mein jährlicher Stromverbrauch derzeit? Kann ich ihn senken durch sparsamere Geräte und Beleuchtung sowie Minderung von Standby-Verlusten? Wenn ja, dann ist das der schnellste Weg, um Energiekosten einzusparen. Eine PV-Anlage macht dann noch mehr Sinn, da bereits unnötige Stromkosten eingespart werden und mit dem selbst erzeugten Strom eine weitere Einsparung erfolgt.
Der Preis für 1 kWp installierte Leistung sinkt mit steigender Anlagengröße, da neben den Modulkosten immer auch Anschluss- und Installationskosten durch den Fachbetrieb dazu kommen. Diese schlagen bei größeren Anlagen weniger zu Buche. Für Photovoltaikanlagen liegen die Preise je nach Größe der Anlage derzeit bei etwa 1.000 bis 2000 Euro (netto) pro kWp. Diese Kosten sollten die vollständige Installation beinhalten. Es ist zu empfehlen, mehrere Angebote einzuholen.
Die tatsächlichen Kosten hängen von den spezifischen Bedingungen in jedem Haus und der Marktentwicklung ab
Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt wesentlich davon ab, wieviel des selbst erzeugten Stroms auch direkt im Haus verbraucht werden kann. In der Regel sind das (ohne Speicher) bis zu 30 Prozent.
Jede Anlage hat einen individuellen wirtschaftlichen Bereich, abhängig von den Fixkosten der Installation, den größenabhängigen Kosten und der Eigenverbrauchsquote. Mit Hilfe von Wirtschaftlichkeitsrechnern lässt sich herausfinden, in welchem Zeitraum sich eine Anlage amortisiert.
Als grobe Orientierung lassen sich für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern folgende Größen annehmen: Bei einem Stromverbrauch von ca. 2.700 kWh wäre eine Anlage mit 3 kWp geeignet, bei einem Verbrauch von 4.000 kWh ca. 5 kWp. Soll die Anlage auch für die Ladung eines Elektroautos genutzt werden, muss sie deutlich größer ausgelegt werden.
Je nach Modulart benötigen Sie für die Installation von 1 kWp eine schattenfreie Dachfläche von 5 bis 8 qm. Eine unabhängige Solarberatung hilft bei der Entscheidungsfindung zur Größe der Anlage.
Zum Einlesen bietet die Broschüre der Verbraucherzentrale Niedersachsen die wichtigsten Informationen: Photovoltaik für Privathaushalte (PDF)
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Für kleinere Steckersolargeräte für den Balkon gibt es aktuell weder vom Bund noch vom Land Förderungen. Einige niedersächsische Kommunen haben jedoch regionale/kommunale Förderprogramme aufgelegt.
Die Bundesregierung hat die steuerliche Handhabung von PV-Anlagen deutlich vereinfacht. So ist es nun möglich, dass PV-Anlagen in der Größe wie sie üblicherweise auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert sind, ohne Finanzamt zu betreiben.
Einkommenssteuer entfällt
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde folgendes neu geregelt: Einnahmen von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit einer Bruttonennleistung (laut Marktstammdatenregister) bis 30 Kilowatt (peak) sind von der Ertragssteuer (Einkommenssteuer) befreit. Diese Änderung betrifft sowohl bestehende, als auch neue Anlagen und gilt rückwirkend bereits ab dem 01. Januar 2022 gelten.
Auch Anlagen auf Gebäuden mit Mischnutzung sowie auf Mehrfamilienhäusern werden von der Ertragssteuer befreit, sofern die Anlage eine Leistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht übersteigt. Die Steuerbefreiung gilt dabei für Steuerpflichtige bzw. Mitunternehmerschaften, die PV-Anlagen bis zu einer maximalen Leistung von 100 kWp betreiben. Hier finden Sie den Gesetzestext Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Keine Umsatzsteuer für den Kauf von Anlagen
Seit 1.1.2023 entfällt beim Kauf von Anlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden bis auf weiteres die Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Es wird also ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern angewendet. Formal handelt es sich um keine Umsatzsteuerbefreiung beim Verkauf, sondern der Kunde erhält eine Rechnung zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer. Hierdurch kann weiterhin die übliche Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette beibehalten werden – erst in der Rechnung an den Endkunden wird der Nullsteuersatz angewendet.
In einem Schreiben vom 27.02.23 an die obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium verschiedene Detailfragen zum Nullsteuersatz erläutert. Insbesondere wurde genauer definiert, welche (Neben-)Leistungen unter den Nullsteuersatz fallen. Hierzu zählen u. a. "die Übernahme der Anmeldung in das MaStR, die Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung der Anlage, die Montage der Solarmodule, die Kabelinstallationen, die Lieferung und der Anschluss des Wechselrichters oder des Zweirichtungszählers, die Lieferung von Schrauben und Stromkabeln, die Herstellung des AC-Anschlusses, die Bereitstellung von Gerüsten, die Lieferung von Befestigungsmaterial oder auch die Erneuerung des Zählerschranks, wenn diese vom Netzbetreiber verlangt wird bzw. auf Grund
technischer Normen für den Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich ist".
Für Betrieb der PV-Anlage Kleinunternehmerregelung wählen
Um auch beim Betrieb der Anlage von der Umsatzsteuer befreit zu sein, kann schon seit längerem die Kleinunternehmerregelung gewählt werden. Das ist möglich für Anlagen, mit denen weniger als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr gemacht wird. Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung muss dem Finanzamt gleich bei der Anmeldung der Anlage mitgeteilt werden.
Da die Solarstromerzeugung schwankt – je nach Tages- und Jahreszeit und nach Sonne und Wolken – und auch der Strombedarf mal höher und mal niedriger liegt, kann man in privaten Wohngebäuden nur etwa ein Drittel des selbst erzeugten Stroms unmittelbar selbst verbrauchen. Der Überschuss wird in das Netz eingespeist und sorgt für einen höheren Anteil erneuerbaren Stroms im deutschen Strommix.
Ein Beispiel: Eine 4-köpfige Familie hat einen jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh. Mit einer typischen 5 kWp Anlage auf dem Einfamilienhaus in Niedersachsen erzeugt sie im Jahr auf einer Dachfläche von ca. 30 bis 40 m2 etwa 4.750 kWh Strom. Davon können in der Regel 30 Prozent zeitgleich mit der Erzeugung verbraucht werden, also etwa 1.425 kWh: für den Betrieb von Haushaltsgeräten, Licht und elektronischen Geräten. Etwa 3.325 kWh sind überschüssig und werden ins Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält der PV-Anlagen Betreiber eine Einspeisevergütung von derzeit 6,7 Cent pro kWh (Februar 2022).
Umgekehrt wird auch weiterhin Strom bezogen, in Zeiten höheren Bedarfs oder nachts, wenn die Sonne keinen Strom liefert. In unserem Beispiel müssten also 4.000 – 1.425 = 2.575 kWh im Jahr vom Stromanbieter gekauft werden.
Neben PV-Anlagen auf dem Eigenheim werden kleinere Steckersolargeräte immer populärer und ermöglichen es auch Personen, die sich in einem Mietverhältnis befinden, ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit einen kleinen Teil zur Energiewende beizutragen.
Auf unserer Themenseite "Steckersolar - eigener Strom vom Balkon" wird das Prinzip und die nötigen Umsetzungsschritte z.B. in einem Faktenpapier dargestellt.
Im Videovortrag erhalten Sie weitere Erklärungen und Informationen:
Mit Hilfe von Batteriespeichern kann man den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom auf 50- 75 Prozent erhöhen. Sie machen den Strom auch in den Morgen- und Abendstunden nutzbar, wenn die Photovoltaikanlage nur wenig oder keinen Strom erzeugt. Die Batterienutzung kann auch zu einer Entlastung der Netze beitragen und dabei helfen, die Leistungsspitzen der Photovoltaikanlagen am Mittag abzufangen. Manche Speichersysteme stellen zudem die Versorgung bei Stromausfall für eine gewisse Zeit sicher. Der Markt bietet für Privathaushalte überwiegend Speichersysteme mit Lithium-Ionen-Batterien an. Die Größe des Speichers muss an die Größe der PV-Anlage angepasst werden.
Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen kosten je Kilowattstunde Speicherkapazität etwa zwischen 800 und 1.400 Euro, einschließlich Umsatzsteuer und Installation. Die tatsächlichen Kosten hängen von den spezifischen Bedingungen in jedem Haus und der Marktentwicklung ab.
Mehr zum Thema PV und Speicher finden Sie in der Broschüre der Verbraucherzentrale Niedersachsen Photovoltaik für Privathaushalte (PDF).
Der Umstieg auf ein elektrisch angetriebenes Auto wird dann zu einer echten umweltschonenden Alternative, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind-, Wasser- und Solarkraft stammt. In diesem Fall entsteht durch den Betrieb eines Elektroautos kein Kohlendioxid (CO2), das Klima wird demnach nicht belastet.
Kommt Strom aus der eigenen PV-Anlage zum Einsatz, sinken auch die Kosten für das „Betanken" des E-Autos. Es wird selten gelingen, die Batterie immer mit eigenem PV-Strom zu laden. Wer vorausschauend plant und seine Anlage entsprechend auslegt, kann einen wesentlichen Anteil des eigenen Solarstroms für das E-Auto nutzen und wird den Fahrspaß noch mehr genießen.
Mehr dazu und Berechnungen anhand eines Praxisbeispiels gibt es auf unserer Webseite sowie in unserem Faktenpapier unten.
Jörg Rettig
0511 89 70 39-30
joerg.rettig [at] klimaschutz-niedersachsen.de