Nutzen, Pflichten, Kosten

Smart Meter: Intelligente Zähler für die Energiewende

Seit Jahresbeginn 2025 haben Privatleute das Recht auf den Einbau eines Smart Meters - für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer PV-Anlage mit mehr als sieben kW Leistung ist er sogar verpflichtend. Doch wieso spielen Smart Meter für das Energiesystem der Zukunft eine so wichtige Rolle und inwiefern kann man davon profitieren?

Was sind Smart Meter?

Smart Meter sollen dabei helfen, den Stromverbrauch transparenter zu machen, indem der Verbrauch alle 15 Minuten gemessen wird. Die erhobenen Daten können dann gesammelt, gespeichert und über ein Kommunikationsmodul – das sogenannte "Gateway" – auch versendet werden. So können Nutzer:innen z.B. per App live nachverfolgen, wie viel Strom gerade verbraucht wird. Große „Stromfresser“ werden hierdurch schnell sichtbar – und durch ein angepasstes Verbrauchsverhalten können Energieverbrauch und -kosten entsprechend gesenkt werden.

Smart Meter spielen darüber hinaus eine wesentliche Rolle bei der nötigen Flexibilisierung des Energiesystems: Da die Stromerzeugung aus Erneuerbaren mitunter stark schwankt, steigen auch die Anforderungen an die Stromnetze. Für eine optimale Steuerung der Netze sind Smart Meter daher essenziell, da sie die Netzbetreiber dazu befähigen, den Stromverbrauch und die Einspeisung effizient zu steuern und die Netzauslastung zu überwachen. Im Zuge der voranschreitenden Energiewende bekommen daher auch Smart Meter eine zunehmend wichtige Rolle.

Smart Meter helfen dabei, den Stromverbrauch im Haushalt oder auch im Unternehmen direkt sichtbar zu machen

Wo steht Deutschland beim „Smart Meter-Rollout“?

Im Mai 2023 trat das sogenannte „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ in Kraft, welches den Einbau intelligenter Smart Meter unbürokratisch beschleunigen sollte. Und tatsächlich konnten bis zum 30. September 2024 mehr als eine Million Einbauten von intelligenten Messsystemen gemeldet werden; Ende 2022 waren es noch rund 272.000.

Das Gesetz umfasst zudem einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030. Die Messstellenbetreiber (in der Regel die lokalen Netzbetreiber) sind zur schrittweisen Ausstattung der Haushalte mit Smart Metern verpflichtet.

Für wen gilt eine Smart Meter-Pflicht?

Ab 2025 ist der Einbau von Smart Metern für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer PV-Anlage mit mehr als sieben kW Leistung verpflichtend.

Auch Nutzer:innen von Wärmepumpen oder Wallboxen sind zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet, sofern diese Anlagen durch die Netzbetreiber ferngesteuert werden können.

Zudem haben ab 2025 auch Haushalte ein Recht auf den Einbau eines Smart Meters, die nicht dazu verpflichtet wären (hier kann es zu Kosten kommen, s.u.) – um z.B. dynamische Stromtarife nutzen zu können, die ab Anfang 2025 von Energieversorgern angeboten werden müssen. Der örtliche Netzbetreiber muss einem Wunsch nach einem Smart Meter-Einbau innerhalb von vier Monaten nachkommen.

Zur Nutzung eines Smart Meters sind auch Haushalte mit Wärmepumpen...

... oder Wallboxen verpflichtet, sofern diese durch die Netzbetreiber ferngesteuert werden können.

Wie hoch sind die Kosten für den Einbau und Betrieb?*

Kosten für den Einbau: Sofern der Einbau eines Smart Meters verpflichtend ist, ist er für diese Haushalte in der Regel kostenlos. Sofern ein Einbau freiwillig erfolgt, darf der Messstellenbetreiber maximal 100 Euro dafür verlangen. Bedacht werden sollten jedoch ggf. weiterhin anfallende Kosten für die Erweiterung des Zählerschranks oder für den Einbau eines neuen Schranks – die vom Eigentümer selbst getragen werden müssen.  

Laufender Betrieb: Für den laufenden Betrieb werden Messentgelte erhoben - die jedoch durch Preisobergrenzen gesetzlich gedeckelt sind. Dieser Deckel wurde im Februar 2025 jedoch angehoben: Bei Haushaltskunden (bis zu 10.000 kWh Jahresstromverbrauch) liegen die Preisobergrenzen bei 30 Euro (unter 6.000 kWh) bzw. 40 Euro (6.000 – 10.000 kWh) pro Jahr. Wer „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie eine PV-Anlage (bis 15 kW installierter Leistung) oder eine Wärmepumpe betreibt, muss maximal 50 Euro pro Jahr für den SmartMeter entrichten. Wer freiwillig ein SmartMeter installiert, zahlt im Betrieb 30€ pro Jahr.

Sofern die Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt verlangen – dieses sich also über den gesetzlich festgelegten Werten befindet – müssen diese nachweisen bzw. ihren Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen ist (siehe BMWK).

*Die Angaben stammen aus März 2025, aufgrund dynamischer Änderungen ist die Richtigkeit der Daten ohne Gewähr.

Für den Betrieb von Smart Metern sind die Kosten gedeckelt

Welche Ersparnis kann man erwarten?

Durch die Visualisierung des Stromverbrauchs gibt es laut BMWK ein Einsparpotential von ca. 2%. Dieses entsteht durch eine Verbrauchsänderung der Nutzer:innen – infolge der besseren Visualisierung des Stromverbrauchs.

Ein zusätzliches Potenzial entsteht durch dynamische Stromtarife: Bei den dynamischen Tarifen wird der tatsächliche Stromverbrauch im eigenen Haushalt – mithilfe von Smart Metern – regelmäßig gemessen und mit dem aktuellen Strompreis (meist stündlich) an der Börse abgerechnet. Smart Meter bieten also die Grundlage, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und den Strom dann zu verbrauchen, wenn er besonders günstig ist.

Kombination mit PV

Für Personen mit einer PV-Anlage bieten Smart Meter ebenfalls einige Vorteile, denn mithilfe der Mess-Systeme kann der eigene Stromverbrauch im Haushalt optimal auf die Solarstromerzeugung vom eigenen Dach angepasst werden. Hierdurch kann der Eigennutzungsanteil des Solarstroms deutlich verbessert werden und es ist weniger Strombezug aus dem Netz nötig.  

Eine gute Kombination: Smart Meter und PV-Anlage

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