Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" wird der Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden gefördert. 

Die Fördersätze bei der Heizungserneuerung gliedern sich wie folgt:

  • 30 % Grundförderung
  • 30 % Einkommens-Bonus (bis 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen für eine selbstgenutzte Wohneinheit)
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (auch „Speed-Bonus“ genannt, ab 2029 reduziert sich dieser Bonus schrittweise)
  • 5 % Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen

Die Boni sind grundsätzlich kumulierbar – bis zu einer maximal möglichen Förderhöhe von 70 Prozent.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Übergangsregelung: Die Antragstellung für den Heizungstausch bei der KfW ist derzeit nur für selbstnutzende Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern möglich. Die anderen Gruppen sollen bis zum August folgen. Damit bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen werden kann, gilt bis zum 31.08.2024 eine Übergangsregelung.


Steuerliche Förderung des Heizungstauschs

Alternativ kann die Erneuerung der Heizungsanlage in selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.

 

Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:

KfW-Kredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Wärmepumpen für Wohngebäude werden auch mit einem Kredit der KfW gefördert. Im Rahmen des Programms "Wohngebäude - Kredit" (261) können Interessierte einen Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro für verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten, die zum Erreichen eines bestimmten Effizienzhausstandards beitragen. Der Tilgungszuschuss beträgt zwischen 5% und 45%. 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber

Zum Programm bei der KfW

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