Wer seine Heizung auf Erneuerbare Energien umstellt, wird vom Staat belohnt. Für den Einbau einer Wärmepumpe kann man Förderung beantragen, entweder in Form eines Zuschusses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder in Form eines zinsgünstigen Kredits der KfW-Bank. Die Fördergelder des BAFA und der KfW kommen aus dem Marktanreizprogramm (MAP), mit dem die Bundesregierung die Energiewende in Deutschlands Heizungskellern vorantreiben möchte.
Zielgruppe:
künftige Bauherren oder Ersterwerber
Voraussetzungen:
Bau oder Erwerb eines KfW-Effizienzhaus 55 oder besser
die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden
Das erwartet Sie:
Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen
Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent der Darlehenssumme
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie bauen oder kaufen bei Ihrer Hausbank.
Das Programm 153 ist mit der BAFA-Förderung uneingeschränkt kumulierbar.
Zielgruppe:
Eigentümer von Wohngebäuden (Bauantrag/ Bauanzeige wurde vor dem 01.02.2002 gestellt), die eine Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 oder besser vorhaben oder Einzewlmaßnahmen planen
Voraussetzungen:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Glossareintrag) 115 oder besser
Kauf eines sanierten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser
Auch für Mieter möglich mit Zustimmung des Vermieters
Gilt nicht für Ferien-/ Wochenendhäuser
Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsarbeiten, auch Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen möglich. Z. B.:
Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird),
Wärmedämmung der Wände,
Wärmedämmung der Dachflächen,
Wärmedämmung der Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren,
Einbau einer Lüftungsanlage,
Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Das erwartet Sie:
Darlehen von bis zu 120.000 €/ Wohneinheit zu besonders günstigen Konditionen bei Komplettsanierung oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Bis zu 40 % Tilgungszuschuss (bei Komplettsanierung bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
Finanzierung aller energetischen Maßnahmen, die Ihr Haus zum KfW-Effizienzhaus machen. Z. B.:
Heizungsaustausch oder Optimierung der Wärmeverteilung (Achtung, hier wird die Wärmepumpe nur dann gefördert, wenn sie in Ergänzung zu fossiler Brennwerttechnologie eingebaut wird)
Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster und Außentüren von beheizten Räumen,
Einbau einer Lüftungsanlage,
anfallende Baunebenkosten (wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung),
Planungs- und Baubegleitungsleistungen
NEU ab 24.01.2020:
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag BEVOR Sie sanieren bei Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen:
Merkblatt: Energieeffizient Sanieren - Kredit (Stand 24.01.2020)
Anlage: Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.01.2020)
Anlage: Liste der förderfähigen Maßnahmen (gültig ab 01.01.2020)
Ausführliche Informationen und Formulare Antrag, Formulare und Merkblätter