Geld vom Staat

Förderprogramme für Unternehmen

Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung erneuerbarer Energien. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen - ein Überblick lohnt sich.

Unternehmen in Niedersachsen können von einer großen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz profitieren. Der Bund wie auch das Land Niedersachsen stellen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. (Stand: Februar 2024) Unterstützung bietet zudem das "Förder-ABC", das eine Reihe wichtiger Begriffe erklärt. Das Förder-ABC finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks.

Beratung

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? KMU, Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von höchstens 500 MWh/a, u.a.

Was wird gefördert?
Modul 1: Energieberatungen für Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau unter Einbezug von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien nach DIN EN 18599

Wie wird gefördert? Zuschuss von 80 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 6 TEUR (Modul 1) bzw. 8 TEUR (Modul 2)

Mehr Informationen zur "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"

Hinweis: Für die EBN gilt ab dem 01.07.2023, dass die Beraterinnen und Berater in der Energieeffizienz- Expertenliste für Fördermittel des Bundes gelistet sein müssen (https://www.energie-effizienz-experten.de/). Übergangsweise wird bis zum 31.12.2023 eine vom BAFA erteilte Zulassung für das Förderprogramm EBN auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt. Mit der Novellierung beider Richtlinien werden diese im Antragsverfahren und in der Zuständigkeit bei der Zulassung der Berater:innen einander angeglichen.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? KMU

Was wird gefördert? Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Wie wird gefördert? Zuschuss von 50 % bis 80 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 3,5 TEUR

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Transformationsberatungen für KMU

Wer fördert? Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen mit Hilfe von Landesmitteln

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU mit Energiekosten > 10 TEUR, die Mitglied der IHK oder HWK sind

Was wird gefördert? Niederschwellige Einstiegsberatung zu den Themen Energie- und Materialeffizienz, Solar, Klimaneutralität

Wie wird gefördert? 100 % Kostenübernahme dank Landesförderung

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Direkt zur Interessenbekundung

Nachhaltigkeitsaudit

Wer fördert: NBank

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU

Was wird gefördert: Nachhaltigkeitsaudit mit anschließendem Auditbericht inkl. Handlungsempfehlungen

Wie wird gefördert: 100 % Kostenübernahme

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Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.

Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen

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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 15 Mio. EUR je Vorhaben

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Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Niedersachsen Invest GRW

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

Niedersachsen Invest EFRE

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

Anlagen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:

Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt

Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenBasisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.

o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.

o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.

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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (Maßnahmen aus den Modulen 1 – 5).

Wie wird gefördert? Die Förderung wird im Rahmen von Wettbewerbsrunden verteilt. Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz"). Die Förderquote liegt bei bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR/Projekt

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Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, Freiberufler

Was wird gefördert? Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, Zum Beispiel: Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik, Druckluft, elektrische Antriebe und Pumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung

Wie wird gefördert? Darlehen mit i. d. R. bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag

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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)

Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)

Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.

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Dekarbonisierung in der Industrie

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen und Konsortien, wenn
• sie am Europäischen Emissionshandelssystem (außer Energieversorger) teilnehmen und prozessbedingt Treibhausgasemissionen verursachen,
• das antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland hat und das Projekt in Deutschland umsetzt

Was wird gefördert? Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen, mit dem Potential, Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Wie wird gefördert? Zuschuss von max. 70 %

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Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert? Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen, Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten, Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben

Wie wird gefördert? Zuschuss 40 bis 80 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Niedersachsen Invest GRW

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

Niedersachsen Invest EFRE

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

Photovoltaik

Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Niedersachsen Invest GRW

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

Niedersachsen Invest EFRE

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Qualifizierung und Weiterbildung

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Förderbereich: bundesweit

Wer wird gefördert: Unternehmen

Was wird gefördert: Ausgaben für die Teilnahme an Weiterbildungsqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpe als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Konkret: Schulungen und/oder Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen

WICHTIG: Die Ausgaben für Schulungen und Coachingmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungs- bzw. Coachinganbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Zur Liste

Wie wird gefördert: 90 % der förderfähigen Ausgaben, aber höchstens 250 EUR pro teilnehmender Person pro Schulungstag bzw. max. 500 EURO für ein Coaching (pro Antragsteller kann höchstens ein Coaching gefördert werden)

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Weiterbildungsprämie

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben

Was wird gefördert: Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2024 bestanden wurde)

Wie wird gefördert: einmalige nicht rückzahlbare Weiterbildungsprämie i. H. v. 1.000 EUR (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch)

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Meisterprämie im Handwerk

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 und Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen

Was wird gefördert: Die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, welches zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt wurde

Wie wird gefördert: einmalige Auszahlung i. H. v. 4.000 EUR pro Person (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch)

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Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse - Berufliche Weiterbildungsprojekte

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Bildungsträgerinnen und Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert: Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) mit mindestens 21 Unterrichtsstunden und einer Kursgebühr pro Teilnehmenden von weniger als 8.000 EUR

Wie wird gefördert: Nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 % im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Nettoausgaben

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Wärme

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:

Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt

Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben

Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenBasisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.

o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.

o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.

Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen

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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)

Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)

Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.

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Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Mehr Informationen

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299)

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 15 Mio. EUR je Vorhaben

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Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Mobilität

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden

Wie wird gefördert? Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)

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E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? neue E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger mit einer Nutzlast von mindestens 120k

Wie wird gefördert? Zuschuss i. H. v. 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb

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Jobtickets & Diensträder

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2338) wurden unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität.

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Betriebliches Mobilitätsmanagement

Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert: KMU u.a.

Was wird gefördert: Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte anhand von standardisierten Beratungsleistungen, innovative Konzepte und weiteres

Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung im Rahmen von verschiedenen Förderaufrufen mit Schwerpunkten

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Wasserstoff

Übersicht

Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks (NWN) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene.

Themenübergreifende Förderprogramme

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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KfW-Kredit für Wachstum

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro

Was wird gefördert? Investitionen und Betriebs¬mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Wie wird gefördert? Darlehen

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KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Wer fördert? KfW Bankengruppe

Wer wird gefördert? kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)

Was wird gefördert? Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen für die naturnahe Gestaltung von Firmengeländen, Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)

Wie wird gefördert? Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert? Niedersächsische Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert:? Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert? Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU
zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR

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Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutscheine

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung

Was wird gefördert: Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben z. B. erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen

Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR

Zum Förderprogramm

Niedersachsen Invest GRW

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

Niedersachsen Invest EFRE

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste

Was und wie wird gefördert:

  • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
  • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien (EE) für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %

Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

Regionale Förderprogramme

Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern

Kontakt

Neele Birnbaum

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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