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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in der aktuellen Fassung seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2024 sind zudem Regelungen aus der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen - EnSimiMaV" Teil des GEG geworden. Sie beinhalten Vorgaben zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen.
Perspektivisch wird außerdem die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie EPBD Auswirkungen auf das GEG haben.
Über diese Neuerungen und Perspektiven informiert Monika Schröder vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in einer Online-Informationsveranstaltung für Energieberater:innen und Planer:innen. Außerdem wird es Raum für Fragen aus dem Publikum geben.
Die Themen:
Eine Anmeldung ist erforderlich und erfolgt über den blauen Button oben rechts.
14.11.2024, 10:00 Uhr bis 14.11.2024, 11:30 Uhr
online
Carmen Dittmer
0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de
Anmeldeschluss:
13.11.2024
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.