Architekt:innen, Energieberater:innen, Planer:innen

Das Gebäudeenergiegesetz: Neuerungen und Perspektiven

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)  ist in der aktuellen Fassung seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2024 sind zudem  Regelungen aus der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen  - EnSimiMaV" Teil des GEG geworden. Sie beinhalten Vorgaben zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen.

Perspektivisch wird außerdem die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie EPBD Auswirkungen auf das GEG haben.

Über diese Neuerungen und Perspektiven informiert Monika Schröder vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in einer Online-Informationsveranstaltung für Energieberater:innen und Planer:innen. Außerdem wird es Raum für Fragen aus dem Publikum geben.

Die Themen:

  1. Aktueller Überblick
    • 65%-EE-Pflicht und allgemeine Übergangsregelungen
    • Besondere Übergangsregelungen für Etagenheizungen und Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
    • Beratungspflicht bei Einbau von Verbrennungsheizungen
  2. Neuerungen / Einbindung der EnSimiMaV ab Oktober 2024
    • §§ 60 b und c
  3. Novelle EPBD
    • Auswirkungen auf das GEG

Eine Anmeldung ist erforderlich und erfolgt über den blauen Button oben rechts.

 

14.11.2024, 10:00 Uhr bis 14.11.2024, 11:30 Uhr

online

Carmen Dittmer
0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

Anmeldeschluss:
13.11.2024

Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.

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