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Wer Strom selber produziert, beispielweise mit einer Solarstromanlage (PV) oder einem Blockheizkraftwerk (BHKW), und diesen Strom selber verbraucht, muss für den selbst verbrauchten Strom keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen. Dieses gilt aber nur, wenn Erzeuger und Verbraucher dieselbe (juristische oder natürliche) Person sind (Personenidentität). Wird der erzeugte Strom an andere (Dritte) weitergegeben, muss für diesen Strom die volle EEG-Umlage bezahlt werden. Deshalb fordert das EEG schon lange, dass diese an Dritte gelieferten Strommengen ermittelt bzw. abgegrenzt und gemeldet werden müssen – die sogenannte „Drittmengenabgrenzung".
• Für welche Fälle gilt das genau?
• Betrifft das nur den externen Caterer in der Schulkantine oder auch den Sportverein, der nachmittags die kommunale Turnhalle nutzt?
• Muss immer gemessen werden, oder unter welchen Bedingungen können auch Schätzwerte ermittelt werden?
• Wie gehen wir damit um, wenn Messungen eigentlich hätten erfolgen müssen, aber das bisher übersehen wurde?
Um diese und andere Fragen soll es gehen im KEAN Online-Workshop am
Mo. 19.07.21 von 13.00 – 16.00 Uhr
mit Dr. Bettina Hennig von der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz
Im Workshop sollen die rechtlichen Problemfelder verständlich und praxisnah erläutert werden. Hierbei sollen auch konkrete Beispiele aus der kommunalen Praxis dargestellt und rechtlich bewertet werden. So soll den Teilnehmenden ermöglicht werden, ein Verständnis dafür zu entwickeln, inwieweit sie von dem Thema betroffen sind und wie sie sich hier einer Problemlösung annähern können (Entwicklung von Mess- und Nachrüstungskonzepten, Zusammenarbeit mit Dienstleistern, belastbares Vorgehen für die Vorjahre entwickeln etc.).
Entsprechend dem Workshopcharakter soll viel Raum für die Diskussion konkreter Fragestellungen der Teilnehmenden sein, die gerne im Vorfeld eingereicht werden können.
Die Veranstaltung richtet sich vor allem Betreiber und Gebäudemanager (m/w/d) öffentlicher Gebäude, wo eine Stromerzeugungsanlage betrieben wird, aber auch an Unternehmen mit ähnlichen konkreten Fragestellungen.
19.07.2021, 13:00 Uhr bis 19.07.2021, 16:00 Uhr
Online
Anmeldeschluss:
30.06.2021
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.