Kommunen

Fragestunde NWindPVBetG

Das NWindPVBetG ermöglicht es den Anwohnenden und Kommunen in der unmittelbaren Nachbarschaft, direkt von den Erneuerbaren Energien zu profitieren. Träger von Vorhaben werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die lokale Bevölkerung und betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Die finanziellen Mittel sollen in den Kommunen dann zur Finanzierung von akzeptanzfördernden Projekten für Erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Im Rahmen einer Fragestunde möchten wir gemeinsam mit Ihnen über Fragen zum NWindPVBetG aus Sicht der Kommunen sprechen und diese nach Möglichkeit beantworten. Auch erste Ideen und Erfahrungen aus Praxis sind willkommen.
Haben Sie bereits konkrete Fragen? Schicken Sie uns diese gerne mit Betreff „Fragestunde – NWindPVBetG“ vorab zu.

Ganz konkrete Fragen beantwortet das MU schon hier. Einen ersten Überblick zum NWindPVBetG finden Sie in unserer Anleitung für Kommunen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und einen spannenden Austausch mit Ihnen!

26.03.2025, 10:00 Uhr bis 26.03.2025, 11:00 Uhr

online per Zoom

Katharina Brüntgens
0511 89 70 39-55
katharina.bruentgens [at] klimaschutz-niedersachsen.de

Anmeldeschluss:
25.03.2025

Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.

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