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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.
Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.
09:00 Uhr: Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB
10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
11:00 Uhr: Ende
Hinweise:
Energieberater erhalten „dena-Punkte“: Wohngebäude 2, Nichtwohngebäude 2, Energieaudit DIN 16247 / Contracting: 2
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der Energieagenturen der Länder Niedersachsen (KEAN), Hessen (LEA) und Thüringen (ThEGA) – in Kooperation mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und regionalen Energieagentur.
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Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass dieses Online-Seminar/Meeting ggf. für interne Zwecke aufgezeichnet oder auf unserer Homepage, sowie ggf. auf YouTube im Namen der KEAN, bereitgestellt wird.
10.04.2024, 09:00 Uhr bis 10.04.2024, 11:00 Uhr
Online
Neele Birnbaum
0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de
Anmeldeschluss:
09.04.2024
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.