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Das Land Niedersachsen hat drei neue Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, die für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz in niedersächsischen Unternehmen sorgen werden. Die Programme sind als Zuschussförderungen ausgelegt und reagieren auf die Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Impulsberatungen für KMU der KEAN können hier eine wertvolle Unterstützung bei der Antragstellung leisten. Unternehmen sowie Energieberaterinnen und –berater sollten frühzeitig aktiv werden. Zu diesem Zweck informiert die KEAN ihr Netzwerk sowie interessierte Unternehmen im Rahmen der Veranstaltung über die Inhalte der Richtlinien und welchen Beitrag die Impulsberatungen bei der Antragsstellung leisten können.
Hinweis: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist Voraussetzung für Beraterinnen und Berater, die sich neu für die Impulsberatung für KMU – Energie- und Materialeffizienz listen lassen möchten.
Die Richtlinien
„Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz"
Mit diesem Förderprogramm soll ein wirkungsvoller Anreiz geschaffen werden, um private Unternehmen trotz der aktuellen Krise zu nachhaltigen Investitionen in Projekte der Bereiche Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz anzuregen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung. Pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalent werden bis zu 3.500 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt – zuwendungsfähig sind bis zu 70 Prozent der Ausgaben, die maximale Förderhöhe beträgt 1.000.000 Euro pro Maßnahme für Projekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und 5.000.000. Euro pro Maßnahme für besondere Klimaschutzprojekte. Die Anträge können über die NBank gestellt werden, voraussichtlich ab Anfang Dezember. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Die Richtlinie finden Sie im niedersächsischen Ministerialblatt vom 07.10.2020 (PDF) ab S. 1115.
„Neustart Niedersachsen Investition"
Ein weiteres Förderprogramm ist im Corona-Sonderprogramm verankert und gewährt Förderungen als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten für Investitionen und Investitionsgüter. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft sowie des Handwerks. Die Förderrichtlinie „Neustart Niedersachsen Investition" wird über die NBank angeboten und hat eine Laufzeit bis 30.06.2022. Die Frist für Förderanträge läuft allerdings nur bis zum 30.11.2020. Umgesetzt werden müssen die geförderten Maßnahmen dann bis zum Ende der Laufzeit am 30.06.2022.
Die Richtlinie finden Sie auf der Seite der NBank.
Photovoltaik (PV)-Batteriespeicher
Um den Ausbau der Solarenergie in Niedersachsen voranzutreiben fördert das Land bis zu 40 % der Investitionskosten von Batteriespeichersystemen, die in Verbindung mit Neu- oder Ausbau von PV-Anlagen errichtet werden. Dies Programm gilt faktisch für alle, also für alle natürlichen und juristischen Personen. Weiterhin werden in Verbindung damit installierte E-Ladepunkte, PV-Anlagen über 10 kW sowie die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen mit einem Bonus unterstützt. In Kürze wird die KEAN gesondert über diese Richtlinie informieren. Die Anträge können über die NBank gestellt werden, voraussichtlich ab Anfang Dezember. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Die Richtlinie finden Sie im niedersächsischen Ministerialblatt vom 21.10.2020 (PDF) ab S. 1167.
Unterstützung für Unternehmen vorbereiten
Bei allen Förderrichtlinien können die Impulsberatungen der KEAN (Energie- und Materialeffizienz wie auch Solar) eine wichtige Rolle übernehmen! Über die Impulsberatungen informieren die Beraterinnen und Berater Unternehmen frühzeitig über die Möglichkeiten der Förderrichtlinien, können die jeweiligen Voraussetzungen im Unternehmen prüfen und die Unternehmen bei der Antragsstellung unterstützen.
Mit der Impulsberatung Energie- und Materialeffizienz (PLUS) kann die Prognose über die erwartete CO2-Einsparung erstellt werden, die Voraussetzung für die Antragsstellung im Rahmen der Effizienzrichtlinie ist.
Sollten bei Ihnen Fragen zu den Richtlinien aufkommen, richten Sie diese gerne vorab schriftlich an die KEAN.
12.11.2020, 15:00 Uhr bis 12.11.2020, 17:00 Uhr
Online
Yannick Heringhaus
0511 89 70 39-31
yannick.heringhaus [at] klimaschutz-niedersachsen.de
Anmeldeschluss:
10.11.2020
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.