Vor über zwei Jahren hat der Landtag das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) erlassen. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, zwischen dem 19. April 2024 und 01. März 2026 wurden 100 neue EE-Anlagen (Quelle: Markstammdatenregister) in Niedersachsen genehmigt und fallen demnach unter das Gesetz womit Kommunen und Bürger:innen aktiv am Ertrag beteiligen werden. Doch wie und wann kommt das Geld in die kommunalen Kassen? Worauf muss bei der Mittelverwendung geachtet werden? Welchen Pflichten muss die Kommune nachkommen?
Viele Fragen, die nun in der juristischen Fragestunden Antworten finden:
In Kooperation mit der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte veranstalten wir die „juristische Fragstunde zum NWindPVBetG“ für Interessierte aus Niedersachsen.
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