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Die Wärmewende soll durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) schneller voranschreiten. In diesem Zusammenhang kommt oftmals die Frage auf, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang durch Fernwärmesatzungen durchsetzbar ist, auch wenn man bereits klimafreundlich heizt. Für Wärmepumpen wurde diese Frage nun rechtsgutachterlich geklärt. Demnach stehen Wärmepumpen in Fernwärmesatzungsgebieten grundsätzlich unter besonderem Schutz.
Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt das Rechtsgutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei re|Rechtsanwälte. Auftraggeber des Rechtsgutachtens war der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP).
In einer Online-Veranstaltung stellt die Autorin des Gutachtens, Rechtsanwältin Dr. Miriam Vollmer, die wesentlichen Aspekte des Gutachtens vor und steht für Fragen zur Verfügung.
Die Zugangsdaten erhalten Sie am 19. Juni per Mail, wenn Sie sich bis dahin angemeldet haben.
20.06.2024, 10:00 Uhr bis 20.06.2024, 12:00 Uhr
Online
Dr. Georg K. Schuchardt
0511 89 70 39-26
georgkonrad.schuchardt [at] klimaschutz-niedersachsen.de
Anmeldeschluss:
19.06.2024
Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen.