Das NWindPVBetG ermöglicht es den Anwohnenden und Kommunen in der unmittelbaren Nachbarschaft, direkt von den Erneuerbaren Energien zu profitieren. Träger von Vorhaben werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die lokale Bevölkerung und betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Die finanziellen Mittel sollen in den Kommunen dann zur Finanzierung von akzeptanzfördernden Projekten für Erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die gesetzlichen Grundlagen des NWindPVBetG vermittelt. Auch erste Ideen und Erfahrungen aus Praxis sind willkommen.
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