Die mit dem EEG 2021 in Paragraph 6 eingeführte finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und PV-Freiflächenanlagen ist ein weiterer Baustein, um Standortgemeinden wirtschaftliche Vorteile zu ermöglichen. Sie können 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms vom Betreiber erhalten und dies für die gesamte Laufzeit fest vereinbaren.
Anlagen im Besitz von Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen, also „echte“ Beteiligungen, bringen dem Standort und seinen Bürgerinnen und Bürgern jedoch deutlich mehr Gewinn, finanziell und ideell. Voraussetzung ist, dass die Genossenschaft gut aufgestellt ist und möglichst über eigene technische und kaufmännische Expertise verfügt. Das EEG 2023 ermöglicht zudem Bürgerenergiegesellschaften PV-Freiflächenanlagen von bis 6 MW zu bauen ohne Teilnahme an Ausschreibungen.
Allerdings sehen sich die meist ehrenamtlich geführten Genossenschaften bei größeren Projekten vielfältigen Herausforderungen gegenüber: Von der Suche nach geeigneten Projektstandorten, bis zu den vorzustreckenden Planungskosten im Vorfeld eines noch nicht genehmigten Projektes und schließlich der Betriebsführung großer Anlagen. Kai Sauerwinkel vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V sieht hier Bedarf an Professionalisierung und dem Einsatz hauptamtlich Tätiger. Dann könnten Bürgerenergiegenossenschaften auch große Projekte stemmen. Worauf es im Einzelnen ankommt, wird Thema beim Niedersächsischen Solarforum am 7.6.2023 sein. Zur Anmeldung geht es hier.
So gelingt die Umsetzung
Zudem haben wir anhand von zwei Beispielen aus der Praxis dargestellt, wie erfolgreiche Freiflächen-PV-Projekte in Niedersachsen umgesetzt wurden.
Zum Beispiel in Hardegsen
Zum Beispiel in Brake