Verpflichtung zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
Um den Nachweis für diese Einsparverpflichtung erbringen zu können, werden öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 Gigawattstunden verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energiemanagementsystem einzuführen. Wenn der Verbrauch zwischen 1 und 3 Gigawattstunden liegt, kann ein vereinfachtes Energiemanagement eingeführt werden.
Anders als bei aktuellen Anforderungen aus dem NKlimaG sind finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung geplant.
Ein Energiemanagement einzuführen, wird somit zukünftig zur Pflichtaufgabe werden. Teil der Aufgabe wird eine regelmäßige Datenübertragung der Verbräuche sein. Kommunen sind daher gut beraten, wenn Sie hierzu schon heute Schritte in die Wege leiten. Denn aktuell wird die Einführung eines Energiemanagement-Systems inklusive digitaler Datenerfassung noch vom ZUG gefördert.
Um den Anforderungen aus dem EnEfG zu entsprechen, werden die oben genannten Erfordernisse voraussichtlich im Jahr 2024 vom Land Niedersachsen im NKlimaG §17 ergänzt.
Weiterführende Angebote
Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagements in Kommunen kann Kom.EMS bieten. Das Online-Tool Kom.EMS (Kommunales EnergieManagementSystem) hilft dabei, das Energiemanagement zu implementieren, zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Weitere Informationen zu Kom.EMS finden Sie hier.
Das Energieeffizienzgesetz mit den beschlossenen Änderungen finden Sie hier.