Hilfsangebote Vergabeverfahren

Die Kommunale Wärmeplanung wird in Kommunen in der Regel durch die Einbindung externer Dienstleister umgesetzt. Das hierfür notwendige Vergabeverfahren stellt Kommunen immer wieder vor Herausforderungen. Sie finden hier weiterführende Informationen zu einzelnen Fragestellungen sowie Hinweise auf bundesweite Unterstützungsangebote für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens.

Übersicht

Musterleistungsverzeichnis

Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) wurde ein Musterleistungsverzeichnis (MLV) erstellt, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) als auch die landesspezifischen Anforderungen für Niedersachsen gemäß NKlimaG vom 18. November 2025 abdeckt. Das MLV deckt die inhaltlichen Mindestanforderungen aus dem WPG und NKlimaG ab und kann je nach Bedarf durch die planungsverantwortliche Stelle erweitert werden. Zudem enthält es Leistungspunkte zum Projektmanagement, optionale Bausteine sowie Hinweise zum vereinfachten Verfahren und eine Honorarübersicht. In Ergänzung zu dem MLV steht eine umfassende Handreichung mit begleitenden Informationen und Hinweisen zur Verfügung.

Das neue Musterleistungsverzeichnis mit der zugehörigen Handreichung können Sie direkt hier herunterladen

als auch beim KWW .

Das KWW hat zudem ein Muster-Leistungsverzeichnis samt Handreichung erstellt, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen des Bundesgesetzes zur Wärmeplanung (WPG) orientiert. Dieses deckt jedoch nicht die etwaigen landesspezifischen Anforderungen für Niedersachsen ab. Die Dokumente werden hier zur Verfügung gestellt. 
Ein Beispiel aus der kommunalen Anwendungspraxis in Niedersachsen: Die Region Hannover hat Muster-Vergabeunterlagen für die Kommunale Wärmeplanung mit Ausrichtung auf das WPG erstellen lassen, um die regionseigenen Kommunen zu unterstützen. Es handelt sich dabei um: 
  • eine Muster-Leistungsbeschreibung mit erläuternden Anmerkungen und modularen Bestandteilen,
  • ein Muster-Vergabeverfahren,
  • sowie andere hilfreiche Ausschreibungsunterlagen. 

Die Region Hannover stellt diese Unterlagen hier öffentlich zur Verfügung. 

Finanzielle Mittel

Der Kostenausgleich des Landes (= Konnexität) für die Kommunen (planungsverantwortliche Stelle) für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wird in §24 NKlimaG aufgeschlüsselt. Das Land weist jeder planungsverantwortlichen Stelle als Kostenausgleich folgende Mittel zu: 

  • Grundzentren, die ab dem 01.01.2026 verpflichtet sind: Für die Erstellung eines Wärmeplans nach den Vorschriften des Teils 2 des Wärmeplanungsgesetzes in den Jahren 2026, 2027 und 2028 jeweils einen Betrag in Höhe von 30 000 Euro zuzüglich 0,30 Euro je Einwohnerin oder Einwohner,  
  • Ober- und Mittelzentren, die bereits seit dem 01.01.2024 verpflichtet sind: Für die Erststellung eines Wärmeplans nach den Vorschriften der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung des NKlimaG im Jahr 2026 einen Betrag in Höhe von 40 000 Euro zuzüglich 0,25 Euro je Einwohnerin oder Einwohner, 
  • Alle planungsverantwortlichen Stellen: Für die Fortschreibung eines Wärmeplans nach § 25 WPG einen Betrag in Höhe von 17 500 Euro zuzüglich 0,15 Euro je Einwohnerin oder Einwohner, wobei die Mittel jedoch höchstens für zwei Fortschreibungen zugewiesen werden, und 
  • Grundzentren, die ab dem 01.01.2024 verpflichtet sind: Für eine Übermittlung nach § 23 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 im Jahr 2027 einmalig einen Betrag in Höhe von 1 000 Euro. 

Die Ausgleichszahlungen werden im September des jeweiligen Jahres automatisch an die Kommunen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Den Kommunen wird im Vorfeld der Ausgleichzahlung ein Zuwendungsbescheid mit Aufschlüsselung der Mittelzusammenstellung zugeschickt. 

Dienstleisterverzeichnis

Die KEAN führt selbst keine Liste über potenzielle Dienstleister für die Kommunale Wärmeplanung. Hinweise zu potenziellen Dienstleistern können folgenden Übersichten entnommen werden: 

  • Branchen.Navi der NRW.ENERGY4CLIMATE - Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz Nordrhein-Westfalen (Link)
  • Dienstleisterübersicht von C.A.R.M.E.N. e.V. (Link)
  • Dienstleisterübersicht des KWW (Link

Hinweis: Aussagen zur Vollständigkeit der Angaben, Qualität etwaiger Dienstleister und Kosten können nicht durch die KEAN getätigt werden. 

Fragen? Wir helfen gern weiter

Kontakt

Patrick Nestler

0175 502 619 7
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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