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Die Kommunale Wärmeplanung wird in Kommunen in der Regel durch die Einbindung externer Dienstleister umgesetzt. Das hierfür notwendige Vergabeverfahren stellt Kommunen immer wieder vor Herausforderungen. Sie finden hier weiterführende Informationen zu einzelnen Fragestellungen sowie Hinweise auf bundesweite Unterstützungsangebote für die Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahren.
Die KEAN führt selbst keine Liste über potenzielle Dienstleister für Kommunale Wärmeplanungen. Hinweise zu potenziellen Dienstleistern können folgenden Übersichten entnommen werden:
Hinweis: Aussagen zur Vollständigkeit der Angaben, Qualität etwaiger Dienstleister und Kosten können nicht durch die KEAN getätigt werden.
Die Kosten für eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) hängen sowohl von dem geforderten Leistungsumfang, dem gewählten Detaillierungsgrad (Detailtiefe) als auch vom Umfang der lokal vorliegenden Studien, Untersuchungen und Daten ab. Daher ist es schwierig, die Kosten für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung pauschal zu beziffern.
Erste Anhaltspunkte liefert das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG), in dem die zugewiesenen Mittel des Landes für Kommunen, die zu einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind, detailliert aufgeschlüsselt werden. Diese Konnexitätszahlungen orientieren sich laut Begründung zum Gesetz an Erfahrungswerten aus Baden-Württemberg. Für die Erstaufstellung in den Jahren 2024 bis 2026 werden jeweils 16.000 Euro plus 0,25 Euro je Einwohner:innen der betreffenden Kommune pro Jahr durch das Land Niedersachsen bereitgestellt. Für den gesamten Erstellungszeitraum von drei Jahren kann eine Kommune mit 100.000 Einwohner:innen also mit 123.000 Euro (= 3x 41.000 Euro) planen.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) gibt in seiner Kommunenbefragung 2023 einen fundierten Überblick zum aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung im Bundesgebiet. Aussagen zu Nettokosten pro Einwohner:in in Euro für verschiedene Kommunengrößen werden hier sowohl im bundesweitem Vergleich (Seite 21, Link) als auch bezogen auf Niedersachsen (Seite 17, Link) getätigt.
Eine weitere Möglichkeit belastbare Aussagen zu den Kosten einer KWP zu erhalten, ist einerseits die gezielte Anfrage nach einem Richtpreisangebot bei geeigneten Dienstleistern wie Ingenieur- oder Planungsbüros, die für eine KWP in Frage kommen. Eine weitere Option stellt die Kontaktaufnahme mit Kommunen dar, in denen eine KWP bereits durchgeführt wurde. Für weitere Informationen zu Kommunen und Ansprechpersonen kontaktieren Sie uns gerne.
Angaben für eine Kostenschätzung, v.a. für kleine Kommunen, werden im Impulspapier des Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz genannt (Link).
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt die Kommunen mit einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung. Es adressiert u. a. explizit die Vorgaben des NKlimaG. Das kostenfreie Dokument für die Kommunen kann bei uns hier heruntergeladen werden.
Die Landesenergieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) stellt ihren Kommunen auf ihrer Internetseite bereits heute ein Leistungsverzeichnis zur Vergabe und Ausschreibung von Kommunalen Wärmeplänen zur Verfügung (Link). Hinweis: Dieses MLV ist auf die gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und Gegebenheiten in Baden-Württemberg ausgelegt (z. B. Lieferung von Energiekennwerten an eine Landesdatenbank). Bei Nutzung wird eine kritische Durchsicht und Anpassung auf die Anforderungen des NKlimaG sowie die Gegebenheiten im Land Niedersachen empfohlen.
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat ein Muster-Leistungsverzeichnis sowie weitere Vergabeunterlagen (z. B. eine Vorlage für Zuschlagskriterien mit Bewertungsmatrix) erarbeitet und zur Verfügung gestellt (Link), welche alle inhaltlichen Anforderungen an eine Kommunale Wärmeplanung, die sich aus dem Technischen Annex der Kommunalrichtlinie ergeben, berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Thema Leistungsverzeichnis (Link) und zu Bewertungskriterien im Zuge von Vergabe-Auswahlkriterien können auch den Unterlagen des 2. KWW-Praxisblick mit dem Landkreis Lörrach entnommen werden (Link). Zudem ist auch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) im Erstellungsprozess eines MLV, welches sich jedoch an den gesetzlichen Anforderungen des Bundesgesetzes zur Wärmeplanung (WPG) orientiert.
Patrick Nestler
0511 89 70 39-27
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de