Die Kosten für eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) hängen sowohl von dem geforderten Leistungsumfang, dem gewählten Detaillierungsgrad (Detailtiefe) als auch vom Umfang der lokal vorliegenden Studien, Untersuchungen und Daten ab. Daher ist es schwierig, die Kosten für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung pauschal zu beziffern.
Erste Anhaltspunkte liefert das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG), in dem die zugewiesenen Mittel des Landes für Kommunen, die zu einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind, detailliert aufgeschlüsselt werden. Diese Konnexitätszahlungen orientieren sich laut Begründung zum Gesetz an Erfahrungswerten aus Baden-Württemberg. Für die Erstaufstellung in den Jahren 2024 bis 2026 werden jeweils 16.000 Euro plus 0,25 Euro je Einwohner:innen der betreffenden Kommune pro Jahr durch das Land Niedersachsen bereitgestellt. Für den gesamten Erstellungszeitraum von drei Jahren kann eine Kommune mit 100.000 Einwohner:innen also mit 123.000 Euro (= 3x 41.000 Euro) planen.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) gibt in seiner Kommunenbefragung 2023 einen fundierten Überblick zum aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung im Bundesgebiet. Aussagen zu Nettokosten pro Einwohner:in in Euro für verschiedene Kommunengrößen werden hier sowohl im bundesweitem Vergleich (Seite 21, Link) als auch bezogen auf Niedersachsen (Seite 17, Link) getätigt.
Eine weitere Möglichkeit belastbare Aussagen zu den Kosten einer KWP zu erhalten, ist einerseits die gezielte Anfrage nach einem Richtpreisangebot bei geeigneten Dienstleistern wie Ingenieur- oder Planungsbüros, die für eine KWP in Frage kommen. Eine weitere Option stellt die Kontaktaufnahme mit Kommunen dar, in denen eine KWP bereits durchgeführt wurde. Für weitere Informationen zu Kommunen und Ansprechpersonen kontaktieren Sie uns gerne.
Angaben für eine Kostenschätzung, v.a. für kleine Kommunen, werden im Impulspapier des Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz genannt (Link).