Anstrengungen zum Klimaschutz verstärken

Kommunaler Klimanotstand

Die Ausrufung des Klimanotstands – oder ähnlich lautender Formulierungen – ist ein Instrument zur Stärkung des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Klimarelevanz-Prüfung kommunaler Beschlussvorlagen. Die KEAN möchte zu einem einheitlichen Verständnis vom „Klimanotstand in Kommunen" beitragen und bietet einen Überblick über den aktuellen Wissensstand.

Kommunaler Klimanotstand - Was bedeutet das?

Im Frühjahr 2019 hat die Fridays-for-Future Bewegung den „Klimanotstand" erstmals in Konstanz auf die politische Agenda gebracht. Seitdem hat das Thema eine starke Dynamik entwickelt: Deutschlandweit haben mehr als 80 Kommunen den Klimanotstand beschlossen oder ähnlich lautende Beschlüsse gefasst. Sogar das Europaparlament hat Ende November 2019 eine Resolution über den "Klimanotstand" mit großer Mehrheit verabschiedet. 

"Klimanotstand" - ein politischer Begriff

Wenn eine Kommune den Klimanotstand (englisch „Climate Emergency") ausruft, bedeutet das, dass alle ihre politischen und planerischen Entscheidungen auf die Erfordernisse des Klimaschutzes hin geprüft werden und zukünftige Beschlüsse mit ihm in Einklang gebracht werden müssen.
 

Der Begriff „Klimanotstand" ist die deutsche Übersetzung für den Begriff „Climate Emergency", geprägt durch die australische Climate Emergency Declaration-Bewegung. Auf der Internetseite der Bewegung wird die Bedeutung des Begriffs „emergency" betont: „Building public awareness, that we are in a climate emergency which threatens life as we know it. We can't take appropriate action if we don't recognise we are in an emergency." Frei übersetzt ist das Kernanliegen der Bewegung, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass wir uns in einem Klimanotstand befinden. Ein Notstand der unser Leben, so wie wir es kennen, bedroht. Wir können keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, wenn wir nicht realisieren, dass wir in einer Notlage sind.

Sprache schafft Bewusstsein und so wird der Begriff „Klimanotstand" genutzt, um Akzeptanz für politisches Handeln zu schaffen. Nicht alle deutschsprachigen Anträge nutzen das Wort „Klimanotstand", manche verwenden „Klimanotfall" oder Umschreibungen. In den Anträgen, die sich für den Begriff „Klimanotstand" entscheiden, wird deutlich, dass „Klimanotstand" als politischer Begriff genutzt wird, um die dramatische Lage für die Menschheit durch die Klimakrise auszudrücken.

Als politischer Begriff ist er nicht gleichzusetzen mit einem formalen Notstand, der in Krisensituationen gemäß Notstandsgesetzen und -verordnungen ausgerufen werden kann und die Handlungsspielräume der Staatsorgane erweitert.

Die Diskussion, ob das Wort „Klimanotstand" richtig übersetzt oder inhaltlich passend ist, soll an dieser Stelle nicht geführt werden. Verschiedene Artikel befassen sich bereits mit dieser Frage, beispielsweise unter dem Titel „Ja, wir brauchen mehr Drama" im Tagesspiegel oder „Bottrop fordert Handeln statt Klimanotstand - Begriff könnte Angst statt Motivation erzeugen" auf der Online-Plattform enbausa. Auch Prof. Dr. Manemann geht in seinem Statement zum Klimanotstand (PDF) auf den sprachlichen Aspekt ein.


Wie wird der Klimanotstand auf kommunaler Ebene begründet?

Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu halten. Darüber hinaus haben alle Länder Anstrengungen versprochen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat stimmten dem Übereinkommen im September 2016 zu. Seit November 2016 ist das Übereinkommen von Paris in Kraft.

Der in Folge des Paris-Abkommens beauftragte Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung des Weltklimarats (IPCC) bestätigt diese Zielsetzung und stellt fest, dass die durchschnittliche Mitteltemperatur im Jahr 2017 bereits ein Grad wärmer war als vor der Industrialisierung. Die geschätzte anthropogene globale Erwärmung beträgt derzeit aufgrund von vergangenen und aktuellen Emissionen 0,2 °C pro Jahrzehnt. Die Folgen dieser globalen Erwärmung sind bereits zu beobachten, viele Land- und Meeresökosysteme haben sich schon jetzt aufgrund der globalen Erwärmung verändert. Klimabedingte Risiken für Gesundheit, Lebensgrundlagen, Ernährungssicherheit und Wasserversorgung, menschliche Sicherheit und Wirtschaftswachstum werden laut Projektionen selbst bei einer Erwärmung um 1,5 °C zunehmen und bei 2 °C noch weiter ansteigen. Um das das 2-Gradziel noch zu ermöglichen, müssen die weltweiten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2040 auf nettonull abgesenkt werden. Prof. Dr. Seckmeyer erläutert dies in seinem Statement zum Klimanotstand.

Im Februar 2019 hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzbericht (PDF) festgestellt, dass Deutschland seine Ziele aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 nicht erreichen wird. Dieses Aktionsprogramm wurde im Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossen und ging noch von dem Ziel aus, den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen.

Daraus wird deutlich, dass zur Erreichung des 1,5°C-Ziels die Reduktion der Treibhausgasemissionen viel zu langsam vorangeht und auf allen Ebenen die Kräfte aus Politik und Bevölkerung gebündelt werden müssen, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten. Das schließt die Kommunen ein.

Von oben ausgerufen – aber von unten eingefordert

Der Impuls für den Klimanotstand kommt meist aus der Zivilgesellschaft, also „von unten". Von hier wird die Legislative aufgefordert, Klimapolitik als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen und dementsprechend zu handeln.

Folgende Abbildung zeigt exemplarisch den Entscheidungsweg in der Stadt Konstanz:

© Eigene Darstellung, Datenquelle Stadt Konstanz

Vom Antrag bis zur Beschlussfassung zum Klimanotstand in weniger als sechs Wochen war zweifelsohne nur aufgrund des Zusammenspiels der verschiedenen Akteure möglich. In vielen Kommunen werden Anträge zunächst in den verschiedenen Ausschüssen beraten, bevor sie dann dem Rat bzw. Kreistag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Symbol-Politik oder tatsächliches Handeln?

Die Ausrufung des Klimanotstands soll dazu dienen, alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung zu bündeln, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten. Um zu gewährleisten, dass ein Beschluss zum Klimanotstand kein reiner Symbolakt bleibt, werden mit einem Beschluss konkrete Forderungen und Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz verbunden. Selbstverständlich müssen diese Maßnahmen im Aufgabenbereich der Kommune liegen.

Die Forderungen und Maßnahmen werden für die individuelle Situation vor Ort formuliert, ausgehend von bereits getroffenen Beschlüssen zum Klimaschutz in der Kommune. Exemplarisch werden hier die Beschlüsse von Konstanz und der Stadt Osnabrück aufgezeigt. Konstanz hat 2016 ein Integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen, Osnabrück ist seit 2012 „Masterplan 100% Klimaschutz-Kommune"

Konstanz

Auszug aus der beschlossenen Resolution zum Klimanotstand (Download doc)

Der Konstanzer Gemeinderat:
a. erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
b. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
c. berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab September 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz" mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv", „Ja, negativ" und „Nein" verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv" oder „Ja, negativ" beantwortet, muss di jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.

(Auszug, die vollständige Resolution enthält 4 weitere Punkte)

Der Ratsbeschluss geht mit dem Auftrag einher, folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Klimaschutzziele zu prüfen und dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:
a. Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten
b. Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt
c. Energiemanagement für städtische Gebäude
d. Maßnahmen zur Erhöhung der Sanierungsrate im Stadtgebiet
e. Zielkatalog Stadtwerke Konstanz
f. Ziele im European Energy Award

 

Osnabrück

Auszug aus dem Beschluss Stadt Osnabrück (Download doc):

Der Rat der Stadt Osnabrück erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Er stellt fest, dass die bisher lokal ergriffenen Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung nicht ausreichen, um das Ziel aus dem Masterplan-Beschluss, den CO2 Ausstoß um 95% zu senken, zu erreichen. Er weist Bund und Länder darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für kommunale Klimapolitik durch zielgerichtete Anreize, Förderung und Regulierung erheblich verbessert werden müssen. Der Rat wird weiterhin den Dialog und die Diskussion mit dem Masterplanbeirat und klimapolitischen Initiativen wie Fridays for Future suchen.

Der Rat der Stadt Osnabrück:
1. wird ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei relevanten Entscheidungen besser berücksichtigen, und solche Lösungen bevorzugen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Die Verwaltung wird aufgefordert unter Einbeziehung des Masterplan Beirats zu prüfen, wie Beschlussvorlagen Klimaauswirkungen entsprechend ausweisen können.
2. fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich zu berichten. Die Verwaltung wird aufgefordert unter Einbeziehung des Masterplan- Beirats Verfahrensvorschläge zu machen.
3. fordert die städtischen Beteiligungen auf, sich selbst ambitionierte Klimaschutzziele zu setzen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und dem Rat dazu Bericht zu erstatten.
4. Die Stadtwerke Osnabrück werden aufgefordert, eine Strategie zum verbindlichen Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorzulegen.
5. fordert die Verwaltung auf, unter Einbeziehung des Masterplan-Beirats zu prüfen, wie die bestehenden Klimaziele für das Jahr 2050 angepasst und welche Vorgaben für die Jahre 2025, 2030, 2040 festgelegt werden müssen, damit Osnabrück seinen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leistet.
6. bittet den Masterplan-Beirat um Vorschläge, wie die jüngere Generation in die Beirats-Arbeit eingebunden werden kann.

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert zudem, folgende Maßnahmen bis nach der Sommerpause zeitnah zu prüfen. (...)

a. Ausbau der Quartiersberatung zur Energieeffizienz und Sanierung.
b. Erarbeitung einer Einspar- und Sanierungsstrategie für die kommunalen Gebäude mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
c. die Ausweitung und bessere Vertaktung des Regionalverkehrs im neuen Nahverkehrsplan.
d. die im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigte Ausweitung des kostenfreien Schülerverkehrs und eines "Niedersachsen-Schülertickets ".
e. die weitere Attraktivierung des Busverkehrs (Beschleunigung und Modernisierung).
f. ein gemeinsames Mobilitätsmanagement für Stadt und Beteiligungen.
g. die weitere Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen wie dem Strom-Spar-Check.

 

Begründung der Beschlüsse

Sowohl die Stadt Osnabrück als auch die Stadt Konstanz führen in ihrer Begründung die (voraussichtliche) Nichteinhaltung der bereits beschlossenen eigenen Klimaschutzziele an.

Auch beziehen sich beide Beschlüsse auf das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 . Das Abkommen verpflichtet die 197 Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich verbindlich, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Darüber hinaus haben alle Länder Anstrengungen versprochen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen ab 2050 nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch Treibhausgassenken entzogen werden.

Die positiven Beschlüssen der Städte Konstanz und Osnabrück enthalten jeweils drei zentrale Elemente:

Studien und Stellungnahmen

Meinungen und Stellungnahmen von Wissenschaftlern und Kommunalpolitikern aus Niedersachsen

Ergebnisse der ersten empirischen Untersuchung von Klimanotstandskommunen

Prof. Dr. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der BTU Cottbus-Senftenberg und Lena Pfeifer (IÖW) haben die ersten Klimanotstandskommunen in Deutschland empirisch untersucht.

Ergebnisse der Tagung "Meine Kommune im Klimanotstand - Was nun?"

„Die Ideen und Maßnahmen sind da, jetzt müssen Taten folgen. Heute haben wir gemeinsam diskutiert, was jeder in seiner Rolle tun kann." Dieses Fazit zog Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), am Ende der Veranstaltung „Meine Kommune im Klimanotstand – Was nun?" am 29. Januar 2020 in der DBU in Osnabrück. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Politik oder Klimaschutzbewegungen wie Fridays for Future hatten sich über verstärkte Maßnahmen gegen den Klimawandel in Städten, Kreisen und Gemeinden in Deutschland ausgetauscht und mögliche Lösungswege gesucht, wie man diese am besten in die Tat umsetzen kann. Viele der Teilnehmenden gehörten den mehr als 80 Kommunen in Deutschland an, die den Klimanotstand beschlossen oder ähnlich lautende Beschlüsse gefasst hatten. Neben der DBU und der KEAN hatten das Klima-Bündnis, die EnergieAgentur.NRW und die Landesenergieagentur Hessen eingeladen.

Präsentationen und Dokumentationen der Veranstaltung

Klimarelevanz in Beschlüssen: Bewertung und Prüfung von Beschlussvorlagen

In aller Regel ist mit dem Klimanotstand die Forderung verbunden, zukünftig in Beschlussvorlagen für kommunale Gremien auszuweisen, welche Auswirkung der Beschluss auf das Klima hat. Hierdurch wird der Aspekt Klimaschutz bei Entscheidungen gestärkt und die größtenteils ehrenamtlichen Ratsmitglieder erhalten wertvolle Hinweise als Entscheidungsgrundlage. Für Verwaltungen ist das Vorgehen mit vielen Fragen verbunden. Bei der Tagung "Meine Kommune im Klimanotstand - Was nun?" haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage erörtert, wie die Klimarelevanz von kommunalen Entscheidungen in Beschlussvorlagen für die politischen Gremien abgebildet werden kann.

Eine Handreichung fasst den Diskussionsstand der Teilnehmenden zusammen.
Prüfung und Bewertung kommunaler Beschlussvorlagen auf Klimarelevanz (PDF)

Cornelia Rösler vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu) hat bei der Tagung eine "Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften (PDF)" vorgestellt. Diese hat das difu in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien erarbeitet.

Die Stadt Osnabrück hat bei der Tagung ihr genaues Prüfschema für Ratsbeschlussvorlagen in einer Präsentation vorgestellt: Prüfschema der Stadt Osnabrück (PDF)

Praxistipps zur Klimarelevanzprüfung kommunaler Beschlussvorlagen

Am 04.03.2021 hat die KEAN einen Online-Workshop zur „Klimarelevanzprüfung kommunaler Beschlussvorlagen" angeboten. Vorgestellt wurden zwei Varianten: die „qualitative Checkliste" der Stadt Rietberg sowie die Klimawirkungsprüfung (KWP), entwickelt im Rahmen des Projekts Klimaschutz in öffentlichen Projekten (KöP) vom ifeu-Institut gemeinsam mit dem Klima-Bündnis. Nachlese zur Veranstaltung

#Klimahack zum Thema "Klimacheck für Ratsbeschlüsse"

Im Juni 2021 hat das Deutsche Institut für Urbanistik eine hilfreiche Publikation zum Thema Beschlussvorlagen-Prüfung veröffentlicht. Diese greift auch auf die Handreichung der KEAN zurück. 

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