Kräfte bündeln und strategisch planen

Klimaschutzmanagement in der Kommune

Klimaschutz ist eine langfristige kommunale Querschnittsaufgabe. Effektiver Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die in der Kommune vorhandenen Kräfte gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Genau hier setzt das Klimaschutzmanagement an.

Das Klimaschutzmanagement nutzt erprobte Strategien, Instrumente und Methoden, um alle klimarelevanten Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb einer Kommune aufeinander abzustimmen und zu ergänzen, Doppelstrukturen können so vermieden werden.

Der erste Schritt eines erfolgreichen Klimaschutzmanagements ist die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen. Es bildet die Grundlage für weitere Aktivitäten. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes können Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager eingestellt werden. Hierfür stehen Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bereit.

Die Ziele des Klimaschutzmanagements

  • Verankerung von Klimaschutz in der Kommunalverwaltung, um die Übertragung der Klimaschutzziele in Kernprozesse zu ermöglichen
  • Koordination und Organisation der kommunalen Klimaschutzaktivitäten
  • Akzeptanz für Effizienzmaßnahmen erreichen
  • Personelle Verstetigung der kommunalen Klimaschutzaktivitäten

Funktionen des Klimaschutzkonzepts

  • Politisch beschlossene Grundlage für einen langfristig angelegten kommunalen Klimaschutz
  • Bestandsaufnahme der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen
  • Zieldefinition
  • Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung

Aufgaben von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern

Eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager ist zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und die Erfolgskontrolle der Maßnahmen.
Typische Aufgaben sind:

  • Steuerung und Koordination der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und der Klimaschutzaktivitäten
  • Kontrolle der Zielerreichung, Evaluation von Maßnahmen und Prozessen und damit verbunden die ständige Verbesserung der Abläufe und Instrumente
  • Darstellung und Kommunikation der Klimaschutzaktivitäten
  • Vernetzung der lokalen Klimaschutzakteure zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs
  • Einbindung der Kommune in größere Netzwerke, um den Austausch mit externen Klimaschutzakteuren wie Umweltorganisationen, anderen Kommunen, überregionalen Energienetzwerken usw. zu fördern und dadurch Anregungen für eigene Klimaschutzaktivitäten und -prozesse zu erhalten.

 

Klimaschutzmanagement wirkt!

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer „Wirkungsanalyse für das Klimaschutzmanagement in Kommunen" dargestellt, welchen Effekt die vielfältig tätigen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern (KSM) in ihren Kommunen anhand der eingeworbenen Fördermittel auslösen. Das Ergebnis ist eindeutig: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) mit KSM führen verstärkt geförderte Klimaschutzvorhaben durch und sparen deutlich mehr THG-Emissionen ein als Kommunen ohne KSM. Die Zusammenfassung (Stand August 2022) finden Sie hier, den ausführlichen Bericht gibt es auf der Webseite des UBA.

Klimaschutzkonzepte

Vorteile, Förderung, Vorgehen

Jede Kommune sollte ein Klimaschutzkonzept haben

Ein Klimaschutzkonzept bildet eine solide, politisch beschlossene Grundlage für einen langfristig angelegten kommunalen Klimaschutz. Es fasst einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren ins Auge und zeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bestehen. Es schafft für alle beteiligten Akteuren Planbarkeit und Verlässlichkeit. Auf diese Weise werden die Klimaschutzmaßnahmen als gemeinschaftliche Aufgabe angenommen akzeptiert.

Förderung der Konzepterstellung und -umsetzung

Der Bund fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung integrierter Klimaschutzkonzepte sowie Klimaschutzkonzepte für die besonders klimarelevanten Handlungsbereiche „Wärme- und Kältenutzung" und „Mobilität" durch Zuschüsse im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Zuschüsse liegen zwischen 65 und 90 Prozent, je nach Voraussetzung der Kommune.

Darüber hinaus fördert der Bund mit der Kommunalrichtlinie Potenzialstudien. Diese Studien zeigen einen konkreten Fahrplan für die Umsetzung von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen auf, mit einem Fokus auf kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche: Abfall, Wasser, Abwärme und Digitalisierung.

Tipp:

Ein Vergabeverfahren für externe Dienstleister darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides mit Bekanntgabe des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden.

Mehr zur Kommunalrichtlinie auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative

 
Fünf Schritte zum Klimaschutzkonzept

So gehen Sie auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept vor:

1. Ratsbeschluss

Auftrag an die Verwaltung zur Konzepterstellung: Entweder für ein „integriertes Klimaschutzkonzept", das alle relevanten Handlungsfelder der Kommune umfasst oder ein Konzept für „Klimafreundliche Wärme-/Kältenutzung" oder „Klimafreundliche Mobilität".

2. Förderantrag

Förderantrag für Klimaschutzmanagement stellen: Der Bund fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Kommunalrichtlinie.

3. Stellenausschreibung und Einstellung Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager

Im dritten Schritt wird die Stelle einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers ausgeschrieben und nach Beendigung des erfolgreichen Bewerbungsverfahren eingestellt.

4. Konzepterstellung

Der neue Klimaschutzmanager oder die neue Klimaschutzmanagerin schreibt in den ersten Monaten das Klimaschutzkonzept für die Verwaltung.

  • Ist-Analyse und Treibhausgas (THG)-Bilanz: Für ein integriertes Klimaschutzkonzept steht am Anfang eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen in der Kommune, der Energieverbräuche und der damit verbundenen CO₂-Emissionen. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Energiebilanz, anhand derer sich mögliche Einsparpotenziale identifizieren und am Ende des Prozesses Erfolge ablesen lassen.
  • Erarbeitung einer Potenzialanalyse und Szenarien, wo und wie in der Kommune Treibhausgase eingespart werden können. 
  • Zieldefinition: Welche THG-Minderungsziele strebt die Kommune an, welche Strategien werden gewählt und welche Handlungsfelder priorisiert, um die Ziele zu erreichen
  • Akteursbeteiligung: Für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ist es notwendig, die betroffenen Verwaltungseinheiten, Investoren, Energieversorger, Interessenverbände wie Handwerkskammern und Umweltverbände, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und die politischen Entscheidungsträger*innen bereits bei der Konzepterstellung einzubinden. Das Knowhow und die Akzeptanz dieser Akteure vor Ort sind für den langfristigen Erfolg entscheidend. Gestalten Sie das gesamte Verfahren und die Planungen transparent. Zudem sind vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zu beachten, die in viele Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes hineinragen.
  • Maßnahmenkatalog: Anhand von Energiekennzahlen werden partizipativ für alle kommunalen Handlungsfelder geeignete Klimaschutzmaßnahmen, die zur Erreichung der definierten Ziele beitragen, entwickelt. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen so formuliert werden, dass der Katalog nicht in der Schublade verstaubt!
  • Formulierung einer Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept und Kommunikationsstrategie.

 

Im Rahmen der Konzepterstellung können externe Partner unterstützen, beispielsweise bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien. Dies kann nach Eingang des Förderbescheides erfolgen. Ausführliche Informationen und Referenzangaben zu lokalen Beratungs- und Ingenieurbüros bietet eine Liste, die bundesweit vom auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative geführt wird.

5. Vorlage im Rat

Die Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts im höchsten politischen Gremium: Dieser Beschluss ist Voraussetzung für eine Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements sowie für einen finanziellen Zuschuss für die Umsetzung einer „Ausgewählten Klimaschutzmaßnahme".

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