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Klimaschutz ist eine langfristige kommunale Querschnittsaufgabe. Effektiver Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die in der Kommune vorhandenen Kräfte gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Genau hier setzt das Klimaschutzmanagement an.
Das Klimaschutzmanagement nutzt erprobte Strategien, Instrumente und Methoden, um alle klimarelevanten Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb einer Kommune aufeinander abzustimmen und zu ergänzen, Doppelstrukturen können so vermieden werden.
Der erste Schritt eines erfolgreichen Klimaschutzmanagements ist die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen. Es bildet die Grundlage für weitere Aktivitäten. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes können Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager eingestellt werden. Hierfür stehen Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bereit.
Eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager ist zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und die Erfolgskontrolle der Maßnahmen.
Typische Aufgaben sind:
Klimaschutzmanagement wirkt!
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer „Wirkungsanalyse für das Klimaschutzmanagement in Kommunen" dargestellt, welchen Effekt die vielfältig tätigen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern (KSM) in ihren Kommunen anhand der eingeworbenen Fördermittel auslösen. Das Ergebnis ist eindeutig: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) mit KSM führen verstärkt geförderte Klimaschutzvorhaben durch und sparen deutlich mehr THG-Emissionen ein als Kommunen ohne KSM. Die Zusammenfassung (Stand August 2022) finden Sie hier, den ausführlichen Bericht gibt es auf der Webseite des UBA.
Die KEAN betreut das aktive Netzwerk der niedersächsischen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager.
Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz berät Kommunen zu allen Fragen rund um Klimaschutzkonzepte.
Ein Klimaschutzkonzept bildet eine solide, politisch beschlossene Grundlage für einen langfristig angelegten kommunalen Klimaschutz. Es fasst einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren ins Auge und zeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bestehen. Es schafft für alle beteiligten Akteuren Planbarkeit und Verlässlichkeit. Auf diese Weise werden die Klimaschutzmaßnahmen als gemeinschaftliche Aufgabe angenommen akzeptiert.
Der Bund fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Erstellung integrierter Klimaschutzkonzepte sowie Klimaschutzkonzepte für die besonders klimarelevanten Handlungsbereiche „Wärme- und Kältenutzung" und „Mobilität" durch Zuschüsse im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Die Zuschüsse liegen zwischen 65 und 90 Prozent, je nach Voraussetzung der Kommune.
Darüber hinaus fördert der Bund mit der Kommunalrichtlinie Potenzialstudien. Diese Studien zeigen einen konkreten Fahrplan für die Umsetzung von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen auf, mit einem Fokus auf kurzfristig umsetzbare Maßnahmen. Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche: Abfall, Wasser, Abwärme und Digitalisierung.
Tipp:
Ein Vergabeverfahren für externe Dienstleister darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides mit Bekanntgabe des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden.
Mehr zur Kommunalrichtlinie auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative
Auftrag an die Verwaltung zur Konzepterstellung: Entweder für ein „integriertes Klimaschutzkonzept", das alle relevanten Handlungsfelder der Kommune umfasst oder ein Konzept für „Klimafreundliche Wärme-/Kältenutzung" oder „Klimafreundliche Mobilität".
Förderantrag für Klimaschutzmanagement stellen: Der Bund fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Kommunalrichtlinie.
Im dritten Schritt wird die Stelle einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers ausgeschrieben und nach Beendigung des erfolgreichen Bewerbungsverfahren eingestellt.
Der neue Klimaschutzmanager oder die neue Klimaschutzmanagerin schreibt in den ersten Monaten das Klimaschutzkonzept für die Verwaltung.
Im Rahmen der Konzepterstellung können externe Partner unterstützen, beispielsweise bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien. Dies kann nach Eingang des Förderbescheides erfolgen. Ausführliche Informationen und Referenzangaben zu lokalen Beratungs- und Ingenieurbüros bietet eine Liste, die bundesweit vom auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative geführt wird.
Die Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts im höchsten politischen Gremium: Dieser Beschluss ist Voraussetzung für eine Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements sowie für einen finanziellen Zuschuss für die Umsetzung einer „Ausgewählten Klimaschutzmaßnahme".
Kommunal-Team