Kür oder Pflicht?

Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei diesem Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen wichtige Akteure.

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Kommunale Wärmeplanung

Das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ steht für viele Kommunen, nicht erst seit diesem Jahr, ganz oben auf der Agenda. Bereits 2018 hat die KEAN zur Unterstützung der Kommunen einen mehrteiligen Leitfaden „Kommunale Wärmeplanung“ verfasst, um Städten und Gemeinden mit praktischen Arbeitshilfen, Informationen zu Förderprogrammen und Praxisbeispielen aus Niedersachsen beim Aufbau einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu helfen.

Seit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Herbst 2023 hat die Kommunale Wärmeplanung eine ganz neue Aufmerksamkeit bekommen. Der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - kurz WPG) wird die Kommunale Wärmeplanung im Detail regeln. Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im §20 des Niedersächsischen Klimagesetzes verankert (NKlimaG). Da der Bund Pflichtaufgaben nicht direkt an Kommunen übertragen darf, ist das NKlimaG die derzeit einzig gültige Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen. Eine Übersicht mit den von der Gesetzespflicht betroffenen Kommunen in Niedersachsen finden Sie hier.

 

                                               Schematischer Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung nach NKlimaG

Was ist eine "Kommunale Wärmeplanung"?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.

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