Kernelement des kommunalen Energiemanagements

Energiebericht

Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen. Er gibt einen Überblick über den energetischen Zustand der Liegenschaften.

Kernelement des kommunalen Energiemanagements

Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen. Er gibt einen Überblick über den energetischen Zustand der Liegenschaften.

Ein Energiebericht wird jährlich erstellt und den entsprechenden kommunalen Gremien vorgelegt. Damit können die Verantwortlichen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis einer objektiven Entscheidungsgrundlage veranlassen. Auf diese Weise schafft ein Energiebericht die Voraussetzungen für ein strukturiertes Vorgehen und kosteneffiziente Entscheidungen der Kommune auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.

Der Energiebericht ist kommunale Pflichtaufgabe nach dem niedersächsischen Klimagesetz

Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verabschiedet. Die letzte Novelle des Gesetzes wurde am 12. Dezember 2023 verabschiedet und trat ab 1.1.2024 in Kraft. §17 des NKlimaG verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes. Der kommunale Energiebericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Die jährlichen Kosten für Strom- und Heizenergie der Kommune und die damit verbundenen Verbräuche und CO2-Emissionen für die kommunalen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung.
  • Verbrauchskennwerte in kWh/(m²a) an Strom- und Heizenergie für die kommunalen Gebäude (bezogen auf die Nutzfläche des jeweiligen Gebäudes) soweit separate Messstellen vorhanden sind.

Der Heizenergieverbrauch ist einer Witterungsbereinigung zu unterziehen.

Der Energiebericht war erstmalig für das Jahr 2022 zu erstellen und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre beginnend mit dem Kalenderjahr 2023. Der zweite verpflichtende Bericht umfasst somit die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 und ist bis zum 31.12.2026 zu veröffentlichen.

Weitere Informationen zum NKlimaG und den damit einhergehenden Pflichtaufgaben für die Kommunen und Landkreise finden Sie auf dieser Seite Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG) - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Gewusst wie

Hilfestellungen zum Energiebericht

Die KEAN hat Hilfestellungen für Kommunen erarbeitet, die sich im Zusammenhang mit der in Niedersachsen vorgesehenen Energieberichtspflicht zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen.

Das Faktenpapier "Gewusst wie: Der kommunale Energiebericht" (PDF) erläutert die notwendigen Inhalte und Arbeitsschritte und nennt eine Reihe von Werkzeugen und Dokumenten, die die Erstellung erleichtern.

Der "Musterenergiebericht mit Anleitung" (PDF) zeigt eine beispielhafte inhaltliche Gliederung und Darstellungen, die den Adressaten die wichtigsten Informationen zum kommunalen Energieverbrauch kompakt vermitteln. Daneben enthält er Anleitungen für die Erstellung der jeweiligen Kapitel und Verweise auf Quellen für die Erstellung des Berichtes.

Strom-Wärme-Kosten-Diagramm

Ein Strom-Wärme-Kosten-Diagramm ermöglicht den Vergleich kommunaler Liegenschaften hinsichtlich der Energie- und Kosteneffizienz für die Bereiche Strom und Wärme. Diese Art der Darstellung ist auch für die Illustration von Energieberichten sehr gut geeignet. Mit der Excel-Datei „Strom-Wärme-Kosten-Diagramm“ (DOWNLOAD) können bis zu 20 Liegenschaften verglichen werden.

Wie bilde ich Energieverbrauchskennwerte?

Energiekennzahlen sind ein zentrales Element des Energieberichts und die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes. Doch was genau ist ein Energieverbrauchskennwert und wie kann er ermittelt werden?

"Gewusst wie: Bildung von Energieverbrauchskennwerten" als PDF

Was ist ein Energieverbrauchskennwert?

Der Energieverbrauchskennwert oder die Energiekennzahl gibt den Jahresenergieverbrauch (Strom oder Wärme) eines Gebäudes in kWh bezogen auf den m² Nettogrundfläche an.

Der Nutzen von Energiekennzahlen

Energiekennzahlen sind die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes und sie ermöglichen 

  • die Kontrolle und Beurteilung des Energieverbrauches bestehender Gebäude
  • den (auch interkommunalen) Vergleich mit Gebäuden gleicher Nutzung
  • die Beurteilung des energetischen Gebäudezustandes anhand von Durchschnittswerten
  • die Aufstellung von Prioritätenlisten für die Sanierung und
  • den Nachweis von Energie- und Kosteneinsparungen.

 

Erst der Verbrauchskennwert lässt einen Vergleich der Liegenschaften hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und ihres Sanierungspotentials zu. Das zeigt auch das Strom-Wärme-Diagramm.

Wie wird der Kennwert gebildet?

Der Verbrauchskennwert wird bei Gebäuden aus dem ermittelten Jahresenergieverbrauch in kWh und der Nettogrundfläche (NGF) gebildet. Der Heizenergieverbrauch muss witterungsbereinigt werden, damit unterschiedliche Witterungsverläufe nicht das Ergebnis verfälschen.

Verbrauchskennwert = Verbrauch (kWh/a) / Energiebezugsfläche (m2)

Witterungsbereinigung

Eine Witterungsbereinigung der Heizenergieverbrauchsdaten ist notwendig, um die Verbrauchsentwicklung unabhängig vom Witterungseinfluss und vom Standort nur vor dem Hintergrund der Effizienz beurteilen zu können. Das witterungsbereinigte Ergebnis entspricht dem Verbrauch, der bei einer durchschnittlich kalten Heizperiode entstanden wäre. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit von Jahr zu Jahr und von Ort zu Ort ermöglicht.

Zur Witterungsbereinigung wird der Heizenergieverbrauch eines Jahres mit einem Klimafaktor multipliziert. Die Klimafaktoren werden vom Deutschen Wetterdienst für jeden Postleitzahlbereich monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt.

www.dwd.de/klimafaktoren

Die Klimafaktoren können gemäß der folgenden Anleitung "Roter Faden" ermittelt werden. 

Ermittlung der Nettogrundfläche (NGF)

Für die Kennwertbildung nach GEG wird der Verbrauch auf die Nettogrundfläche (NGF) bezogen. Diese kann für verschiedene Gebäudekategorien mithilfe einfacher Umrechnungsfaktoren aus der Bruttogrundfläche (BGF) ermittelt werden. Die Bruttogrundfläche ist einfach zu ermitteln, sie ergibt sich aus den Außenmaßen des Gebäude und der Anzahl der Geschosse. 

Diese Flächenumrechnungsfaktoren erhält man unter Punkt 4 in der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand des BMWK und BMU Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (PDF-Datei).

Vergleich der eigenen Kennwerte mit Durchschnittswerten

Um die Effizienz der eigenen Liegenschaften beurteilen zu können, werden die ermittelten Kennwerte mit den Vergleichswerten gleichartiger Liegenschaften verglichen. Die Vergleichswertermittlung findet man in der unten genannten Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Eine Unterstützung bei der Vergleichswertermittlung bietet das Strom-Wärme-Diagramm. 

Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (PDF-Datei)

Emissionskennwerte

Das NKlimaG §17 enthält aktuell keine Vorgaben, welche Emissionsfaktoren für die Erstellung von Energieberichten genutzt werden sollen.

Für den Einsatz möglichst einheitlicher Faktoren, weisen wir auf die Veröffentlichung hin, die das Difu (BMWK) für die Agentur für kommunalen Klimaschutz als Methodenpapier für die „Bilanzierungssystematik Kommunal“ (BISKO ist der THG-Bilanzierungsstandard für kommunale Gebietskörperschaften) aktualisiert hat. 

Fragen? Wir helfen gern weiter

Kontakt

Angelika Kämmerer

0171 921 903 2
angelika.kaemmerer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

Kontakt

Florian Lörincz

0151 514 734 08
florian.loerincz [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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