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Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen. Er gibt einen Überblick über den energetischen Zustand der Liegenschaften.
Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen. Er gibt einen Überblick über den energetischen Zustand der Liegenschaften.
Ein Energiebericht wird jährlich erstellt und den entsprechenden kommunalen Gremien vorgelegt. Damit können die Verantwortlichen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis einer objektiven Entscheidungsgrundlage veranlassen. Auf diese Weise schafft ein Energiebericht die Voraussetzungen für ein strukturiertes Vorgehen und kosteneffiziente Entscheidungen der Kommune auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.
Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Paragraf 17 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre
Die Erstellung der Energieberichte ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §17 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zum Energiebericht und zu den Inhalten. Weitere Informationen zum Gesetz sowie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf dieser Seite.
Die KEAN hat Hilfestellungen für Kommunen erarbeitet, die sich im Zusammenhang mit der in Niedersachsen vorgesehenen Energieberichtspflicht zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen.
Das Faktenpapier "Gewusst wie: Der kommunale Energiebericht" (PDF) erläutert die notwendigen Inhalte und Arbeitsschritte und nennt eine Reihe von Werkzeugen und Dokumenten, die die Erstellung erleichtern.
Der "Musterenergiebericht mit Anleitung" (PDF) zeigt eine beispielhafte inhaltliche Gliederung und Darstellungen, die den Adressaten die wichtigsten Informationen zum kommunalen Energieverbrauch kompakt vermitteln. Daneben enthält er Anleitungen für die Erstellung der jeweiligen Kapitel und Verweise auf Quellen für die Erstellung des Berichtes.
Energiekennzahlen sind ein zentrales Element des Energieberichts und die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes. Doch was genau ist ein Energieverbrauchskennwert und wie kann er ermittelt werden?
"Gewusst wie: Bildung von Energieverbrauchskennwerten" als PDF
Der Energieverbrauchskennwert oder die Energiekennzahl gibt den Jahresenergieverbrauch (Strom oder Wärme) eines Gebäudes in kWh bezogen auf den m² Nettogrundfläche an.
Energiekennzahlen sind die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes und sie ermöglichen
Erst der Verbrauchskennwert lässt einen Vergleich der Liegenschaften hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und ihres Sanierungspotentials zu. Das zeigt auch das Strom-Wärme-Diagramm.
Der Verbrauchskennwert wird bei Gebäuden aus dem ermittelten Jahresenergieverbrauch in kWh und der Nettogrundfläche (NGF) gebildet. Der Heizenergieverbrauch muss witterungsbereinigt werden, damit unterschiedliche Witterungsverläufe nicht das Ergebnis verfälschen.
Verbrauchskennwert = Verbrauch (kWh/a) / Energiebezugsfläche (m2)
Eine Witterungsbereinigung der Heizenergieverbrauchsdaten ist notwendig, um die Verbrauchsentwicklung unabhängig vom Witterungseinfluss und vom Standort nur vor dem Hintergrund der Effizienz beurteilen zu können. Das witterungsbereinigte Ergebnis entspricht dem Verbrauch, der bei einer durchschnittlich kalten Heizperiode entstanden wäre. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit von Jahr zu Jahr und von Ort zu Ort ermöglicht.
Zur Witterungsbereinigung wird der Heizenergieverbrauch eines Jahres mit einem Klimafaktor multipliziert. Die Klimafaktoren werden vom Deutschen Wetterdienst für jeden Postleitzahlbereich monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Klimafaktoren können gemäß der folgenden Anleitung "Roter Faden" ermittelt werden.
Für die Kennwertbildung nach GEG wird der Verbrauch auf die Nettogrundfläche (NGF) bezogen. Diese kann für verschiedene Gebäudekategorien mithilfe einfacher Umrechnungsfaktoren aus der Bruttogrundfläche (BGF) ermittelt werden. Die Bruttogrundfläche ist einfach zu ermitteln, sie ergibt sich aus den Außenmaßen des Gebäude und der Anzahl der Geschosse.
Diese Flächenumrechnungsfaktoren erhält man unter Punkt 4 in der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand des BMWK und BMU Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (PDF-Datei).
Um die Effizienz der eigenen Liegenschaften beurteilen zu können, werden die ermittelten Kennwerte mit den Vergleichswerten gleichartiger Liegenschaften verglichen. Die Vergleichswertermittlung findet man in der unten genannten Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Eine Unterstützung bei der Vergleichswertermittlung bietet das Strom-Wärme-Diagramm.
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (PDF-Datei)
Das NKlimaG §17 enthält aktuell keine Vorgaben, welche Emissionsfaktoren für die Erstellung von Energieberichten genutzt werden sollen.
Für den Einsatz möglichst einheitlicher Faktoren, weisen wir auf die Veröffentlichung hin, die das Difu (BMWK) für die Agentur für kommunalen Klimaschutz als Methodenpapier für die „Bilanzierungssystematik Kommunal“ (BISKO ist der THG-Bilanzierungsstandard für kommunale Gebietskörperschaften) aktualisiert hat.
Angelika Kämmerer
0511 89 70 39-44
angelika.kaemmerer [at] klimaschutz-niedersachsen.de