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Maßnahmen wie die Steigerung von Energieeffizienz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und energetische Sanierungen in kommunalen Liegenschaften sind mit Investitionen verbunden. Der Staat unterstützt bei diesen Investitionen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen, die wir hier vorstellen möchten.
+++ Aktuell: Die überarbeitete Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Kommunalrichtlinie; eine Antragstellung nach der alten Richtlinie ist noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Der Förderschwerpunkt 4.1.2 Einführung und Erweiterung eines Energiemanagement entfällt mit der Novellierung. +++
Für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements in der Verwaltung werden neben personellen Ressourcen auch Komponenten wie eine Software und, für einen digitalen Ableseprozess, Sensorik und ein Netzwerk benötigt. Informationen zu den bis zum 31.Oktober 2024 gültigen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Für die Reduktion der Verbräuche, die durch das Monitoring im Energiemanagement sichtbar geworden sind, gibt es weitere Fördermöglichkeiten. Von geringinvestiven Maßnahmen bis hin zur Umrüstung der Gebäudetechnik, der Straßenbeleuchtung und der Gebäudehülle.
Angelika Kämmerer
0511 89 70 39-44
angelika.kaemmerer [at] klimaschutz-niedersachsen.de