Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Novellierung der Kommunalrichtlinie zum Januar 2022

Anfang 2022 tritt die novellierte „Kommunalrichtlinie" in Kraft. Mit der Richtlinie fördert der Bund seit 2008 der Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Novellierung eröffnet attraktive neue Fördermöglichkeiten für niedersächsische Kommunen.

Die Richtlinie soll vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 gelten. Die Novelle umfasst neue Förderschwerpunkte und erweiterte Antragsberechtigungen. 

Auf unserer Infoseite zur Novelle der Kommunalrichtlinie heben wir wichtige Neuerungen hervor und erläutern auch, was künftig entfällt. 

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