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Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) hat das Land Niedersachsen eine rechtliche Grundlage geschaffen, um den Herausforderungen des Klimawandels aktiv zu begegnen. Landkreise und kreisfreie Städte sind in § 18 dazu verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verwaltungsbetriebs zu entwickeln und ab 2026 ein Klimaschutzmanagement einzusetzen.
Das NKlimaG formuliert in vier Abschnitten die Klimaziele und Strategien des Landes und beschreibt Aufgaben für Land und Kommunen. Der vierte und letzte Abschnitt widmet sich den niedersächsischen Kommunen als Vorbild einerseits und bedeutsamen Emittenten von Treibhausgasen andererseits. Neben verpflichtenden Energieberichten (§ 17), Entsiegelungskatastern (§ 19) und der Wärmeplanung (§ 20) sind hier auch Aufgaben zum kommunalen Klimaschutzmanagement verankert. § 18 NKlimaG verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte dazu, konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verwaltungsbetriebs zu entwickeln und ab 2026 ein Klimaschutzmanagement einzusetzen. Das vorgegebene Ziel: Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040. Das Gesetz regelt zugleich den Kostenausgleich durch das Land. Die KEAN bietet Beratung und Werkzeuge zur Unterstützung an, um die anspruchsvollen Ziele zu erreichen.
Welche konkreten Aufgaben kommen auf die Kommunen zu? Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Unterstützungsangebote für verpflichtete Kommunen im Detail vorgestellt.
Alle Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die Region Hannover sind verpflichtet, bis Ende 2025 ein Klimaschutzkonzept für ihre Verwaltung zu entwickeln, zu beschließen und elektronisch an das zuständige Klimaschutzministerium zu übermitteln. Das Konzept dient dem Klimaschutzmanagement als Arbeitsgrundlage und zugleich der fachübergreifenden Verankerung von Klimaschutz in der Verwaltung. Alle Inhalte des Konzepts können und sollen jederzeit fortgeschrieben werden, um technologischen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen gerecht zu werden. Das Gesetz bietet einige Flexibilität, um auf dem Weg zu einer künftigen Treibhausgasneutralität Raum für die jeweiligen Bedingungen vor Ort zu lassen.
Das Klimaschutzkonzept muss fünf zentrale Bausteine enthalten:
Ab dem 1. Januar 2025 übernehmen Landkreise und die Region Hannover eine aktive Rolle bei der Unterstützung ihrer kreis- bzw. regionsangehörigen Gemeinden. Dabei geht es insbesondere um die Nutzung von Klimaschutzfördermitteln. Die Landkreise sind verpflichtet, Beratung anzubieten, um Gemeinden bei der Identifikation passender Förderprogramme zu unterstützen. Darüber hinaus sollen sie auch Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln leisten, um die Hürden für kleinere Gemeinden zu senken. Diese Maßnahme trägt dazu bei, sicherzustellen, dass keine Fördermöglichkeiten ungenutzt bleiben.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle in Absatz 1 des Gesetzes genannten Kommunen – also Landkreise, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Stadt Göttingen - ein Klimaschutzmanagement einrichten. Dieses Management dient als organisatorisches Instrument, um die im Klimaschutzkonzept definierten Maßnahmen strukturiert umzusetzen und somit eine zentrale Koordination der Klimaschutzaktivitäten, eine regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung und eine Anpassung der Maßnahmen an neue Herausforderungen zu gewährleisten. Das Klimaschutzmanagement ist bekanntlich auf die Beiträge der eigenen Verwaltung angewiesen. Die Erhöhung von Klimaschutz zur Pflichtaufgabe - ähnlich wie auch der Umweltschutz oder der ÖPNV sie darstellen - macht diese Zusammenarbeit von einer Kür zum Erfordernis.
Um die Kommunen bei der Umsetzung dieser Klimaschutzaufgaben zu entlasten, stellt das Land Niedersachsen umfangreiche finanzielle Mittel und Ressourcen bereit: Landkreise und die Region Hannover erhalten seit 2024 jährlich die Mittel für zwei Vollzeitpersonalstellen (Entgeltgruppe 12) sowie zusätzliche Sachmittel in Höhe von 30.000 Euro. Die Mittel werden automatisch bis Ende September des jeweiligen Jahres zugewiesen. Für kreisfreie Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen sind entsprechende Mittel für 1,5 Vollzeitpersonalstellen vorgesehen.
Erweiterte Mittel ab 2026: Zur Einführung des Klimaschutzmanagements erhalten die betroffenen Kommunen ab 2026 zusätzliche Mittel für eine weitere halbe Vollzeitstelle für das Klimaschutzmanagement.
Neben den finanziellen und strukturellen Hilfen des Landes können Kommunen auf zusätzliche Unterstützungsangebote der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) zurückgreifen. Diese Angebote sollen die Kommunen befähigen, ihre Aufgaben effizient umzusetzen und zugleich mit- und voneinander zu lernen. Die zentralen Maßnahmen umfassen:
Monatliche Fragestunden: In regelmäßigen offen gestalteten Fragestunden können Vertreterinnen und Vertreter der verpflichteten Kommunen ihre Anliegen direkt an die Ansprechpersonen der KEAN richten. Die Themen reichen von technischen Fragen zur Erstellung der Klimaschutzkonzepte bis hin zu rechtlichen und organisatorischen Aspekten. Dieser strukturierte Austausch ermöglicht es den Kommunen, von bereits erprobten Maßnahmen und Erfahrungen anderer zu profitieren. So können Best Practices übernommen und zeitaufwendige Doppelarbeit vermieden werden.
Einbindung von Fachexpert:innen: zur gezielten Unterstützung der Klimaschutzmanagements und Klimaschutzkonzepte werden von Seiten der KEAN Referent:innen von Fördermittelgebern, Landesministerien und Fachinstituten hinzugezogen. So ist sichergestellt, dass die Kommunen relevante Informationen aus erster Hand erhalten.
Bereitstellung eines Bilanzierungstools: Finanziert vom Land Niedersachsen stellt die KEAN den Kommunen ab Anfang 2025 drei Jahre lang ein THG-Bilanzierungstool mit begleitenden Methodik- und Anwenderschulungen zur Verfügung. Methodik und Abstimmung bei der Datenerfassung ermöglichen eine transparente und landesweit vergleichbare Analyse des Status Quo.
§18 NKlimaG setzt klare Vorgaben für den kommunalen Klimaschutz und stellt gleichzeitig sicher, dass den Kommunen die nötigen Ressourcen und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Durch die Kombination aus gesetzlicher Verpflichtung, finanzieller Zuweisung und praxisnaher Unterstützung erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden die Möglichkeit, aktiv und effektiv zur Erreichung der Treibhausgasneutralität beizutragen.
Klara Pietsch
0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de
Philipp Steiner
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philipp.steiner [at] klimaschutz-niedersachsen.de