Energieeffiziente Gebäude

Energetische Stadtsanierung

Die Modernisierung und damit auch die energetische Erneuerung des alten Gebäudebestandes ist in Städten und Gemeinden eine der großen Herausforderungen der Stadtentwicklung und zentraler Baustein der Energiewende. Die Kommunalverwaltungen betrachten dabei weniger das einzelne Gebäude als vielmehr den Sanierungsprozess von ganzen Quartieren.

Mit einem energetischen Quartierskonzept und dazugehörigem Sanierungsmanagement können Kommunalverwaltungen den Gebäudebestand in ihren Quartieren erfassen und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale erkennen. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und gezielt auf die Umsetzung hin planen. Ein Quartierskonzept zeigt nicht nur die Möglichkeiten einer zukunftsgerichteten Quartiersentwicklung auf, es kann auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach den §§ 136 ff BauGB genutzt werden. Ebenso hilft die energetische Stadtsanierung, die kommunale Wärmeplanung schnell und effektiv in konkrete Maßnahmen zu überführen. 

Das Quartierskonzept im Überblick

Was ist ein Quartier?

Ein Quartier besteht nach der Definition des Förderprogramms aus mindestens zwei zusammenhängenden bebauten Grundstücken einschließlich öffentlicher Infrastruktur. Ein Quartier kann ein ganzes Dorf umfassen, ist in der Regel aber kleiner als ein Stadtteil. Die Quartiersabgrenzung nimmt jede Kommune selbst vor, ganz entsprechend der lokalen Gegebenheiten und Zielsetzungen. Unterscheidungsmerkmale sind zum Beispiel die Siedlungs- und Nutzungsstruktur, das Baualter, die Bauweise oder auch die jeweiligen Eigentumsverhältnisse. 

Typische Quartiere sind historische Stadtkerne, Siedlungen, aber auch Einfamilien- und Reihenhausgebiete unterschiedlicher Baualtersklassen. Quartiere können aus Bestandsgebäuden oder einer Mischung aus Neubauten und Bestandsgebäuden bestehen. Quartiere finden sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch auf dem Land – in großen und in kleinen Gemeinden. 

Was leistet ein Quartierskonzept?

Der Untersuchungsgegenstand und die Zielsetzung des Quartierskonzeptes werden von der jeweiligen Kommune definiert. Es werden die klassischen Fragen der kommunalen Bauleitplanung untersucht und in Bezug zu ihren Auswirkungen auf die energetische Qualität und Versorgung des Quartiers gesetzt. 

Mögliche Ziele eines Quartierskonzeptes könnten sein: 

  • Energieeinsparpotenziale im Quartier zu heben
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Möglichkeit für die Anpassung an den Klimawandel (siehe Niko)
  • Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
  • Mobilität nachhaltig gestalten
  • Nutzung digitaler Technologien (digitaler Zwilling, Smart City). 

Mit einem Quartierskonzept können der Gebäudebestand erfasst und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale aufgezeigt werden. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und gezielt auf die Umsetzung hin planen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der relevanten Akteure und die fokussierte Betrachtung eines Quartiers werden die Umsetzungschancen gegenüber großräumigeren Konzepten verbessert. Auch bietet sich die Chance, im Rahmen einer integrierten Planung verschiedene Zielsetzungen der nachhaltigen Stadtentwicklung aufeinander abzustimmen. 

Je nach Ziel des Konzeptes sollten folgende Aspekte in die Untersuchung einfließen: 

  • Vorhandene städtebauliche Planungen und Konzepte (z.B. Kommunale Wärmeplanung, Klimaschutzkonzept)
  • Innovative Sanierungsansätze (z.B. serielles Sanieren)
  • Aussagen zu Stadtbildqualitäten und Demografie
  • Einbindung der betroffenen Akteure
  • Gesamtenergiebilanz des Quartiers
  • Möglichkeiten zur Steigerung der lokalen/regionalen erneuerbaren Energieversorgung
  • Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse und deren Überwindung
  • Aussage zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und zur Erfolgskontrolle
  • Öffentlichkeitsarbeit 
KfW 432 - Das Förderprogramm

1. Erstellung des Quartierskonzepts

Ein energetisches Quartierskonzept wird von der KfW mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert; finanzschwache Kommunen können sogar eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten.

Zu Beginn sollten Zweck, Ziele und die konkrete Aufgabenstellung für das Quartierskonzept klar definiert werden. Die Phase bis zum fertigen Förderantrag ist häufig arbeitsintensiv und erfordert eine sorgfältige Abstimmung. Fachliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Erarbeitung des Antrags entstehen, können im Rahmen der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.

Die Kommune stellt den Förderantrag und kann die bewilligten Mittel anschließend auch an Dritte weiterleiten – zum Beispiel an Stadtwerke, kommunale Unternehmen oder die Wohnungswirtschaft.

Der maximale Zuschuss für ein Quartierskonzept beträgt bis zu 200.000 Euro je Quartier.

2. Sanierungsmanagement

Bereits während der Erarbeitung des Quartierskonzepts kann die Kommune ein Sanierungsmanagement einrichten. Die förderfähigen Sach- und Personalkosten werden dabei mit 75 Prozent (bzw. 90 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) bezuschusst. Das Sanierungsmanagement kann über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Insgesamt stehen für ein Quartier bis zu 400.000 Euro Zuschuss für das Sanierungsmanagement zur Verfügung.

Es muss dafür keine neue Stelle geschaffen werden: Die Kommune kann bestehendes Personal freistellen oder externe Fachbüros beauftragen.

Das Sanierungsmanagement begleitet die Umsetzung des Quartierskonzepts vor Ort. Dazu gehören unter anderem die Bürgerbeteiligung, die Beratung von Eigentümer:innen, die Koordination gemeinsamer Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Projekten, wie zum Beispiel einem Nahwärmenetz.

Kommunen, die eine Zusage vor dem 15.11.2023 erhalten haben, können ihr Sanierungsmanagement um bis zu zwei Jahre nach den neuen Bedingungen verlängern.

Anträge können ab sofort bei der KfW gestellt werden.

Quelle: KfW Inlandsförderung

Private Investitionen steuerabzugsfähig machen?

Ein Quartierskonzept kann auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes (§§ 136 ff BauGB) genutzt werden. In diesem Fall können Investitionen in die energetische Sanierung nach §§ 10 f und 7 h EStG als Sonderausgabe oder erhöhte Absetzung von der Einkommenssteuer abzugsfähig sein. Diese steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten begünstigen die energetische Gebäudesanierung zusätzlich.

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