1. Erstellung des Quartierskonzepts
Ein energetisches Quartierskonzept wird von der KfW mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert; finanzschwache Kommunen können sogar eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten.
Zu Beginn sollten Zweck, Ziele und die konkrete Aufgabenstellung für das Quartierskonzept klar definiert werden. Die Phase bis zum fertigen Förderantrag ist häufig arbeitsintensiv und erfordert eine sorgfältige Abstimmung. Fachliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Erarbeitung des Antrags entstehen, können im Rahmen der förderfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Die Kommune stellt den Förderantrag und kann die bewilligten Mittel anschließend auch an Dritte weiterleiten – zum Beispiel an Stadtwerke, kommunale Unternehmen oder die Wohnungswirtschaft.
Der maximale Zuschuss für ein Quartierskonzept beträgt bis zu 200.000 Euro je Quartier.
2. Sanierungsmanagement
Bereits während der Erarbeitung des Quartierskonzepts kann die Kommune ein Sanierungsmanagement einrichten. Die förderfähigen Sach- und Personalkosten werden dabei mit 75 Prozent (bzw. 90 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) bezuschusst. Das Sanierungsmanagement kann über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.
Insgesamt stehen für ein Quartier bis zu 400.000 Euro Zuschuss für das Sanierungsmanagement zur Verfügung.
Es muss dafür keine neue Stelle geschaffen werden: Die Kommune kann bestehendes Personal freistellen oder externe Fachbüros beauftragen.
Das Sanierungsmanagement begleitet die Umsetzung des Quartierskonzepts vor Ort. Dazu gehören unter anderem die Bürgerbeteiligung, die Beratung von Eigentümer:innen, die Koordination gemeinsamer Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Projekten, wie zum Beispiel einem Nahwärmenetz.
Kommunen, die eine Zusage vor dem 15.11.2023 erhalten haben, können ihr Sanierungsmanagement um bis zu zwei Jahre nach den neuen Bedingungen verlängern.
Anträge können ab sofort bei der KfW gestellt werden.
Quelle: KfW Inlandsförderung