Nachfrage bringt "Mail-Postfächer und Telefonleitungen zum Glühen"

Steckersolar-Förderung trifft im Landkreis Hildesheim auf großes Interesse

Im Landkreis Hildesheim wurde Anfang Juli ein neues Förderprogramm gestartet, das die Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten mit bis zu 200 Euro fördert. Mit dem Programm kann der Landkreis Hildesheim die Installation von rund 750 Steckersolargeräten fördern, wodurch sich laut Landkreis insgesamt bis zu 360.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen und etwa 144 Tonnen CO2 einsparen ließen. Wir haben mit Martin Komander, Geschäftsführer der gemeinnützigen Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim, über Steckersolargeräte und die Vorteile kommunaler Förderprogramme gesprochen. 

Steckersolargeräte werden aufgrund steigender Stromkosten und dem Wunsch nach unabhängiger und klimafreundlicher Stromversorgung immer populärer. Zudem ermöglichen sie es u.a. auch Mieterinnen und Mietern, ihren eigenen Strom zu erzeugen. Dies war auch für den Landkreis Hildesheim ein entscheidendes Argument zur 1. Auflage eines Förderprogramms für die sogenannten „Balkonkraftwerke“. Denn mit diesen Balkonkraftwerken haben auch Mieterinnen und Mieter – bei einer Genehmigung des Vermieters – eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu produzieren und zu nutzen. Gefördert werden die Geräte dabei im Landkreis Hildesheim mit bis zu 200 Euro, die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 600VA nicht überschreiten.

Das Förderprogramm stößt dabei laut Martin Komander auf ein großes Interesse – auch von Mieterinnen und Mietern: „In den ersten Tagen nach Förderbeginn wurden aufgrund der hohen Nachfrage die E-Mail-Postfächer und Telefonleitungen zum Glühen gebracht. Die Anfragen und Anträge machen dabei deutlich, dass sich auch viele Mieterinnen und Mieter für das Angebot der Balkonkraftwerke interessieren. Mit den Steckersolargeräten hat auch diese Zielgruppe die Möglichkeit, sich stärker mit der Solarenergie zu beschäftigen und die Vorteile in der Praxis kennenzulernen.“

Auch finanziell lohnt sich die Anschaffung eines Steckersolargeräts für die Hildesheimerinnen und Hildesheimer aus dem gesamten Landkreis: Denn bei einem Strombezugspreis von 30 Cent pro Kilowattstunde kann sich durch die Geräte eine Ersparnis je Haushalt von etwa 105€ pro Jahr ergeben. Durch die Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises nochmals. „Hierdurch können wir auch Menschen, die bisher wenig mit Erneuerbaren Energien zu tun hatten, dazu bringen, sich mit der solaren Energie stärker zu beschäftigen. Der Hemmschuh ist geringer als bei einer großen PV-Anlage auf dem Dach, da der Erwerb und die Installation von Balkonkraftwerken einen sanften Einstieg für Interessenten bieten“, führt Komander zu den weiteren Vorteilen der Steckersolargeräte aus.

Der bisherige Erfolg des Programms gibt dem Geschäftsführer der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim recht – gleichzeitig sollten Kommunen und Landkreise, die ein ähnliches Programm aufsetzen wollen, auf das große Interesse aus der Bevölkerung vorbereitet sein. So weist Komander darauf hin, dass es neben den Förderanträgen auch eine Reihe von Rückfragen gibt, die nun sukzessive abgearbeitet werden.

In Hinsicht auf andere Kommunen und Landkreise appelliert Martin Komander: „Ob auf Landkreis- oder Gemeindeebene: Gerade zu Zeiten, wo der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss, sollten solche Angebot für die Bürgerinnen und Bürger mehr Nachahmer finden. Die Installation von Steckersolarmodulen kann leicht umgesetzt werden und die Bevölkerung wird dazu animiert, sich mehr mit den Erneuerbaren Energien zu beschäftigen.“

 

Zum Hintergrund:

Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke im Landkreis Hildesheim wird in Kooperation mit dem Umweltamt von der Kreisverwaltung und der gemeinnützigen Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim organsiert. Für sogenannte Solarsteckermodule oder Balkonkraftwerke kann die Bürgerschaft aus dem Landkreis Hildesheim eine Förderung von max. 200 Euro beantragen. Ca. 100 Anträge aus dem Gesamtkontingent von 750 sind aktuell vorläufig bewilligt (Stand 19.07.2023). Zum Förderprogramm

Weitere Informationen

Was es bei der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Steckersolargeräten zu beachten gibt, haben wir auf unserer Themenseite genauer dargestellt.

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