Häufige Fragen und Antworten zur Treibhausgasneutralität

Treibhausgasneutralität

Warum werden Kommunalverwaltungen treibhausgasneutral?

Landesziele, gesetzliche Vorgaben (bspw. § 18 NKlimaG) und eigene Klimaschutzambitionen erfordern ein systematisches Klimaschutzmanagement. Verantwortlich für durchschnittlich drei Prozent der kommunalen Gesamtemissionen hat die Kommunalverwaltung eine zentrale Vorbildrolle inne – und zugleich erheblichen singulären Einfluss auf Verbesserungen in ihren Einflussbereichen. Durch Effizienz- und Einsparmaßnahmen und den Umstieg auf Erneuerbare leisten Kommunalverwaltungen wichtige Beiträge zur nationalen Treibhausgasneutralität. 

Wie werden Kommunalverwaltungen treibhausgasneutral?

Die Treibhausgasneutralität ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel im Schulterschluss mit vielen Akteur:innen. Mit Beiträgen in ihren Einflussbereichen mit operativer bzw. finanzieller Kontrolle wird die Kommunalverwaltung bereit für eine bundesweite Treibhausgasneutralität. Kernstrategien sind die Senkung des Energiebedarfs, Elektrifizierung und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Ist die CO2-Kompensation ein legitimer Beitrag zur Treibhausgasneutralität?

Auf dem Weg in die Treibhausgasneutralität stehen die Maßnahmen THG-Minderung durch Energieeffizienzmaßnahmen, Ausbau erneuerbarer Energien und Verhaltensänderungen im Vordergrund. THG-Kompensation darf keinesfalls als Ersatz für diese vorrangigen Maßnahmen dienen, sondern bietet Kommunen die Möglichkeit zur freiwilligen Unterstützung zusätzlicher Maßnahmen, bspw. um technisch unvermeidbare Emissionen aus Abfallverbrennung oder Kläranlagen auszugleichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kompensationsprojekte zusätzlich, dauerhaft und überprüfbar sind. Bis eine einheitliche Methodik vorliegt, sollten kompensierte Emissionen bzw. Senken separat ausgewiesen und nicht mit den emittierten Treibhausgasen verrechnet werden.

Organisations- und Bilanzgrenze

Was sind Scope 1, 2 und 3?

Entgegen der Territorialbilanz (BISKO) werden THG-Emissionen von Organisationen zumeist auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard erfasst. Dessen Scopes (engl. Umfang, Bereich) entsprechen dem Einfluss bzw. Wirkpotenzial der Kommunalverwaltung auf THG-Einsparungen. Scope 1 (Verbrennung vor Ort) umfasst alle direkten Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger in kommunalen Heizkesseln und im Fuhrpark entstehen. Scope 2 (bezogene Energie) umfasst den Stromverbrauch in Gebäuden und Infrastruktur sowie gelieferte Fern- und Nahwärme bzw. -kälte. Scope 3 schließlich bezeichnet alle weiteren vor- und nachgelagerten Emissionen, etwa aus der Beschaffung von Papier oder IT-Geräten, Dienstreisen, dem Pendelverkehr der Mitarbeitenden oder Veranstaltungen.

Welche Verwaltungsbereiche sind zu berücksichtigen?

Ein vollständiger Carbon Footprint umfasst alle THG-Emissionen, für die die Kommune Verantwortung trägt. Dazu gehören neben eigenen Verwaltungsgebäuden und angemieteten Liegenschaften auch kommunale Eigenbetriebe sowie Tochtergesellschaften (bspw. Kläranlagen, Wasserwerke oder Schwimmbäder) in operativer bzw. finanzieller Kontrolle. Bereiche, die (noch) nicht berücksichtigt werden, sind im Bericht transparent darzustellen und nachvollziehbar zu begründen (bspw. durch Datenlage oder geringe Relevanz). 

Müssen kommunale Eigenbetriebe in der THG-Bilanz und im Klimaschutzkonzept berücksichtigt werden?

Auch wenn kommunale Eigenbetriebe operativ eigenständig agieren können, verbleibt die rechtliche und finanzielle Verantwortung regelmäßig bei der Kommune. Eine Einbindung in die Treibhausgasbilanz und das Klimaschutzkonzept wird ausdrücklich empfohlen, weil die Dekarbonisierung aller kommunalen Aktivitäten zentrale Voraussetzung für das Erreichen der niedersächsischen Klimaziele ist. Vor einer Einbindung kann geprüft werden, ob der Betrieb wesentlich zur kommunalen Emissionsbilanz beiträgt und Steuerungsmöglichkeiten gegeben sind. Eine Nichtberücksichtigung ist zu dokumentieren.

Wie soll ein Klimaschutzkonzept bis 2040 geplant werden – bei all den Unwägbarkeiten?

Der Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2040 beginnt heute. Klimaschutz ist ein iterativer Prozess und eine dynamische Daueraufgabe. Ein gutes Konzept bietet Orientierung, keine endgültige Vorhersage. Grundlage dafür sind eine belastbare Datenbasis und die Entwicklung wirksamer, realistisch umsetzbarer Maßnahmen. Meilensteine, Zwischenziele und regelmäßige Fortschreibungen, aber auch Pragmatismus und Agilität, helfen dabei, neue Technologien, veränderte Rahmenbedingungen und verbesserte Daten kontinuierlich zu integrieren. So bleibt das Konzept lebendig und die Kommune auf Kurs.

THG-Bilanzierung

Wie detailliert (gebäude- und objektscharf) soll bilanziert werden?

Die Bilanzierung kann je nach Datenlage und Aufwand unterschiedlich fein erfolgen. Eine grobe Aggregation nach Gebäudetypen oder Objektgruppen ist möglich, eine feinere Differenzierung nach einzelnen Gebäuden oder Gebäudeteilen bietet jedoch den Vorteil der Transparenz hinsichtlich Sanierungsschwerpunkten und Hotspots, um Maßnahmen besser priorisieren zu können. Der zusätzliche Nutzen durch höhere Detailtiefe sollte vorher gegen den erhöhten Arbeits- und Datenaufwand abgewogen werden. 

Wie ist die PV-Eigenstromerzeugung in der Bilanz zu berücksichtigen?

Vor Ort erzeugter und direkt selbst genutzter Photovoltaik-Strom kann in Scope 2 mit 0 g CO₂/kWh (marktbasierter Emissionsfaktor) bilanziert werden, wenn ein unmittelbarer physischer bzw. vertraglicher Bezug besteht. Nicht selbst genutzter, sondern ins Netz eingespeister Strom wird nicht emissionsmindernd in der Bilanz berücksichtigt, da er bereits im deutschen Strommix enthalten ist (Vermeidung von Doppelzählung). Eine nachrichtliche Erwähnung eingespeister Mengen ist möglich, beeinflusst aber den individuellen Carbon Footprint nicht. Mit dem sinkenden Emissionsfaktor des deutschen Strommixes durch den fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien verbessern sich künftig auch die Bilanzwerte des Strombezugs.

Welche Emissionsfaktoren sind zu nutzen?

Verwenden Sie möglichst die im jeweils aktuellen BISKO-Methodenpapier festgelegten Emissionsfaktoren für alle Scopes und Sektoren Ihrer Bilanz. Stimmen Sie Ihr Verfahren ggf. bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ab, um Kompatibilität und Vergleichbarkeit von Carbon Footprint und Datenreihen zu gewährleisten.

Wie sind CO₂-Speicher wie Wälder, Moore oder Gebäude zu bilanzieren?

Da es derzeit keinen einheitlichen methodischen Standard zur Einbeziehung natürlicher CO₂-Senken (z. B. Wälder, Moore) in kommunalen Organisationsbilanzen gibt, sollte der Fokus auf der technischen Dekarbonisierung – also der Reduktion (in)direkter Emissionen – liegen. CO₂-Speicher können ergänzend nachrichtlich ausgewiesen werden, fließen jedoch nicht in die eigentliche Emissionsbilanz ein.

Was ist der Unterschied zwischen Carbon Footprint und THG-Bilanz?

Die Begriffe "THG-Bilanz" und "Carbon Footprint" beschreiben beide die systematische Erfassung von Treibhausgasemissionen in CO₂-Äquivalenten, um Emissionen zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Der Begriff der THG-Bilanz wird primär im deutschsprachigen Raum und öffentlichen Sektor im Kontext von Territorialbilanzen (nach BISKO) verwendet. Der Carbon Footprint ist der international gebräuchliche Begriff für die Erfassung von THG-Emissionen in Unternehmen und Organisationen (nach Greenhouse Gas Protocol bzw. ISO 14064). Die Begriffe sind weitgehend synonym zu verwenden.

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