Unterstützung für Kommunen

Treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung

Niedersachsens Kommunen leisten mit der Dekarboni-sierung ihrer Verwaltungen wichtige Beiträge zur Erreichung der Klimaziele. Sie senken langfristig Kosten und steigern die Unabhängigkeit von fossilen Importen. Kommunen, die sich gemäß § 18 NKlimaG oder auf Grundlage eigener Beschlüsse auf dem Weg in die Treibhausgasneutralität befinden, unterstützt die KEAN mit Beratung und konkreten Angeboten – sowie Informationen auf dieser Seite.

Schritt für Schritt zum Klimaschutzkonzept für die Verwaltung

Bereit für die Treibhausgasneutralität

Auf dem Weg in die Treibhausgasneutralität werden kommunale Aktivitäten und Aufgaben von klimaschädlichen Emissionen befreit. Integrierte Klimaschutzkonzepte gestalten diesen Weg ziel- und handlungsorientiert, fachbereichsübergreifend und partizipativ. Neben der energetischen Sanierung bzw. Energieeffizienz in Liegenschaften und Anlagen und dem Ausbau erneuerbarer Energien bieten auch Beschaffung und Nutzung von Technik und Fahrzeugen, Veranstaltungsorganisation, Verpflegung oder Dienstreisen erhebliche Klimaschutzpotenziale. Mit Maßnahmen in diesen Bereichen leisten Verwaltung und Eigenbetriebe schrittweise Beiträge zum treibhausgasneutralen Niedersachsen.

In fünf Schritten zum Klimaschutzkonzept für die treibhausgasneutrale Verwaltung

1. Organisation der Querschnittsaufgabe

Erfolgreicher Klimaschutz erfordert das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsbereiche und Fachabteilungen. Der Aufbau und die kontinuierliche Betreuung von Steuerungsgremien, Arbeitsgruppen und Projektteams sind dabei zentrale Bausteine. Diese Strukturen tragen maßgeblich dazu bei, konkrete Klimaschutzmaßnahmen strategisch zu entwickeln, zu koordinieren, zu etablieren und umzusetzen. Neben der Verwaltungsspitze ist daher auch das Kollegium einzubinden. Finden Sie Verbündete, schaffen Sie gemeinsamen Kontext und stellen Sie die richtigen Fragen: Wo steht die Verwaltung heute, wo will sie hin und welche Schritte sind zu gehen? Welche internen Zuständigkeiten sind zu klären? Welche Gesetze sind relevant? 

Weitere Informationen und Arbeitshilfen:

Difu-Praxisleitfaden Klimaschutz, Kapitel A1, A2, A3 
Gesetze und Normen
IkKa-Methodenrucksack Etappe 1 - IE Leipzig
UBA-Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“, S. 17 ff.

2. Systemgrenzen definieren und Bilanz erstellen

Als zentrale Entscheidungsgrundlage zeigt die Treibhausgasbilanz, an welchen Stellen das Klimaschutzmanagement aktiv werden muss. Methodische Orientierung für die Verwaltungsbilanz bietet das Greenhouse Gas Protocol (Corporate Standard). Zunächst ist von der organisatorischen Systemgrenze eine nachvollziehbare und zielführende Bilanzgrenze abzuleiten. Nicht berücksichtigte Verwaltungsbereiche sollten für künftige Bilanzierungen im Bericht vermerkt werden. In der Bilanz sind grundsätzlich alle (in)direkt beeinflussbaren und mengenmäßig relevanten Emissionen zu erfassen, also Wärme, Fuhrpark, flüchtige Emissionen, Strom und Dienstreisen (Scopes 1 und 2).

Wir empfehlen, pragmatisch und maßnahmenorientiert vorzugehen: Bei Pendelwegen, Beschaffung von IT-Geräten, Verpflegung, Organisation von Veranstaltungen oder dem Einsatz von grauer Energie (Scope 3) sollten Aufwand und Nutzen der Erfassung abgewogen werden. Emissionsfaktoren, auch für die Kommunalverwaltung, bietet das jeweils aktuelle BISKO-Methodenpapier. Aus der Bilanz lassen sich schließlich Minderungspotenziale und Handlungsfelder für Strategien und Maßnahmen ableiten.

Weitere Informationen und Arbeitshilfen:

BISKO-Methodenpapier Juli 2024 (für Emissionsfaktoren)
Difu-Praxisleitfaden Klimaschutz, Kapitel B3.9
Foliensatz Ifeu-Vortrag (Download)
Ifeu-Vortrag „Startschuss!“ - Bilanzierung der treibhausgasneutralen Verwaltung
Ifeu-Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung (Baden-Württemberg) 
IkKa-Methodenrucksack Etappe 2  (System- und Bilanzgrenze) 
IkKa-Methodenrucksack Etappe 3 (Bilanzierung)
The Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard
UBA-Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“, S. 21 ff.

3. Strategien und Maßnahmen entwickeln

Für die kommunale Organisation bedeutet die Treibhausgasneutralität primär den Einsatz von (erneuerbarem) Strom als Energieträger und die systematische Verbesserung der Energieeffizienz in Verwaltung, Eigenbetrieben und Anlagen. Die Entwicklung geeigneter Strategien (bspw. Elektrifizierung des Fuhrparks) und dazugehöriger Maßnahmen (bspw. Installation von Ladepunkten) erfolgt gemeinsam mit den betreffenden Fachbereichen und Kolleg:innen in Gesprächen, Projektteams oder Workshops. Auch kleine und vorbereitende Schritte sind wichtig. Entscheidend ist, dass Strategien zielführend und Maßnahmen ausreichend konkret und handlungsorientiert formuliert werden. Dabei sind Zuständigkeiten, Befugnisse und Zeitpläne abzustimmen. Da sich nicht alle Projekte zeitgleich umsetzen lassen, sollte außerdem eine Priorisierung anhand effektiver Emissionssenkung, Wirkungstiefe, Kosten/Nutzen, Steuerbarkeit oder Dringlichkeit erfolgen.

Weitere Informationen und Arbeitshilfen:

Difu-Leitfaden Treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung, S. 11 f.
Difu-Praxisleitfaden Klimaschutz, Kapitel B6.3, C2.2, C2.3 und C2.4 
IkKa-Methodenrucksack Etappe 5 (Maßnahmen umsetzen)
KlikKS-Ablaufkonzept Zukunftswerkstatt fürs Klima
Projekt Canvas für Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten

4. Monitoring und Controlling

Konzepte und Pläne bilden die Handlungsgrundlagen, doch auch die flexible Handlungsfähigkeit ist essenziell im Klimaschutz. Die Projekte und Maßnahmen müssen sich neuen Umständen und unvorhergesehenen Ereignissen anpassen und nicht umgekehrt. Wir empfehlen daher agiles und flexibles Projektmanagement und (schnelle) Iteration. Schritte und Fortschritte in Klimaschutzprojekten sind strukturiert zu erfassen und zu bewerten. Das Monitoring (Datenbasis: Wo stehen wir? Welche Emissionen und Verbräuche fallen an?) macht den IST-Zustand sichtbar für das Controlling (Zielsteuerung: Wie kommen wir zum Ziel? Müssen wir nachjustieren?). Das Monitoring erfolgt quantitativ anhand von Energie-, Kosten- und THG-Einsparungen und anhand von qualitativen Indikatoren, Meilensteinen und Statusbewertungen. Maßnahmen mit indirekter Wirkung wie etwa Fortbildungen, Kooperationen oder Grundsatzbeschlüsse sollten qualitativ bewertet und berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen und Arbeitshilfen:

Agilität und Klimaschutz
Energie-Monitoring mit Kom.EMS
Difu-Praxisleitfaden Klimaschutz, Kapitel B7 
Difu-Leitfaden Kommunalverwaltung treibhausgasneutral gestalten, S. 14
IkKa-Methodenrucksack Etappe 8 (Überprüfen)
IkKa-Methodenrucksack Etappe 9 (Anpassen)
Projektmanagement-Basics im Klimaschutz

5. Kommunikation und Kooperation

Klimaschutz ist ein Gemeinschaftsprojekt! Sprechen Sie mit Ihren Klimaschutz-Kolleg:innen auch in anderen Kommunen, um voneinander zu lernen. Knüpfen Sie Netzwerke und tauschen Sie sich regelmäßig aus: Wer hat schon mal… wer kennt sich aus mit… Und nicht vergessen: Den Erfolg trägt ein guter Ruf noch weiter – ganz nach dem Credo “Tue Gutes und sprich darüber!” Machen Sie sich und Ihre Arbeit und Erfolge sichtbar und verständlich, ergründen Sie Synergien und transportieren Sie positive Visionen und Bilder um Mitarbeitende, Fachbereiche und legitimierende Räte mitzunehmen.

Weitere Informationen und Arbeitshilfen:

Difu-Checkliste Öffentlichkeitsarbeit
Online-Handbuch: Über das Klima sprechen
Studie: Repräsentative Studie zur tatsächlichen und wahrgenommenen Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Philipp Steiner

0511 89 70 39-33
philipp.steiner [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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