Als zentrale Entscheidungsgrundlage zeigt die Treibhausgasbilanz, an welchen Stellen das Klimaschutzmanagement aktiv werden muss. Methodische Orientierung für die Verwaltungsbilanz bietet das Greenhouse Gas Protocol (Corporate Standard). Zunächst ist von der organisatorischen Systemgrenze eine nachvollziehbare und zielführende Bilanzgrenze abzuleiten. Nicht berücksichtigte Verwaltungsbereiche sollten für künftige Bilanzierungen im Bericht vermerkt werden. In der Bilanz sind grundsätzlich alle (in)direkt beeinflussbaren und mengenmäßig relevanten Emissionen zu erfassen, also Wärme, Fuhrpark, flüchtige Emissionen, Strom und Dienstreisen (Scopes 1 und 2).
Wir empfehlen, pragmatisch und maßnahmenorientiert vorzugehen: Bei Pendelwegen, Beschaffung von IT-Geräten, Verpflegung, Organisation von Veranstaltungen oder dem Einsatz von grauer Energie (Scope 3) sollten Aufwand und Nutzen der Erfassung abgewogen werden. Emissionsfaktoren, auch für die Kommunalverwaltung, bietet das jeweils aktuelle BISKO-Methodenpapier. Aus der Bilanz lassen sich schließlich Minderungspotenziale und Handlungsfelder für Strategien und Maßnahmen ableiten.
Weitere Informationen und Arbeitshilfen:
BISKO-Methodenpapier Juli 2024 (für Emissionsfaktoren)
Difu-Praxisleitfaden Klimaschutz, Kapitel B3.9
Foliensatz Ifeu-Vortrag (Download)
Ifeu-Vortrag „Startschuss!“ - Bilanzierung der treibhausgasneutralen Verwaltung
Ifeu-Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung (Baden-Württemberg)
IkKa-Methodenrucksack Etappe 2 (System- und Bilanzgrenze)
IkKa-Methodenrucksack Etappe 3 (Bilanzierung)
The Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard
UBA-Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“, S. 21 ff.