Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei diesem Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen wichtige Akteure.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.

Die Kommunale Wärmeplanung ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels).In §20 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen der kommunalen Wärmeplanung. Weitere Informationen zum Gesetz sowie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf dieser Seite. Darüber hinaus haben wir eine Übersicht mit den von der Gesetzespflicht betroffenen Kommunen in Niedersachsen erstellt, die Sie hier einsehen können.

Missverständnisse und Mythen

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In einer sechsteiligen Vidoereihe bringt Ihnen unser Mitarbeiter Dr. Georg Schuchardt die kommunale Wärmeplanung näher. Er erläutert die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung, klärt über Missverständnisse und Mythen auf und erklärt, wie die KEAN Kommunen aktiv bezüglich ihrer Wärmeplanungsvorhaben unterstützen kann. Zur vollständigen Playlist auf youtube.com geht es hier

Der Leitfaden

Die KEAN hat als Hilfestellung einen Leitfaden Kommunale Wärmeplanung entwickelt. Er soll Städte und Gemeinden beim Aufbau einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung unterstützen – mit praktischen Arbeitshilfen, Informationen zu Förderprogrammen und Praxisbeispielen aus Niedersachsen.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über den Prozess der Wärmeplanung und stellt in sechs Arbeitshilfen Details der Planungsschritte, mögliche Technologien, Beispiele aus der Praxis und Fördermöglichkeiten vor.

Zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gibt es, beispielsweise im Rahmen der Kommunalrichtline, verschiedene Fördermöglichkeiten. Mehr Informationen finden Sie im Bereich Förderprogramme --> Kommunen.

Veranstaltungsnachlese

Kommunale Wärmeplanung in Niedersachsen

Am 13. Dezember 2022 fand die Online-Veranstaltung "Kommunale Wärmeplanung in Niedersachsen" statt. Es wurde ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Land und Bund zur Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Mit der Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes setzt sich Niedersachsen deutlich ambitionierte Klimaziele und bringt neue Maßnahmen zur Zielerreichung auf den Weg. Eine dieser Maßnahme ist die Pflicht für Gemeinden/Kommunen, in denen ein Mittel- oder Oberzentrum liegt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Es referierten und diskutierten Lothar Nolte, Geschäftsführer der KEAN, Lukas von Below Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), Dr. Georg Schuchardt (KEAN), Dr. Enke Franck aus dem niedersächsischen Umweltministerium und Dr. Dorothea Ludwig von der IP SYSCON GmbH; zur vollständigen VeranstaltungsnachleseHier finden Sie die entsprechenden Video-Vorträge bei youtube zum Ansehen.

Informationen zu den Standortbedingungen für Erdwärmepumpen

Die Umsetzung von Wärmepumpenquartieren ist eine Möglichkeit, die Wärmewende auf kommunaler Ebene gezielt voran zu treiben. In Wohnquartieren wird dazu häufig Umweltwärme aus dem Erdreich (Erdwärme) genutzt. Die Möglichkeiten der Erdwärmenutzung vor Ort hängen stark vom Aufbau des Untergrundes selber ab und können lokal sehr unterschiedlich sein. Dementsprechend kann je nach Standort mehr oder weniger Wärme aus dem Erdreich gewonnen und für die Wärmeversorgung zur Verfügung gestellt werden. Doch nicht nur der Untergrundaufbau, sondern auch administrative und technische Rahmenbedingungen sind zu beachten, da diese die Umsetzung eines Projektes maßgeblich beeinflussen können.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bietet im Bereich der Erdwärmenutzung umfassende Daten für Niedersachsen an. Kommunen aber auch Privatpersonen können vom LBEG eine neutrale und wirtschaftlich unabhängige Beratung im Zusammenhang mit der Realisierung von Wärmepumpen erhalten.

Vortrag zu den Angeboten des LBEG

Holger Jensen, Mitarbeiter der LBEG, informiert in einem Vortrag Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Unternehmen aber auch Privatleute zu den Standortbedingungen von geplanten Wärmepumpenquartieren mit Blick auf:

  • die energetische Eignung des Untergrundes,
  • mögliche absehbare Einschränkungen für den Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen, z. B. durch vorhandene Schutzgebiete o.ä.,
  • mögliche Risiken durch die Untergrundverhältnisse am Standort, z.B. artesisch gespanntes Grundwasser

und informiert über aktuelle technische Optionen zur Erschließung der Wärmequelle.

Ferner bietet das LBEG Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Kommunen oder in der Geothermie in Niedersachsen tätigen Fachleuten.

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"Planung von nachhaltigen Wärmepumpenanlagen - Hilfestellungen durch das LBEG", Vortrag von Holger Jensen

Kontakt

Patrick Nestler

0511 89 70 39-27
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de

Kontakt

Dr. Georg K. Schuchardt

0511 897039-26
georgkonrad.schuchardt [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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