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Energiespar-Contracting für kommunale Liegenschaften ist ein Geschäftsmodell, mit dem ohne den Einsatz öffentlicher Gelder die Energieeffizienz von Gebäuden gesteigert, die Energiekosten gesenkt und CO2-Emissionen verringert werden können. Im Rahmen von Energiespar-Contractings realisieren und begleiten externe Dienstleister Energieeinsparmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften.
Energiespar-Contracting (ESC auch Einspar-Cortracting oder Energie-Einspar-Contracting) ist ein Energiedienstleistungsmodell, um Gebäude und Anlagen zu modernisieren. Neben dem Energiespar-Contracting können Kommunen auch andere Strategien zur Einsparung von CO2-Emissionen und Energiekosten verfolgen. Hier sind insbesondere die Durchführung von Einsparmaßnahmen in kommunaler Eigenregie und die Beauftragung eines Ingenieurbüros mit einem Einsparkonzept für kommunale Liegenschaften zu nennen. Welche der genannten Strategien für die jeweilige Kommune von Interesse ist, hängt u.a. von den verfügbaren Personalkapazitäten, dem technischen Know-how und den verfügbaren monetären Mitteln der Kommune ab.
Beim Energiespar-Contracting plant, realisiert und finanziert ein Energiedienstleistungsunternehmen individuell auf die Liegenschaften zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen. Diese führen zu einer vertraglich garantierten Einsparung beim Energieverbrauch. Diese garantierte Einsparung ist das Herzstück des Energiespar-Contractings. Die eingesparten Energiekosten werden zur Finanzierung der Investitionen und Dienstleistungen genutzt. Dafür erhält der Contractor über einen Zeitraum von üblicherweise 8 bis 15 Jahren eine sogenannte Contracting-Rate. Ein beispielhafter Kostenverlauf beim Energiespar-Contracting ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Kostenverlauf im Energiespar-Contracting bei einem jährlichen Energiepreisanstieg von 2 Prozent. Während der Vertragslaufzeit teilen sich Auftraggeber und Contractor die eingesparten Kosten. Dabei bleibt der jährliche Anteil für den Contractor konstant. Nach Ablauf des Energiespar-Contractings kommt die komplette Energiekosteneinsparung dem Auftraggeber zugute.
Beim Energeispar-Contracting werden individuell auf eine Liegenschaft oder einen Gebäudepool zugeschnittene Effizienzmaßnahmen durch einen Contractor umgesetzt. Hauptziel ist in den meisten Fällen, Energie und Kosten einzusparen. Weitere Motive für ein Contracting können jedoch auch fehlende Personalkapazitäten für die technische Betreuung von Gebäuden, Interesse an der Nutzung von externem Know-how für innovative Maßnahmen, Handlungsbedarfe aufgrund von gesetzlichen Regelungen und ein großer Sanierungsstau sein.
Die Höhe der CO2-Reduzierung ist von den umgesetzten Maßnahmen abhängig. Bereits die effiziente Nutzung von Energie, also die Anlagenoptimierung ist aktiver Klimaschutz. Mehr noch: Anlagenoptimierungen sind gerade im Wärmebereich der Schlüssel, um vermehrt Erneuerbare Energien wie Umweltwärme oder Solarthermie effizient und wirtschaftlich nutzen zu können.
Beim Energiespar-Contracting kommt es zu einer Aufgabenverlagerung und Aufgabenauslagerung. Dies kann zu einer maßgeblichen Arbeitsentlastung für das technische Personal der Kommune führen. Als Bindeglied zwischen Kommune und Contractor bleiben sie jedoch in einer Schlüsselposition für das Gelingen des Einspar-Contractings, da sie spezifische Kenntnisse von vor Ort haben, z.B. über die Gebäudenutzung, und diese an den Contractor weitergeben müssen.
Mit der Beauftragung eines Contractors werden finanzielle Risiken an ihn übertragen. Er übernimmt die Kosten für die Energieeffizienzmaßnahmen und wird dafür über einen vertraglich geregelten Zeitraum an den Einsparungen beteiligt. Die erfolgreiche Umsetzung eines ESC-Projekts und Hebung von Eisparpotenzialen hängt jedoch entscheidend von der sorgfältigen Projektvorbereitung und -entwicklung durch den Gebäudeeigentümer ab. Wenig erfahrene öffentliche Auftraggeber können externe Berater nutzen, die über langjährige Erfahrungen mit ESC-Ausschreibungen verfügen. Der finanzielle Aufwand für die Projektvorbereitung und -entwicklung ist in der Regel durch die per Contracting erwirtschafteten Energie- und Betriebskosten-Einsparungen der ersten Jahre gedeckt.
Oftmals lassen sich bei kleineren Gebäuden notwendige, technisch erschließbare Energiesparmaßnahmen nicht wirtschaftlich darstellen. Durch Poolbildung können diese kleineren Gebäude zu attraktiven Ausschreibungen zusammengefasst werden.
Eigenregie und ESC stehen durchaus nicht im Widerspruch. In der Partnerschaft von internem Energiemanagement mit externem Contracting kann eine Optimierung der Energieeinsparungen erzielt werden. Aber ESC bietet Vorteile: die Senkung des Energieverbrauchs und der Kosten ist vertraglich garantiert, das wirtschaftliche Risiko trägt der Contractor. Er bringt die Investitionen auf und verpflichtet sich vertraglich, die Energiekosten, um einen bestimmten Betrag zu senken.
Erfahrungen aus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kommune und Contractor können vielfach übertragen werden. Somit ist ESC vielfach ein guter Startpunkt, um vorhandene Einsparpotenziale in anderen kommunalen Liegenschaften zu heben.
Prinzipiell lassen sich in fast jedem Gebäude technische und wirtschaftliche Einsparpotenziale finden, die im Zuge des Energiespar-Contractings erschlossen werden können. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und Vertragsmodelle. Die wichtigsten Vertragsmodelle neben dem „klassischen Energiespar-Contracting" werden nachfolgend kurz umrissen.
Verfügt die Kommune über Gebäude mit hohem Energieverbrauch in dem eine Änderung der Nutzung nicht absehbar ist, dann bietet sich das klassische Energiespar-Contracting an. Der Contractor garantiert eine Energiekosteneinsparung basierend vornehmlich auf Maßnahmen rund um die Optimierung der Gebäudetechnik (vom Heizkessel bis zur Wärmeverteilung in Räumen) und des Anlagenbetriebes. Die Energielieferung selbst ist nicht Gegenstand des Contractings (s.u. Energieliefer-Contracting – ELC).
Es stehen sowohl investive als auch nicht- und gering-investive Maßnahmen im Fokus. Beides trägt zum finanziellen Nutzen und zum Klimaschutz bei. Notwendige Investitionen werden aus Energiekosteneinsparungen finanziert, wobei der Contractor vertraglich den Erfolg der Energieeinspar-Maßnahmen über eine feste Laufzeit garantiert.
Die Maßnahmen des klassischen ESC sind vielfältig. Bei den investiven Maßnahmen sei beispielhaft die Erneuerung oder die Erstinstallation von Anlagen zur Strom- und Wärmebereitstellung genannt. Bereits durch Tausch „Alt gegen Neu", also dem Einsatz effizienterer, passgenauerer Anlagen anstelle von alten, oft überdimensionierter Anlagen, werden z. T. erheblicher Spar- und Klimaschutz-Potenziale gehoben. Aber auch kombinierte Systeme zur Energieerzeugung, z.B. mit PV oder Solarthermie, werden häufig im Zuge des klassischen Energiespar-Contractings umgesetzt. Ebenso werden kleinere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der oberen Geschossdecke oder die Verbesserung von Fensterdichtungen durchgeführt. Demgegenüber sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle nicht Gegenstand des klassischen Energiespar-Contractings, da solche Maßnahmen sehr lange Amortisationszeiten von weit mehr als zehn Jahren haben (s. hierzu Energiespar-Contracting Plus).
Andererseits werden beim klassischen Energiespar-Contracting auch vielfach nicht- und gering-investive Maßnahmen durchgeführt. Hier sind zu beispielhaft zu nennen: der Austausch ineffizienter Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich der Heizungssysteme, der Austausch ineffizienter Beleuchtungsmittel durch LEDs , der Einsatz einer neuen Gebäudeleittechnik oder die Betriebsoptimierung bestehender Anlagen.
Das Modell „Energiespar-Contracting plus" ist geeignet, wenn die Kommune auf eine Minimierung der CO2-Emissionen in Richtung Klimaneutralität abzielt, die Möglichkeit hat, Investitionen vorzunehmen und im Anlagenbetrieb vom Knowhow und der Arbeitsleistung eines Contractors profitieren möchte.
Beim Energiespar-Contracting plus wird das klassische Energeiespar-Contracting durch bauliche Sanierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen erweitert. Es schließt also Sanierungsmaßnahmen an der Fassade, den Fenstern etc. ein. Kombiniert man umfängliche Sanierungsmaßnahmen mit der Nutzung erneuerbarer Energien für Strom und Wärme, können so Energiekosten und CO2-Emissionen des Gebäudes minimiert werden – bestenfalls soweit, dass diese mit den Klimaschutzzielen der Kommune bzw. des Bundes für den Gebäudebereich konform sind.
Durch die deutlich längeren Amortisationszeiträume der baulichen Sanierung von z. T. deutlich über zehn Jahren ist ein Baukostenzuschuss des Auftraggebers erforderlich (einmalig oder jährlich). Zentrales Element bleibt aber die Übernahme einer Einspargarantie durch den Contractor, die aus der Kombination von baulicher Sanierung, anlagentechnischer Sanierung, Anlagenoptimierung und Umsetzung nicht- und gering-investiver Maßnahmen entsteht.
Die Kommune verfügt über Gebäude die grundsätzlich in einem guten Zustand sind, die jedoch trotzdem über erhöhte Energiekosten verfügen. Eigenes Know-How und Personalkapazitäten sind nicht vorhanden, dann bietet sich das Modell des „Energiespar-Contracting light" an. Anders als beim klassischen Energiespar-Contracting und dem plus-Modell zielt das Energiespar-Contracting light ausschließlich auf gering- oder nichtinvestive Maßnahmen ab. Energieverbrauchseinsparungen werden vom Contractor garantiert und durch Anlagenoptimierung, Energiemanagement und andere nicht- und gering-investive Maßnahmen Einsparungen bzw. die Einhaltung eines bestimmten Verbrauchsniveaus erzielt. Die Vergütung wird analog zum klassischen Energiespar-Contracting gestaltet.
Das Modell „grünen Energiespar-Contracting" eignet sich für Kommunen, die den Einsatz erneuerbarer Energien forcieren und mit Effizienzmaßnahmen kombinieren möchten. Typisch für diese Form des Contractings ist die Installation von PV-Anlagen aber auch der Einsatz solarthermischer Kollektoren (z. B. bei Schwimmbädern) oder biogener Brennstoffe. Inwieweit für die Umsetzung des Modells ein Baukostenzuschuss erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme selber ab und muss individuell geprüft werden. Daher ist es bei der Projektentwicklung wichtig, zu klären, ob monetäre, organisatorische oder aber ökologische Ziele im Fokus eines Projektes stehen.
Neben dem Energiespar-Contracting gibt es eine weitere Form des Energie-Contractings: Das Energieliefer-Contracting (auch Wärmeliefer-Contracting). Analog zum Energiespar-Contracting steht der Einbau oder die Erneuerung der Anlagen zur Strom- und Wärmebereitstellung eines Gebäudes im Mittelpunkt, hinzu kommt aber noch die Versorgung des Gebäudes mit Nutzenergie. Der gesamte Prozess von Planung, Errichtung und Finanzierung sowie die Betriebsführung und Instandhaltung der Anlage wird einem Contractor übergeben.
Die Vergütung der Leistungen für den Contractor erfolgt durch den Verkauf der erzeugten Nutzenergie (z. B. nutzbare Wärme, nutzbarer Strom, nutzbare Kälte) an den Gebäudeeigentümer. Diese werden vertraglich festgelegt. Dem Contractor obliegt es dabei, die für die Bereitstellung der Nutzenergie notwendige Endenergie (z.B. Erdgas) einzukaufen und in Nutzenergie umzuwandeln. Daher liegt es im Interesse des Contractors, eine effiziente und damit klimafreundliche Betriebsweise der Anlage sicherzustellen.
Hauptanwendung des Energieliefer-Contractings ist wie beim „klassischen" Energiespar-Contracting die Erneuerung oder die Erstinstallation von Anlagen zur Strom- und Wärmebereitstellung. Finanzielle Vorteile und Klimaschutz-Nutzen ergeben sich auch hier bereits durch den Tausch „Alt gegen Neu". So werden effizientere, neuere Anlagen eingesetzt. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien für Strom- und Wärmeanwendungen, z. B. durch Wärmepumpen, Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen, kann in diesem Zuge umgesetzt werden.
Grundsätzlich kann ein Contracting-Prozess in drei Phasen eingeteilt werden.
Die Projektvorbereitung schafft grundsätzlich alle rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Durchführung des ESC. Wenn dazu in der Verwaltung keine Personalkapazität vorhanden ist, kann auf die Hilfe von erfahrenen Projektentwicklern (Energieagenturen, Berater) zurückgegriffen werden. Folgende Schritte fallen in diese Projektphase:
Nachdem alle relevanten Daten bereitgestellt wurden, wird innerhalb von drei bis vier Monaten ein ESC-Konzept erarbeitet. Liegt dieses am Ende der Phase I – Projektvorbereitung vor, findet ein Auswertungsgespräch in der Kommune statt. Hier stehen die monetären und klimarelevanten Vorteile sowie die Aufwendungen seitens der Kommune in Fokus.
Die Kommune kann sich dann dazu entscheiden, den weiteren Weg mit einem Contractor zu gehen. Alternativ kann die Kommune auch entscheiden einzelne Maßnahmen in Eigenregie umzusetzen. Letzteres mag vor allem dann sinnvoll sein, wenn augenfällige Effizienzpotenziale leicht erschlossen werden können, z.B. der Austausch von Glühlampen durch LED, oder die Anpassung des Heizbetriebs an die Nutzungsphasen der untersuchten Gebäude.
Nach der Phase I – Projektvorbereitung und der Entscheidung für ein Energiespar-Contracting wird für die ausgewählten Gebäude ein Vergabeverfahren durchgeführt. Dazu gehört:
Die Phase II – Ausschreibung und Vergabe dauert – abhängig von der Komplexität des Vorhabens – ca. 9 Monate.
Nach Unterzeichnung des Energiespar-Garantievertrags erfolgt die Umsetzung des Projekts. Hierbei können drei Phasen unterschieden werden:
Nach Vertragsende gehen alle Energiesparmaßnahmen an den Auftraggeber über und alle Einsparungen geschehen vollständig zu seinen Gunsten.
Dauer:Üblicherweise beträgt die Laufzeit eines Energiespar-Vertrags zwischen 8 und 15 Jahren.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die grundlegenden Pfeiler jeglichen Verwaltungshandelns und somit auch zur wirtschaftlichen Bewertung von Energiespar-Contracting. Sie verpflichten unter anderem zur Prüfung, inwieweit eine Maßnahme in Eigenregie oder mit Unterstützung durch private Unternehmen erfüllt werden kann. Rechtsgrundlage dazu bilden Art. 114 Abs. 2 des Grundgesetzes, § 6 Abs. 1 im Haushaltsrecht sowie § 7 der Bundes- und § 7 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung. Hierfür sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, bei denen Investitionsrechnungen (Kapitalwertmethode) sowie Nutzwertanalysen inkl. der Betrachtung nicht monetär fassbarer Einflussfaktoren durchgeführt werden.
Niedersächsisches Landesrecht
Die haushaltsrechtliche Einordnung sowie die Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung für Contracting sind auf Ebene der Bundesländer geregelt. Hinweise zu den Länderregelungen im Haushaltsrecht finden sich im Internet unter www.kompetenzzentrum-contracting.de.
In Niedersachsen ist die Durchführung von Energiespar-Contracting für öffentliche Liegenschaften haushaltsrechtlich zulässig, jedoch als kreditähnliches Rechtsgeschäft einzelgenehmigungspflichtig (§ 120 Abs. 6 S. 1 NKomVG, vgl. dazu auch den Runderlass zum Energie-Contracting). Erfolgt die Einstufung von Energiespar-Contracting als Geschäft im Rahmen der laufenden Verwaltung, besteht keine Einzelgenehmigungspflicht (§ 120 Abs. 6 S. 3 NKomVG).
Über die Anrechnung der Zahlungen an den Contractor (Vergütung) auf den Kreditrahmen der Kommune wird auf Basis einer Einzelfallbeurteilung im Rahmen einer Gesamtschau entschieden. Die Beurteilung der Genehmigungspflicht und -fähigkeit kommunaler Forfaitierung erfolgt immer im konkreten Einzelfall (§ 121 Abs. 3 & 4 NKomVG, Ziffer 4.1 des Runderlasses zur Kreditwirtschaft). Darüber hinaus sind ein Anbieterwettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen (§ 28 KomHKVO, § 97 GWB) und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber Eigenbesorgung zu erbringen (§ 110 Abs. 2 NKomVG, vgl. Ziffer 3.1.2 des Runderlasses zur Kreditwirtschaft).
Eine frühzeitige Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu relevanten Vorgaben ist empfehlenswert.
Landkreise, Stadtkreise, große Kreisstädte wenden sich an:
Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Abteilung 3 Referat 33
Telefon: (0511) 120-0
Kreisangehörige Gemeinden wenden sich an den zuständigen Landkreis.
Zukunftsvertrag
Niedersächsische Kommunen und Landkreise können mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung (Zukunftsvertrag) abschließen. Mit diesem Vertrag gewährte das Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe. Im Gegenzug verpflichtet sich die Kommunen/der Landkreis seinen Haushalt auszugleichen und Überschüsse zum Abbau der verbliebenden Fehlbeträge und Liquiditätskredite zu erwirtschaften. Die Senkung von Energie(kosten) kann dazu ein wichtiger Schritt sein.
Grundsätzlich beim Contracting die vollständige Amortisation der Energiesparmaßnahmen über die Kosteneinsparung möglich. Zusätzlich kann eine Haushaltentlastung für die Kommune entstehen, was wiederum als wirtschaftlich im Sinne eines Wertezuwachses zu bewerten ist. Diese Bewertung wird insbesondere dann verstärkt, wenn keine Mittel oder personellen Ressourcen für die Durchführung von Eigenmaßnahmen zu Energieeinsparung zur Verfügung stehen und so eine zum ESC alternative Eigenlösung in der Realität nicht umsetzbar ist.
Vergleich Contracting vs. Eigenbetrieb
Um eine Entscheidung über das Contracting herbeizuführen, muss nach Angebotsauswertung ein Vergleich des wirtschaftlichsten Contracing-Angebots mit den Kosten einer Maßnahmenumsetzung in Eigenregie erfolgen (nach Kapitalwertmethode). Dieser Nachweis ist auch nach NKomVG verpflichtend durchzuführen (vgl. Punkt Niedersächsisches Landesrecht).
CO2-Preis für Bewertung von Klimafolgeschäden
Zur finanziellen Bewertung von Klimafolgeschäden sollte man sich mindestens an der CO2-Preisentwicklung des Klimaschutzgesetzes orientieren. Demgegenüber empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Methodenkonvention (Stand 12/2020) einen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen von 195 €/t CO2 äq. Bei diesem Kostensatz für Schäden durch Treibhausgasemissionen handelt es sich um Durchschnittswerte für Emissionen in Deutschland, deren Wirkung jedoch auch im Ausland auftreten kann.
Änderung der Energiepreise
Energeispar-Contracting-Verträge werden in der Regel für eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahre geschlossen. Für die gesamte Laufzeit gilt ein für die Berechnung der garantierten Einsparung bereits bei der Ausschreibung festgelegter Referenzpreise. Ändern können sich jedoch die realen, an die Energieversorger gezahlten Preise.
Der Vertrag sieht eine so genannte Preisbereinigung vor. Das bedeutet, der Contractor wird nur gegen den Nachweis der Kilowattstunden vergütet, die er gegenüber der Baseline einspart. Die Vergütung erfolgt zu beim Vertragsabschluss fest vereinbarten Preisen. Davon profitiert der Gebäudeeigentümer bei real steigenden Energiepreisen, genauso wie er bei realen Preissenkungen mehr bezahlen muss – allerdings bei garantiert gesenkten Energieverbräuchen. Im wahrscheinlichen Fall von langfristig steigenden Energiepreisen ist das Modell damit besonders auftraggeberfreundlich. Der Auftraggeber (die Kommune) bezahlt heute die Einsparung zu einem fixen Preis, die in Zukunft vielleicht deutlich mehr wert ist.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sucht für das Modellvorhaben 2.0 „Co2ntracting: build the future!" Gemeinden, Städte und Landkreise, die ihre Liegenschaften energetisch modernisieren wollen und dabei auf Energiespar-Contracting (ESC) setzen.
Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie Schulen, Verwaltungen, Stadthallen, Sportstätten oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen. Bei erfolgreicher Bewerbung stellt die dena den Teilnehmenden kostenfrei ESC-Beratende zur Seite, die sie während des gesamten ESC-Umsetzungsprozesses begleiten: von der Ausschreibung und Vergabe über die Realisierung der Effizienzmaßnahmen bis hin zur ersten Abrechnung durch den Contractor.
Weitere Informationen auf der Internetseite zum Modellvorhaben
Einen detaillierten Überblick über das Energiespar- und das Energieliefer-Contracting liefern die dena-Contracting-Leitfäden sowie die Anwendungshilfen anderer Organisationen.
Kompetenzzentrum Contracting
Mit dem von der dena 2010 gegründeten Kompetenzzentrum Contracting wurde eine zentrale Informationsplattform geschaffen. Das Kompetenzzentrums Contracting erleichtert die Anwendung des Contracting-Modells und sorgt so für eine zunehmende Marktdurchdringung.
Projektentwicklerinnen und Berater
Projektentwickler im Energie-Contracting können eine wichtige Mittlerrolle zwischen Energiedienstleistern und potenziellen Kunden einnehmen.
Anbieter
Contracting-Anbieter lassen sich in verschiedenen Datenbanken recherchieren. Hier erhalten Sie einen Überblick
Bei der Umsetzung eines ESC-Projekts sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Neben ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen spielen steuerrechtliche, vertrags- sowie vergaberechtliche Anforderungen eine Rolle. Für alle diese ergeben sich kontinuierlich Änderungen. Jeweils aktuelle rechtliche Anforderungen werden vom Kompetenzzentrum-Contracting im Rahmen des Leitfadens „Energiespar-Contracting: Arbeitshilfe für die Vorbereitung und Durchführung von Energiespar-Contracting" zur Verfügung gestellt. Das Kapitel 2 „Rechtliche Rahmenbedingungen" wird regelmäßig überarbeitet und weiter konkretisiert. Es steht online zur Verfügung unter https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/umsetzungshilfen/dena-publikationen/
Gemeinde Großenkneten: Energiecontrolling im Einsparcontracting (PDF)
Datenbank Praxisbeispiele Contracting beim Kompetenzzentrum Contracting
Im Rahmen der Online-Veranstaltung "Energiespar-Contracting in der kommunalen Praxis" am 01.12.2020 wurde unter anderem berichtet, wie ein Hallenbad der Stadt Korschenbroich mit Hilfe von Energiespar-Contracting saniert wurde:
Wie ein Hallenbad der Stadt Korschenbroich mit Hilfe von ESC saniert wurde
Walter Hintzen | Stadt Korschenbroich, NRW
Technische Umsetzung der Hallenbadsanierung in Korschenbroich aus Sicht des Contractors.
Bertram Beckmann | SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH
Verena Michalek
0511 89 70 39-28
verena.michalek [at] klimaschutz-niedersachsen.de