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Die gesetzlichen Regelwerke wie z. B. das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) bilden Basis und Rahmen für kommunales Handeln. Die gesetzlichen Pflichten und Verordnungen im kommunalen Handlungsfeld werden hier im Detail vorgestellt.
Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Paragraf 17 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre
Die Erstellung der Energieberichte ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §17 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zum Energiebericht und zu den Inhalten. Weitere Informationen zum Gesetz sowie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf dieser Seite.
Detaillierte Informationen zum NKlimaG finden Sie hier sowie ein Dokument mit den am häufigsten gestellten Fragen zum NKlimaG.
Aktuelle Informationen zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) finden Sie in dieser aktuellen Meldung.
Inhalte folgen!
Verena Michalek
0511 89 70 39-28
verena.michalek [at] klimaschutz-niedersachsen.de