Den Energieverbrauch der Liegenschaften im Blick

Kommunales Energiemanagement

Durch ein fachgerechtes Energiemanagement lässt sich die Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften deutlich steigern. Das Erkennen von Einsparpotenzialen und daraus folgende nicht- und geringinvestive Maßnahmen können die Energiekosten um bis zu 20 Prozent senken. Das Niedersächsische Klimagesetz verpflichtet Kommunen daher zur regelmäßigen Energieberichterstattung.

Ziel des kommunalen Energiemanagements ist es, den Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften ohne Komforteinbußen mit nicht- und gering-investiven Maßnahmen zu senken. Grundlage dafür ist die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und Wasser. Durchschnittlich entstehen in den kommunalen Liegenschaften etwa 45 Euro Energiekosten je Einwohner und Jahr. In einer Kommune mit 23.000 Einwohnern entspricht das derzeit jährlichen Kosten von etwa einer Million Euro. Wenn allein mit nicht- und geringinvestiven Maßnahmen 10 bis 20 Prozent der Energiekosten eingespart werden, sind das entsprechend des obigen Rechenbeispiels in jedem Jahr etwa 100.000 bis 200.000 Euro.

Der Energiebericht: Kernelement des Kommunalen Energiemanagements

Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen. Er gibt einen Überblick über den energetischen Zustand der Liegenschaften.

Ein Energiebericht wird jährlich erstellt und den entsprechenden kommunalen Gremien vorgelegt. Damit können die Verantwortlichen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis einer objektiven Entscheidungsgrundlage veranlassen. Auf diese Weise schafft ein Energiebericht die Voraussetzungen für ein strukturiertes Vorgehen und kosteneffiziente Entscheidungen der Kommune auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.

Der Energiebericht ist kommunale Pflichtaufgabe nach dem niedersächsischen Klimagesetz

Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Paragraf 8 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre

Die Angaben zu den Inhalten des Energieberichtes finden sich im Gesetzestext im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (PDF). 

Die Erstellung der Energieberichte ist verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §17 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zum Energiebericht. Weitere Informationen zum Gesetz sowie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf dieser Seite.

Gewusst wie

Hilfestellungen zum Energiebericht

Die KEAN hat Hilfestellungen für Kommunen erarbeitet, die sich im Zusammenhang mit der in Niedersachsen vorgesehenen Energieberichtspflicht zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen.

Das Faktenpapier "Gewusst wie: Der kommunale Energiebericht" (PDF) erläutert die notwendigen Inhalte und Arbeitsschritte und nennt eine Reihe von Werkzeugen und Dokumenten, die die Erstellung erleichtern.

Der "Musterenergiebericht mit Anleitung" (PDF) zeigt eine beispielhafte inhaltliche Gliederung und Darstellungen, die den Adressaten die wichtigsten Informationen zum kommunalen Energieverbrauch kompakt vermitteln. Daneben enthält er Anleitungen für die Erstellung der jeweiligen Kapitel und Verweise auf Quellen für die Erstellung des Berichtes.

Wie bilde ich Energieverbrauchskennwerte?

Energiekennzahlen sind ein zentrales Element des Energieberichts und die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes. Doch was genau ist ein Energieverbrauchskennwert und wie kann er ermittelt werden?

"Gewusst wie: Bildung von Energieverbrauchskennwerten" als PDF

  • Was ist ein Energieverbrauchskennwert?

    Der Energieverbrauchskennwert oder die Energiekennzahl gibt den Jahresenergieverbrauch (Strom oder Wärme) eines Gebäudes in kWh bezogen auf den m² Nettogrundfläche an.

  • Der Nutzen von Energiekennzahlen

    Energiekennzahlen sind die Basis für die energetische Beurteilung eines Gebäudes und sie ermöglichen 

    • die Kontrolle und Beurteilung des Energieverbrauches bestehender Gebäude
    • den (auch interkommunalen) Vergleich mit Gebäuden gleicher Nutzung
    • die Beurteilung des energetischen Gebäudezustandes anhand von Durchschnittswerten
    • die Aufstellung von Prioritätenlisten für die Sanierung und
    • den Nachweis von Energie- und Kosteneinsparungen.

     

    Erst der Verbrauchskennwert lässt einen Vergleich der Liegenschaften hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und ihres Sanierungspotentials zu. Das zeigt auch das Strom-Wärme-Diagramm.

  • Wie wird der Kennwert gebildet?

    Der Verbrauchskennwert wird bei Gebäuden aus dem ermittelten Jahresenergieverbrauch in kWh und der Nettogrundfläche (NGF) gebildet. Der Heizenergieverbrauch muss witterungsbereinigt werden, damit unterschiedliche Witterungsverläufe nicht das Ergebnis verfälschen.

    Verbrauchskennwert = Verbrauch (kWh/a) / Energiebezugsfläche (m2)

  • Witterungsbereinigung

    Eine Witterungsbereinigung der Heizenergieverbrauchsdaten ist notwendig, um die Verbrauchsentwicklung unabhängig vom Witterungseinfluss und vom Standort nur vor dem Hintergrund der Effizienz beurteilen zu können. Das witterungsbereinigte Ergebnis entspricht dem Verbrauch, der bei einer durchschnittlich kalten Heizperiode entstanden wäre. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit von Jahr zu Jahr und von Ort zu Ort ermöglicht.

    Zur Witterungsbereinigung wird der Heizenergieverbrauch eines Jahres mit einem Klimafaktor multipliziert. Die Klimafaktoren werden vom Deutschen Wetterdienst für jeden Postleitzahlbereich monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt.

    www.dwd.de/klimafaktoren

  • Ermittlung der Nettogrundfläche (NGF)

    Für die Kennwertbildung nach EnEV wird der Verbrauch auf die Nettogrundfläche (NGF) bezogen. Diese kann für verschiedene Gebäudekategorien mithilfe einfacher Umrechnungsfaktoren aus der Bruttogrundfläche (BGF) ermittelt werden. Die Bruttogrundfläche ist einfach zu ermitteln, sie ergibt sich aus den Außenmaßen des Gebäude und der Anzahl der Geschosse.

    Diese Flächenumrechnungsfaktoren erhält man in der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Stand: 7. April 2015)

    Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (Link zur PDF-Datei)

  • Vergleich der eigenen Kennwerte mit Durchschnittswerten

    Um die Effizienz der eigenen Liegenschaften beurteilen zu können, werden die ermittelten Kennwerte mit den Vergleichswerten gleichartiger Liegenschaften verglichen. Entsprechende Vergleichswerte für Gebäude gleicher Nutzung findet man in der EnEV und ebenfalls in der oben genannten Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Tabellen 2.1 und 2.2).

    Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte (Link zur PDF-Datei)

Für einen schnellen Überblick: Das Strom-Wärme-Diagramm

Der Energiebericht umfasst die Energiebilanzen aller kommunalen Gebäude und stellt sie systematisch dar. Das geschieht anhand von Energieverbrauchskennwerten. Aus den ermittelten Kennzahlen lässt sich mit Hilfe des Strom-Wärme-Diagramms eine übersichtliche Vergleichsdarstellung der kommunalen Gebäude anfertigen. Ein solches Diagramm ist als laienverständliche Entscheidungsgrundlage für Sanierungsmaßnahmen sehr hilfreich.

Das Strom-Wärme-Kosten-Diagramm stellt den Energie- und Kostenverbrauch von bis zu 20 Liegenschaften auf einen Blick in einer Darstellung sehr übersichtlich dar. Es ermöglicht damit auch dem Laien einen Vergleich der verschiedenen Gebäude auf einen Blick. Es bietet sich daher für die Darstellung und den Vergleich in einem kommunalen Energiebericht an.

Das Diagramm bildet anhand von Kennwerten (kWh/Quadratmeter) den Jahresenergieverbrauch in den Bereichen Strom und Wärme ab. Die Größe der Kreise zeigt die jeweilige Kostenrelevanz der Liegenschaft auf, die Position der Kreise innerhalb des Diagramms zeigt die jeweilige Abweichung der Kennwerte von den EnEV 2009 Zielwerten für Gebäude dieser Nutzungsart.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen stellt den niedersächsischen Kommunen die Excel-Datei zur Erstellung dieses Diagramm in Ihrem Energiebericht auf Nachfrage gern zur Verfügung.

Strom-Wärme-Diagramm erstellt mit Excel-Tool der KEAN

Hilfen bei der Datenerfassung und Berichterstellung

Energiemanagement-Software

Wenn man bedenkt, wie viele unterschiedliche Zählerstände, Verbrauchswerte und damit verbundenen Kennwerte bei einem professionellen Kommunalen Energiemanagement (KEM) anfallen, wird deutlich, dass klassische Tabellenkalkulationsprogramme schnell an ihre Grenzen stoßen. Softwareprodukte für das kommunale Energiemanagement bieten daher die Möglichkeit, die Energie- und Wasserverbrauchsdaten zentral zu erfassen und zu verwalten. Die Kennwertbildung geschieht automatisiert, Wetterdaten für die Durchführung einer witterungsbereinigten Wärmeverbrauchsauswertung sind häufig bereits hinterlegt. Letztendlich kann eine gute Software aus den hinterlegten und individuell erfassten Daten einfach die Darstellungen für einen kommunalen Energiebericht generieren.

Verschiedene Softwarehersteller bieten Produkte an, die auf die Bedürfnisse von Kommunen ausgerichtet sind. Der Leistungsumfang und die mit einer Produktlizenz verbundenen Kosten variieren stark, so dass eine Entscheidung für „die richtige Software" stets von den individuellen Anforderungen in der Kommune abhängt.

Vor Beschaffung einer Energiemanagementsoftware steht für die Kommunalverwaltung daher die Aufgabe, sich Gedanken über die Anforderungen an eine Software zu machen. Diese Kriterienliste (PDF) bietet Hilfestellung für die Beschaffung der Software.

Erfahrungen von Software-Anwenderinnen und -Anwendern

Die KEAN hat mit acht Anwenderinnen und Anwendern verschiedener Softwarealternativen über ihre Erfahrungen gesprochen. Mit diesen Interviews möchte die KEAN einen Einblick in die unterschiedliche Softwareanwendungen geben. Wir hoffen, Ihnen so auf der Suche nach dem passenden Softwareprodukt eine Entscheidungshilfe geben zu können.

Die kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen gerne für Rückfragen bereit. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt der Interviews persönliche Meinungen widerspiegelt und es sich dabei nicht um eine Empfehlung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen handelt. Die einzelnen Softwareprodukte können je nach den individuellen Umständen und Anforderungen mehr oder weniger für Ihre Kommunen geeignet sein.

  • EKOMM in der Stadt Sarstedt
  • EXCEL in der Stadt Emden
  • FM-Tools von Axians Infoma in der Gemeinde Bad Zwischenahn
  • FM-Tools von Axians Infoma in der Stadt Papenburg
  • INM Management im Landkreis Harburg
  • INM Management in der Klimaschutzagentur Weserbergland
  • InterWatt in der Stadt Laatzen
  • LiMBO in der Samtgemeinde Harsefeld

Zu den Interviews (PDF)

Personelle Ressourcen und Fördermöglichkeiten

Mit dem Kommunalen Energiemanagement und der dazu zählenden Energieberichterstattung sind vielfältige Aufgaben verbunden, die sowohl technischen Sachverstand als auch kommunikatives Geschick und Organisationstalent bedürfen. So rät das Management-System ISO 50.001, ein Energie-Team mit verschiedenen Funktionen aus der Kommunalverwaltung zu etablieren.

Wieviel Zeit das KEM in Anspruch nimmt, ist abhängig von der Größe der Kommune und der Anzahl der kommunalen Liegenschaften. Als grober Daumenwert kann angenommen werden, dass eine Kommune mit

  • ca. 25.000 Einwohnern
  • 55 Liegenschaften
  • ca. 1,125 Mio. Euro Energie- und Wasserkosten p.a. (45€ /EW)

eine Vollzeitstelle benötigt, um das KEM in den ersten Jahren einzuführen. Und die Stelle rechnet sich: Viele Kommunen haben aufgezeigt, dass mit dem KEM 10 Prozent Energiekosten eingespart werden können – im Fall der vorgenannten Beispielkommune 112.500 Euro jährlich.

Professionelle Unterstützung können Kommunen von Drittanbietern und vielerorts in Niedersachsen auch von regionalen Energieagenturen erhalten.

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) mit einem Kosten-Zuschuss, unter anderem für:

  • die Beauftragung von externen Dienstleistern zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems und
  • die für das Energiemanagement notwendige Software sowie mobile und feste Messtechnik, Zähler und Sensorik.

 

Maßnahmen des kommunalen Energiemanagements

Um die mit dem Energiebericht ermittelten Einsparpotenziale auch zu nutzen, sind praktische Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in kommunalen Liegenschaften nötig. Dazu gehören sowohl nicht- und geringinvestive Maßnahmen wie die Optimierung der Gebäudetechnik und die Förderung des energiesparenden Nutzerverhaltens, als auch investive Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden und die Erneuerung von technischen Anlagen.

Nicht- und geringinvestive Maßnahmen

Nicht- und geringinvestive Maßnahmen sollten zu Beginn des kommunalen Energiemanagements umgesetzt werden, denn sie versprechen schnelle Erfolge und bedürfen keiner großen finanziellen Ausstattung. Und schnelle Erfolgserlebnisse tragen zur Motivation aller Beteiligten bei. Allein mit diesen Maßnahmen können bis zu 20 Prozent der Energiekosten eingespart werden.

Optimierung der Haustechnik

Im Bereich der Haustechnik sind die wichtigsten nicht- und geringinvestiven Maßnahmen die Optimierung des Betriebs der haustechnischen Anlagen, zum Beispiel die Reglung der Vorlauftemperatur, die Nachtabsenkung sowie die Regelung der Laufzeiten von Heizung und Lüftung.

Unsere Checkliste mit Maßnahmen im nicht-investiven Bereich (PDF) bietet einen guten Überblick über die Möglichkeiten und dient als Leitfaden für einen Gebäuderundgang. Außerdem haben sich Dienstanweisungen, die den effizienten Umgang mit der Haustechnik regeln, bewährt. Hier finden Sie eine Beispiel-Dienstanweisung zum Betrieb haustechnischer Anlagen (doc.). Für Hausmeister, die täglich mit der Haustechnik umgehen, haben wir außerdem ein speziell zugeschnittenes Schulungsangebot.

Durch die kontinuierliche Überwachung der haustechnischen Anlagen wird der Betrieb fortlaufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst und somit optimiert. Nutzungszeiten, Witterungsverhältnisse, vertragliche Rahmenbedingungen sowie bauliche Gegebenheiten und Zuständigkeiten ändern sich von Zeit zu Zeit. Energiemanagement ist folglich ein dauerhafter Prozess.

Maßnahmen zum Nutzerverhalten

Neben der richtigen Einstellung der technischen Anlagen spielt das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer in den kommunalen Liegenschaften eine entscheidende Rolle. Heizung, Lüftung, die Warmwasserbereitung und Beleuchtung können nur energiesparend arbeiten, wenn sie auch entsprechend genutzt werden.
Ein wirksames Mittel, um die kommunalen Mitarbeiterinenn und Mitarbeiter zu energiesparendem Verhalten in den Gebäuden zu motivieren, sind Energiespar-Kampagnen.
 

GreenIT – Maßnahmen für energieeffiziente IT-Technik

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ist aus der kommunalen Verwaltung nicht mehr wegzudenken. Gerade dieser Bereich bietet großes Einsparpotenzial bei Energie und Ressourcen. Um Einspareffekte dieser komplexen Systeme realisieren zu können, braucht es jedoch viel Know-how. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat für acht kleine und mittelgroße Modellkommunen speziell zugeschnittene Green IT Strategien und Konzepte mit dem Fokus auf nicht- und geringinvestive Maßnahmen entwickelt. Die Ergebnisse stellt die DUH kostenfrei allen Kommunen zur Verfügung. Neben einfachen Tipps zur Energieeinsparung stellt sie auch ein „Starterkit" zum Download bereit. Das Starterkit bietet Unterstützung bei der Status Quo-Erfassung der IT, enthält Hinweise zu aktuellen Förderprogrammen und zur Einstellung qualifizierter externer Berater.
Zur Projektseite GreenITown

Außerdem bietet die DUH kurze Video-Tutorials, in denen Technologien wie „Virtualisierung" oder „Power over Ethernet" kurz und prägnant erklärt werden.

 

Investive Maßnahmen

Umfänglichere Energiespar- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen einer genaueren Planung. Nach der Bestandaufnahme und Datenauswertung im Energiebericht sollten einzelne Gebäude gezielt analysiert werden, um die anstehenden Investitionen so effektiv wie möglich vornehmen zu können.
Das Strom-Wärme-Kosten-Diagramm ist eine gute Grundlage für die Entscheidung darüber, in welchen Liegenschaften investive Maßnahmen zuerst notwendig sind.

Tipp:
Das BAFA fördert mit einem eigenen Programm die Energieberatungen für Nichtwohngebäude. Mit Hilfe dieser Förderung können Sanierungsfahrpläne für die einzelnen Liegenschaften entwickelt werden.

Energieeinspar-Contracting

Eine weitere Möglichkeit, den Energieverbrauch in den Liegenschaften zu senken, ist das Energieeinspar-Contracting. Dabei wird die Identifizierung von Einsparpotenzialen und die Umsetzung von Maßnahmen an einen Dienstleister (Contractor) übergeben. Vertraglich garantiert der Contractor den Erfolg der Energieeinspar-Maßnahmen über eine feste Laufzeit. Notwendige Investitionen werden aus den Energiekosteneinsparungen finanziert.

Fragen? Wir helfen gern weiter

Kontakt

Patrick Nestler

0511 89 70 39-27
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de