Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und DIN EN 17463 (VALERI)
Seit Inkrafttreten des EnEfG im November 2023 sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigwattstunden (GWh) in den letzten drei Jahren dazu verpflichtet, ein Energie- (EnMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) einzuführen (§ 8 EnEfG). Bei den nach § 8 EnEfG einzuführenden Managementsystemen muss es sich um ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder um das Umweltmanagementsystem EMAS handeln. Ein UMS nach DIN EN ISO 14001 wird nicht anerkannt. § 8 Abs. 3 EnEfG formuliert zudem Mindestanforderungen an die Managementsysteme, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen z. B. in der Lage sind, ihre Abwärmepotenziale kontinuierlich zu erfassen. Betroffene Unternehmen sollten also ihre genutzten EnMS und UMS dahingehend überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Für die Umsetzung haben Unternehmen 20 Monate Zeit, das gilt entweder nach Inkrafttreten des Gesetzes oder nach Überschreitung der Verbrauchsschwelle.
Außerdem müssen alle Unternehmen, die entweder ein oben beschriebenes Managementsystem eingeführt haben oder die verpflichtet sind ein Energieaudit nach EDL-G durchzuführen und gleichzeitig einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh aufweisen, ihre energiebezogenen Investitionen mittels VALERI bewerten und konkrete Umsetzungspläne erstellen.
Die Umsetzungspläne für Effizienzmaßnahmen sind zu veröffentlichen.
Wirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn sich nach 50 % der Nutzungsdauer einer Investition ein positiver Kapitalwert einstellt. Die maximal zu berücksichtigende Nutzungsdauer ist auf 15 Jahre festgesetzt.
> Zum Energieeffizienzgesetz
> Themenseite EnEfG
> Nachlese zur Info-Veranstaltung „Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes und der VALERI-Norm für Unternehmen“