Kiss-Projekt

Energiemanagement in der Sozialwirtschaft

Ein systematisches Energiemanagement hilft Einrichtungen der Sozialwirtschaft, ihren Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken, ihr Personal zu entlasten und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Für bestimmte Einrichtungen ist ein Energiemanagementsystem sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Energiemanagementsysteme (EnMS) erfassen automatisiert Daten und bieten eine zeitaufgelöste Übersicht über Energieverbräuche. Das erleichtert die Identifikation von Einsparpotenzialen und die Umsetzung effizienzsteigernder Maßnahmen. Gleichzeitig entlastet die Automatisierung die Verantwortlichen und liefert belastbare Daten für fundierte Entscheidungen.

So können Einrichtungen der Sozialwirtschaft den Herausforderungen durch steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben, Personalknappheit und den Wunsch nach nachhaltigem Handeln systematisch und effizient begegnen.

Was ist Energiemanagement?

Als Energiemanagement bezeichnet man die Kombination aus

  • dem systematischen Energiedatenmonitoring, also einer automatisierten, kontinuierlichen Erfassung aller wesentlichen Energieverbräuche und -kosten

    mit einer

  • fortlaufenden Analyse und Bewertung der Daten mit dem Ziel, Optimierungspotenziale zu erkennen und Energiesparmaßnahmen umzusetzen
  • sowie einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten für den Prozess.

Es dient dazu, die Energieverbräuche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten transparent darzustellen und zu kommunizieren, nachhaltig zu optimieren und zu reduzieren. Die Datengrundlage dient dazu, fundierte unternehmerische Entscheidungen für Effizienzmaßnahmen zu treffen und Einsparpotenziale zu realisieren.

Energiemanagementsysteme (EnMS) erfassen automatisiert Daten und bieten eine zeitaufgelöste Übersicht über Energieverbräuche. Das erleichtert die Identifikation von Einsparpotenzialen und die Umsetzung effizienzsteigernder Maßnahmen. Gleichzeitig entlastet die Automatisierung die Verantwortlichen und liefert belastbare Daten für fundierte Entscheidungen.

So können Einrichtungen der Sozialwirtschaft den Herausforderungen durch steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben, Personalknappheit und den Wunsch nach nachhaltigem Handeln systematisch und effizient begegnen.

Vor allem größere Unternehmen unterliegen häufig einer gesetzlichen Verpflichtung zum Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems. Liegt keine gesetzliche Verpflichtung vor, besteht auch die Möglichkeit der (teilweisen) Einführung eines Energiemanagementsystems, um die entsprechenden Vorteile ohne den Aufwand für eine Zertifizierung zu nutzen.

Vorteile des Energiemanagements
  • Unterstützt dabei, Transparenz über die Energieverbräuche und -kosten zu gewinnen
  • Entlastet Mitarbeitende: Durch automatisierte Datenerfassung sind keine manuellen Arbeitsvorgänge durch die verantwortlichen Personen erforderlich
  • Ermöglicht die Reduzierung der laufenden Kosten
  • Steigert die Energieproduktivität
  • Ermittelt und minimiert CO2-Emissionen
  • Verbessert Betriebsabläufe und Prozesse
  • Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit
  • Führt zu einer Verbesserung des Unternehmensimages
  • Trägt zum Umwelt- und Ressourcenschutz und der Sensibilisierung von Beschäftigten bei
  • Ermöglicht die Nutzung von Fördermöglichkeiten und anderen Erleichterungen
  • Erfüllt, sofern vorhanden, die gesetzliche Pflicht zum Energieaudit (EED Art. 8 Energieaudits) und die Pflicht zur Einführung eines Energie- (EnMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) nach §8 EnEfG
Ziele des Energiemanagements
  • Frühzeitiges Erkennen von auffälligen Energieverbräuchen bspw. aufgrund defekter Anlagentechnik, fehlerhafter Anlagensteuerung, Nutzungsverhalten u.ä. Dadurch lassen sich unvorhergesehene Kostensteigerungen frühzeitig vermeiden.
  • Kosten planbar machen (Wirtschaftsplan); Förderzuschüsse können rechtzeitig gesucht und beantragt werden, Anlagen erreichen sukzessive den „aktuellen Stand der Technik“
  • Grundlage für ein planbares und vorausschauendes Wirtschaften (Agieren statt reagieren)
  • Wissensaufbau
  • Sicherung des Rechtsrahmens
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung
Typische Energieverbraucher in der Sozialwirtschaft
  • Heizung und Warmwasseraufbereitung
  • Lüftung und Klimaanlagen
  • Beleuchtung
  • Großküchen und Wäschereien
  • Fuhrpark (z.B. bei ambulanten Pflegediensten)
  • Werkstätten
Besondere Herausforderungen in der Sozialwirtschaft
  • Unterschiedliche Gebäudestrukturen (Neu- und Altbau, Wohn- und Nichtwohngebäude, Mischformen)
  • Unterschiedliche Tätigkeitsfelder/Aufgaben (z.B. stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Werkstätten)
  • Teils 24-Stunden-Betrieb (z.B.  in Pflegeheimen)
  • Begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen
  • Komplizierte Förderlandschaft

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Umsetzung eines EnMS

Ein erfolgreiches Energiemanagement steht und fällt mit klaren Zuständigkeiten und der Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Nur wenn alle Beteiligten wissen, was wann durch wen zu tun ist, und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen, kann ein EnMS erfolgreich eingeführt und betrieben werden. Entsprechend ist eine gute Kommunikation der halbe Erfolg. 

Der Fokus der folgenden Schritte liegt auf der praktischen Umsetzung und nicht auf den normativen Vorgaben des Managementsystems. Weiterführende Informationen zum normativen Rahmen sowie zur technischen Umsetzung solcher Systeme finden Sie in unserem Leitfaden für Betriebliches Energiemanagement.

Schritt 1: Die Geschäftsführung definiert Ziele, benennt ein Energiemanagement-Team und definiert Verantwortlichkeiten

Die Unterstützung der Geschäftsführung bei Einführung und Betrieb eines EnMS ist essenziell für eine erfolgreiche Umsetzung. Daher sollte diese in einem ersten Schritt strategische Ziele festlegen und das Energiemanagement als festen Bestandteil im Unternehmen verankern. Dazu gehört die Benennung eines Energiemanagement-Teams, das sich um die operative Umsetzung kümmert und mit den notwendigen Befugnissen zur Umsetzung des EnMS ausgestattet ist. Das Energiemanagement-Team plant, koordiniert und überwacht die weiteren Schritte und informiert die Geschäftsführung über den Fortgang. Die Größe und personelle Zusammensetzung des Teams sollte abhängig vom Unternehmen so gewählt werden, dass alle relevanten Unternehmensbereiche vertreten sind.  

Schritt 2: Geschäftsführung informiert Mitarbeitende

Wichtig ist die Information aller Mitarbeitenden bezüglich der Einführung und der Ziele des EnMS durch die Geschäftsführung. Dabei sollte auch die Rolle des Energiemanagement-Teams erklärt und die Mitarbeitenden für ihre Unterstützung/ihre Rolle sensibilisiert werden, denn alle Mitarbeitenden sind gefragt, im Arbeitsalltag bewusst mit Energie umzugehen. Transparenz ist hier der wesentliche Punkt. Hinweise auf zukünftig durch das EnMS zu erwartende Arbeitsentlastungen können die Akzeptanz von Maßnahmen erhöhen.  

Schritt 3: Das Energiemanagement-Team identifiziert wesentliche Energieverbräuche und -verbraucher

Ein zertifiziertes EnMS muss die „wesentlichen“ Energieverbräuche abdecken. Für Unternehmen, die nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG § 8) zum Betrieb eines EnMS verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) des BAFA die Vorgabe, wenigstens 90 % der Energieverbräuche abdecken. Deshalb ist zu Beginn der Einführung zunächst die Identifikation der wesentlichen Energieverbraucher erforderlich. Oft sind die Großverbraucher bekannt oder offensichtlich. Falls dies nicht der Fall ist, kann das Energiemanagement-Team Unterstützung z.B. in Form eines Energieaudits durch einen externen Dienstleister (Energie-Effizienz-Expertenliste) erhalten.

Schritt 4: Techniker installieren Energiedatenmonitoring (EDM)

Die in Schritt 3 identifizierten Energieverbraucher werden sukzessiv mit Sensorik ausgestattet, die eine automatisierte und zeitaufgelöste Erfassung der Energieverbräuche durchführt. Die Verbrauchsdaten laufen in einem zentralen Datenportal zusammen, wo sie aufbereitet und übersichtlich dargestellt werden. Die Installation und Inbetriebnahme des EDM kann durch externe Dienstleister erfolgen. Falls eine spätere Zertifizierung des EnMS erforderlich oder gewünscht ist, muss bei der Installation auf die Wahl zertifizierungsfähiger Produkte geachtet werden. 

Schritt 5: Das Energiemanagement-Team analysiert Verbrauchsdaten und initiiert erste Maßnahmen

Die Analyse der zeitaufgelösten Verbrauchsdaten durch das Energiemanagement-Team liefert Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale, beispielsweise durch Abschaltung von Verbrauchern in Zeiten, in denen diese nicht benötigt werden. Hausmeister und technische Mitarbeiter setzen die Maßnahmen um und übernehmen die regelmäßige Kontrolle von Anlagen und Geräten. Die Hebung solcher Einsparpotenziale durch einfache und in der Regel nicht- oder geringinvestive Maßnahmen schafft erste Erfolge.

Schritt 6: Das Energiemanagement-Team verfolgt und kommuniziert Erfolge

Das kontinuierliche EDM ermöglicht die Quantifizierung der Wirkung von Einsparmaßnahmen. Erzielte Einsparungen und auch durch das EnMS erreichte Arbeitsentlastungen sollten offensiv insbesondere in Richtung der Geschäftsführung und der von der Umsetzung des EnMS betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert werden, um den Mehrwert des Systems deutlich zu machen. Allgemein gilt es allen Mitarbeitenden den Prozess und die Fortschritte transparent dazulegen und sie auf diese Weise für ihr Mitwirken zu motivieren.

Schritt 7: Das Energiemanagement-Team verstetigt ein kontinuierliches Energiemanagement

Um beim Energiemanagement kontinuierlich Erfolge zu erzielen, sollten die zugrunde liegenden Prozesse entsprechend des PDCA-Zyklus („plan, do, check, act“) regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dazu gehört, wer welche Energiedaten in welchen Intervallen analysiert, wer auf Basis dieser Auswertungen Entscheidungen trifft und wer die daraus abgeleiteten Maßnahmen bis wann umsetzt. Es bietet sich an, solche Abläufe in bestehende Strukturen – etwa im internen Berichtswesen – zu integrieren.

Schritt 8: Zertifizierung durchführen

Abschließend kann oder muss (bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung zum Betrieb eines Energiemanagementsystems) das Energiemanagementsystem zertifiziert werden. Dies geschieht in der Regel entweder nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS.

Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet

Beispiel 1: Mangelnde Akzeptanz

Die Installation von Bewegungsmeldern für die Beleuchtung in den Büros weckt bei den Mitarbeitenden die Sorge, dass sie damit überwacht werden sollen. In der Folge wird regelmäßig beobachtet, dass Bewegungsmelder mit Paketklebeband verklebt werden und dadurch die präsenzabhängige Lichtschaltung nicht funktioniert. 

Handlungsoption: Transparente Kommunikation und Information, Erfolge sichtbar machen, an Erfolgen beteiligen, Nudging.

Beispiel 2: Unklare Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung entscheidet sich auf Basis der Energieverbrauchs-analyse für die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um die Heizkosten zu senken. Als nach einem Jahr noch nichts passiert ist, stellt sich heraus, dass der Hausmeister noch keine Angebote bei Fachfirmen eingeholt hat, weil er nichts von der geplanten Maßnahme wusste. 

Handlungsoption: Ansprechpersonen benennen und Verantwortlichkeiten festlegen.

Beispiel 3: Fehlende Weisungsbefugnisse

Die nächtliche Abschaltung einer Produktionsanlage, die bislang nie ausgeschaltet wurde, würde Energie- und Kosteneinsparungen von 15 % ermöglichen. Der Produktionsleiter hat jedoch kein Interesse an einer solchen Maßnahme, deren Auswirkungen auf den Produktionsbetrieb er nicht genau einschätzen kann, und setzt die Maßnahme nicht um.  

Handlungsoption: Energiemanagement-Team mit erforderlichen Weisungsbefugnissen ausstatten.

Welche Energie- und Umweltmanagementsysteme gibt es?

Es gibt verschiedene etablierte Energie- und Umweltmanagementsysteme, die strukturierte Ansätze zur Verbesserung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bieten. 

Eine Übersicht über die verbreitetsten Systeme finden Sie auf unserer Seite "Betriebliches Energiemanagement"

Gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind die ISO 50001 und EMAS als zulässige Managementsysteme anerkannt. Beide sind etablierte Instrumente, unterscheiden sich jedoch im Ansatz. Die Wahl zwischen den beiden Systemen hängt von den individuellen Zielen und Bedarfen der Einrichtungen der Sozialwirtschaft ab.

ISO 50001 versus EMAS – Die wichtigsten Unterschiede

Gesetzliche Verpflichtungen

Seit November 2023 verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder Umweltmanagementsystems (UMS) gemäß § 8 EnEfG.

Anforderungen:

  • Anerkannt werden:
     > DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement)
     > EMAS (Umweltmanagement)
  • DIN EN ISO 14001 wird nicht anerkannt
  • Es gelten Mindestanforderungen, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen z. B. in der Lage sind, ihre Abwärmepotenziale kontinuierlich zu erfassen.
  • Umsetzungsfrist: 20 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes oder ab Verbrauchsüberschreitung

Das Nichteinhalten der Pflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 19 Bußgeldvorschriften).

Zusätzliche Bewertung und Umsetzung nach Norm DIN EN 17463 (VALERI) 

Unternehmen, die:

  • ein EnMS/UMS betreiben oder ein Energieaudit durchführen müssen
  • und mehr als 2,77 GWh Endenergie verbrauchen,

müssen ihre energiebezogenen Investitionen nach VALERI bewerten und Umsetzungspläne erstellen.

Pflichten:

  • Veröffentlichung der Umsetzungspläne
  • Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn sich nach 50 % der Nutzungsdauer einer Investition ein positiver Kapitalwert einstellt. Die maximal zu berücksichtigende Nutzungsdauer ist auf 15 Jahre festgesetzt.

Weitere Informationen

Fördermöglichkeiten

Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz sind meist wirtschaftlich rentabel, trotzdem zögern viele Unternehmen der Sozialwirtschaft, sie umzusetzen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen und Beratungen. Unternehmen der Sozialwirtschaft, die einer gesetzlichen Verpflichtung zum Energiemanagement unterliegen, können nicht von entsprechenden Förderungen profitieren

Über die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) – Modul 1: Energieaudit“ können sich Unternehmen eine qualifizierte Energieberatung fördern lassen. Die Beratung entspricht dem Energieaudit gemäß der EU-Effizienzrichtlinie (DIN EN 16247).

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ können vielfältige Investitionen in die Steigerung der betrieblichen Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden. „Modul 3“ fördert konkret den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagementsoftware inkl. der Schulung des Personals. Die Förderung ist wahlweise als direkter Zuschuss über das BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW möglich.

Mehr Informationen zu Förderprogrammen des Landes und Bundes in unserer Förderübersicht.

Weitere Informationen

Externe Unterstützung

Externe Unterstützung, etwa in Form eines Energieaudits oder einer Energieberatung, erhalten Sie von gelisteten Energieberater:innen. Nutzen Sie hierfür die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) der dena: https://www.energie-effizienz-experten.de/ oder die Energieauditorenliste des BAFA: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/

Hinweis: Stets mehrere Angebote einholen, da sich diese teilweise erheblich in Preis und Umfang unterscheiden.

Leitfäden Energiemanagement

Kontakt

Neele Birnbaum

0151 158 919 43
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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