Zielgerichtete Sanierung in der Sozialwirtschaft

Sanierungsfahrpläne

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch qualifizierte Energieberater:innen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Vorbereitung einer energetischen Gebäudesanierung. Der Fahrplan gibt einen Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes, sinnvolle Sanierungsschritte, die voraussichtlichen Kosten der Sanierung und mögliche Fördermittel.

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer qualifizierten Energieberatung. Er gibt einen umfassenden Überblick über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und zeigt auf, wo energetische Schwachstellen bestehen. Dabei werden konkrete Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge vorgeschlagen, mit denen entweder schrittweise oder im Rahmen einer Gesamtsanierung die Energieeffizienz verbessert, der Energieverbrauch reduziert und die thermische Behaglichkeit gesteigert werden kann. In unserem Beraterpool finden Sie qualifizierte Fachleute, die Sanierungsfahrpläne für Einrichtungen der niedersächsischen Sozialwirtschaft erstellen können.

Was ist ein Sanierungsfahrplan nicht

Häufig besteht in der Praxis das Missverständnis, dass mit dem Sanierungsfahrplan eine Verpflichtung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einhergeht. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein Sanierungsfahrplan ist kein bindendes Sanierungskonzept, sondern eine fundierte Empfehlung. Gebäudeeigentümer:innen entscheiden selbst, ob, wann und in welchem Umfang sie die vorgeschlagenen Schritte umsetzen möchten.

Zweck des Sanierungsfahrplans

Der Hauptzweck eines Sanierungsfahrplans besteht darin, Gebäudeeigentümer:innen dabei zu unterstützen, die Sanierung ihrer Bestandsimmobilie strukturiert zu planen und dadurch langfristige Planungssicherheit zu gewinnen.  Dabei werden Optimierungspotenziale abgewogen und mit dem Auftraggeber hinsichtlich Dringlichkeit und finanzieller Möglichkeiten zeitlich abgestimmt. Außerdem werden bauphysikalische Notwendigkeiten im Sanierungskonzept berücksichtigt. So kann die Sanierung schrittweise und effizient umgesetzt werden – in einem Tempo, das zu den individuellen finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten passt. 

Beispielhafte Maßnahmenpakete eines Sanierungsfahrplans

Inhalte eines Sanierungsfahrplans

Ein Sanierungsfahrplan enthält in der Regel eine Bestandsaufnahme der relevanten Gebäudeteile, die Identifizierung von Schwachstellen, Maßnahmenvorschläge sowie damit verbundene Kostenschätzungen und Angaben zu möglichen Energieeinsparungen. Diese Maßnahmen können von einfachen Verbesserungen bis hin zu umfangreichen Sanierungen reichen.

Was getan werden muss, um einen Sanierungsfahrplan zu erhalten:

1. Auswahl eine:r Energieberater:in aus dem Beraterpool für die Sozialwirtschaft 
2. Einholen eines Angebots, ggf. Beantragung der Förderung, anschließend Beauftragung der Beratung
3. Vor-Ort-Beratungsgespräch mit Datenaufnahme und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber
4. Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands durch die Energieberater:in
5. Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen und Abstimmung mit dem Auftraggeber
6. Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans durch die Energieberater:in
7. Übergabe und Erläuterung des Sanierungsfahrplans durch die Energieberater:in

Weitergehende Informationen

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundlagen

Ein Sanierungsfahrplan wird individuell für ein Gebäude erstellt und betrachtet in der Regel alle technisch möglichen und wirtschaftlich darstellbaren Möglichkeiten einer energetischen Sanierung. Formelle Vorgaben bestehen nur, wenn Förderung für die Erstellung des Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss der Sanierungsfahrplan den Vorgaben des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entsprechen.

Kosten und Förderung eines Sanierungsfahrplans

Die Kosten für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans variieren je nach Energieberater:in, Gebäudegröße und dem Umfang der Beratung. Zur finanziellen Unterstützung der Energieberatung gibt es Zuschüsse von bis zu 50% des Beratungshonorars. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Förderseite.

Kontakt

Ulrike Kupka

0176 899 027 71
ulrike.kupka [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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