Förderstelle: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Wer wird gefördert: Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) sind, beziehungsweise ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen, u.a.
Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)
Wie wird gefördert: Projektförderung auf Ausgabenbasis
Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Derzeit gibt es keinen gültigen Förderaufruf.
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