Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Klimaschutz in der Sozialwirtschaft finanzieren

Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, wie etwa die Sanierung von Gebäuden oder der Einsatz erneuerbarer Energien, erfordert oft größere Investitionen. Unterstützung bieten verschiedene Finanzierungsmodelle sowie Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder Krediten.

Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind gemeinnützig tätig, weshalb sie mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit kaum Gewinne erzielen. Dadurch fällt es ihnen schwer, Rücklagen für Investitionen in den Klimaschutz zu bilden. Darüber hinaus zählen sie aufgrund ihrer Organisationsformen und Größe teilweise nicht mehr zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), was den Zugang zu einigen Fördermitteln erschwert. Daher stellt die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen eine besondere Herausforderung für die Sozialwirtschaft dar.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über geeignete Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten über das Contracting.

Finanzierungsmöglichkeit

Contracting

Ein mögliches Finanzierungsmodell zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Anlagen oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist das Contracting. Dabei überträgt in der Regel der Gebäudeeigentümer die Verantwortung für die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. die Lieferung von Energie an einen externen Dienstleister, den sogenannten Contractor. Dabei wird u.a. zwischen Energiespar-Contracting (ESC) und Energieliefer-Contracting (ELC) unterschieden.

Energiespar-Contracting
Beim Energiespar-Contracting übernimmt der Contractor die Planung und Umsetzung der Effizienzmaßnahmen und investiert in die notwendigen Modernisierungen der Gebäudehülle und Anlagen. Darüber hinaus sorgt er für die Wartung sowie Instandhaltung der Anlagentechnik.

Die Höhe der Einsparung garantiert der Contractor vertraglich. Seine Dienstleistungen und Investitionen refinanzieren sich durch einen Teil der eingesparten Energiekosten, den der Contractor während der Vertragslaufzeit – in der Regel 7 bis 12 Jahre – erhält.

Energieliefer-Contracting
Beim Energieliefer-Contracting überträgt der Gebäudeeigentümer die Effizienzsteigerung ausschließlich seiner Energieversorgungsanlagen auf den Contractor. Dieser entwickelt ein individuell auf das Gebäude und seine Nutzer zugeschnittenes Konzept, investiert in energieeffiziente Energieerzeugungsanlagen und kümmert sich um Wartung und Instandhaltung sowie die kontinuierliche Optimierung der Anlagentechnik.

Der Gebäudeeigentümer erhält im Gegenzug vom Contractor gegen Zahlung einer Vergütung Nutzenergie geliefert. Die Vertragslaufzeiten liegen üblicherweise zwischen 5 und 20 Jahren.

Beratung

Vor der Entscheidung für ein Contracting-Modell ist eine Orientierungsberatung sinnvoll. Diese wird von der BAFA über die Richtlinie zur Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System (EBN) gefördert. Zudem sind auch Contractoren in der Mehrheit der Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt.

Musterverträge

Die Bundesstelle für Energieeffizienz bietet auf ihrer Internetseite Musterverträge und Arbeitshilfen zum Contracting an. Zu beachten ist hierbei, dass diese Unterlagen einige Jahre alt sind. Auch zeigen sie lediglich Beispiellösungen auf und bedürfen einer umfangreichen Anpassung an den jeweiligen Einzelfall: BfEE - Musterverträge

Auch der Branchenverband Vedec (Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.) stellt Unterstützungsmaterialien wie Musterverträge, einen Kostenvergleichsrechner als auch einen Ausschreibungsleitfaden zur Verfügung: vedec.

 

Anbieterliste

Contracting wird vornehmlich von Stadtwerken und sonstige Energieversorgen angeboten. Zudem führt die Bundesstelle für Energieeffizienz gemäß § 7 EDL-G eine öffentliche Liste mit deutschlandweit tätigen Anbietern von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Energieeffizienzmaßnahmen. Die Anbieterliste können Sie hier einsehen: Anbieterliste der BFEE

Informationen der dena

Weitere Informationen zum Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting erhalten sie auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur dena. Dort wurde auch das Projekt "Co2ntracting: build the future!" ins Leben gerufen, das beispielhafte Modellprojekte vorstellt und potenziellen Anwendern wertvolle Orientierung für ihre eigenen Modernisierungspläne gibt.

Förderprogramme nach Themen

Hinweis: Nicht alle der aufgeführten Förderprogramme sind für alle Einrichtungen der Sozialwirtschaft gleichermaßen geeignet. Unterschiede bei der Rechtsform, Unternehmensgröße oder Beihilferegelungen sind dabei zu beachten.

 

 

Beratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) (auch Contractingberatung)

Förderstelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wer wird gefördert? KMU, Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von höchstens 500 MWh/a, u.a.

Was wird gefördert?
Modul 1: Energieberatungen für Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau unter Einbezug von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien nach DIN EN 18599

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet

Wie wird gefördert? Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 3 TEUR (Modul 1) bzw. 4 TEUR (Modul 2) bzw. 3,5 TEUR (Modul 3)

Mehr Informationen zur "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"

Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Förderstelle: BAFA

Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, etc.) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von der Art der Maßnahme, Darlehen

Mehr Informationen

Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

Förderstelle: NBank

Wer wird gefördert? Unternehmen der Sozialwirtschaft u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zum Förderprogramm

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Förderstelle: KfW

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude

Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 15 Mio. EUR je Vorhaben

Mehr Informationen

Anlagen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Förderstelle: BAFA

Wer wird gefördert? Unternehmen

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien:
    Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt
  • Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
    Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
  • Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
    Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenBasisförderung:
    Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
  • Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
    Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
  • Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
    Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
  • Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
    Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.

Grafische Übersicht über die Module

Direkt zum Förderprogramm

Photovoltaik

Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

Förderstelle: NBank

Wer wird gefördert? Unternehmen der Sozialwirtschaft u.a.

Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %

Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung

Erneuerbare Energien Standard

Förderstelle: KfW 

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Wärme

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Förderstelle: BAFA

Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, etc.) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen

Mehr Informationen

Erneuerbare Energien Standard

Förderstelle: KfW 

Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)

Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

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Themenübergreifende Förderprogramme

rückenwind3

Wer fördert: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wer wird gefördert: Gemeinnützige Unternehmen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft u.a.

Was wird gefördert: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründung und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung 

Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Derzeit gibt es keinen gültigen Förderaufruf.

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Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.

Was wird gefördert: modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in verschiedenen Bereichen

Wie wird gefördert: Investitionszuschuss, Kredit mit Zinszuschuss

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Umweltschutzförderung

Förderstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Wer wird gefördert: 12 Förderthemen, eine themenoffene Förderung und zeitweilige Förderinitiativen in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung, und -kommunikation

Was wird gefördert: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, im Unternehmensbereich insb. KMU

Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung

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Kommunalrichtlinie

Förderstelle: Zukunft -  Umwelt -  Gesellschaft (ZUG)

Wer wird gefördert: Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, u.a.

Was wird gefördert: strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen z. B. Einstiegs- und Orientierungsberatungen, Einführung und Erweiterung eines Energiemanagementsystems oder die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Wie wird gefördert: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 15-100 %, max. 6 Mio. EUR

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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderstelle: Zukunft -  Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Wer wird gefördert: Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) sind, beziehungsweise ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51ff. AO den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen, u.a.

Was wird gefördert:

Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Wie wird gefördert: Projektförderung auf Ausgabenbasis

Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Derzeit gibt es keinen gültigen Förderaufruf.

Mehr Informationen

KfW-Umweltprogramm

Förderstelle: KfW 

Wer wird gefördert: kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)

Was wird gefördert: Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen für die naturnahe Gestaltung von Firmengeländen, Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)

Wie wird gefördert: Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben

Ihre Ansprechpartnerin

Kontakt

Annika Neubauer

0511 89 70 39-49
annika.neubauer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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